Höchstgericht mit Richtungs-Urteil für Pferdefreunde
ANDORF/SALZBURG/LINZ/WIEN. Todeskampf von Jungpferd in Stallbox – Beweispflicht trifft Einstellbetrieb, so Richter.
Nach dem Todeskampf eines Jungpferds und einem richtungsweisenden Urteil des Obersten Gerichtshofs rät der Andorfer Rechtsanwalt Harald Korp Pferdebesitzern und Einstellbetrieben unbedingt zu schriftlichen Einstellverträgen.
Das Drama, das zum Urteil führte, hatte sich unbemerkt und mitten in der Nacht abgespielt: Ein Jungpferd war erst tags zuvor von seiner Besitzerin in einen Stall im Bundesland Salzburg zum Beritt gebracht worden. Das Pferd wurde in einer Box untergebracht. Als ein Tierpfleger gegen vier Uhr seinen Dienst antrat, hing das Jungpferd, dem zuvor gute Gesundheit bescheinigt worden war, mit einer Hinterhand in den Gitterstäben der Box.
Für eine Rettung war es am Ende zu spät, die Stute verendete. Sie hatte einen Verkehrswert von 15.000 Euro. Die erschütterte Besitzerin, die keinen schriftlichen Verwahrungsvertrag abgeschlossen hatte, aber natürlich zumindest den materiellen Schaden ersetzt haben wollte, wandte sich an den Andorfer Anwalt Harald Korp von den WKG Rechtsanwälten. Der Jurist ist in Reiterkreisen sehr bekannt und verfügt über entsprechendes Fachwissen.
Da keine außergerichtliche Einigung möglich war, wurde die tragische Angelegenheit ein Fall für die Justiz. Das Landesgericht Salzburg wies jedoch die Klage ab. Entscheidend dafür war offenbar der Umstand, dass die Besitzerin der Stute die Box selbst ausgewählt und damit die Art der Verwahrung bewilligt hatte.
Rechtsanwalt Harald Korp hatte aber stets auf das Salzburger Nutztierschutzgesetz und die Tierhaltungsverordnung verwiesen: Die Box sei zu klein, die Gitterstäbe seien zu weit auseinander gewesen. Korps Mandantin berief gegen das Urteil, woraufhin das Oberlandesgericht Linz am Zug war. Und dieses hielt fest, dass das Pferd in einer zu kleinen Box untergebracht war. Wörtlich heißt es im Urteil: "Aufgrund der Tatsache, dass die Stute der Klägerin in einer nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden, zu klein dimensionierten Box der beklagten Partei eingestellt war und dies vom rechtsgeschäftlichen Willen der beklagten Partei getragen war, ist dieser eine Schutzgesetzverletzung anzulasten."
Die beklagte Partei habe im gesamten Verfahren nie bestritten, dass es ihre Pflicht gewesen wäre, der Stute eine größere Box zur Verfügung zu stellen, so das Gericht. Die Beweispflicht obliege dem "Schädiger. Im Zwischenergebnis ist somit die Haftung der beklagten Partei dem Grunde nach zu bejahen.
Die Richter in Linz ließen allerdings eine ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof in Wien zu. Dieser hat nun für die Pferdebranche richtungsweisend entschieden – und zugunsten von Harald Korps Mandantin. Beim typischen Pferdeeinstellungsvertrag handle es sich um einen entgeltlichen Verwahrungsvertrag. Der Verwahrer habe die ihm anvertraute Sache sorgfältig aufzubewahren und sie nach Ablauf der vereinbarten Verwahrungszeit in dem Zustand, in dem sie übernommen wurde, zurückzustellen, so das Höchstgericht.
Im Schadensfall trifft den Verwahrer, also den Einstellbetrieb, die Beweispflicht, dass die Beschädigung oder der Verlust der "Sache" auf einen nicht von ihm zu vertretenden Zufall zurückzuführen ist: Was sich aus Sicht des Einstellbetriebs im Regelfall schwierig gestalten dürfte.
Das höchstrichterliche Urteil hat auch Auswirkungen auf Pferdekoppeln, wenn diese vom Verwahrungsvertrag mitumfasst sind, so der Innviertler Anwalt Harald Korp. In der Region seien bis dato großteils mündliche Verträge üblich – Korp rät aber sowohl Einstellbetrieben als auch Pferdebesitzern, unbedingt schriftliche Einstellverträge abzuschließen, zumal es viele Varianten gebe. Andernfalls drohen im Schadensfall aufwändige Debatten über den mündlich vereinbarten Inhalt.
"Wir haben in der Region viele Pferde-Einstellbetriebe und auch viele Turniere. Da ist der Einstellvertrag ein wichtiges Thema, das aber offenbar unterschätzt wird", sagt Korp. (sedi/ho)
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Der Unterschied ob ein mündlicher - oder schriftlicher Vertrag besteht ist nur der, wenn es Probleme gibt ist es eine spur einfacher einen schuldigen zu finden. ABER heute wird IMMER ein schuldiger gesucht. Du kannst dich auch mit einem Vertrag nie 100% absichern. Ich habe von anfang an Einstellverträge gemacht (Ohne Anwalt), Vorlagen gibt es genug im Internett. Mann muß ihn dann sowieso an seinen Betrieb anpassen. ABER du kanns dich nie damit für alles absichern weil der Betrieb sich ändert und auch die Situationen. Die hat die Box vorher gesehen und für gut befunden. Da waren vorher sicher auch Pferde drinnen und hatten keine Verletzungen- nehme ich mal an. Also war es einfach ein unglück- was bei Pferden einfach passieren kann weil man speziell bei einem Ortswechsel nie sagen kann wie ein Pferd reagiert. Ich habe nur offenstallhaltung von Freizeitpferden die nach 2-4 Wochen in einer Gruppe beisammen sind. Vorher haben sie über den Zaun nebeneinander sozialen kontakt zum
zum zusammengewöhnen. Da geht's manchmal auch die Post ab und man kann nicht garantieren dass das Verletzungsfrei abgeht. Das weis aber auch jeder Pferdebesitzer. Wenn es aber um die Kohle (Schaden ) geht wird IMMER ein schuldiger gesucht.
Im obigen fall war die Box sicher aus einer Zeit wo die Boxengröße noch erlaubt war - oder nicht definiert war.
Hier hätte sicher ein schriftliche zusage auch nichts geholfen - es geht nur ums Geld wenn es drauf an kommt.
Man darf sich nicht wundern wenn die Bürokratie hier auch überhand nimmt.
leider wird immer vergessen das Tiere auch fühlende Lebewesen sind!
Die Sache Pferd wird auf ein Freizeitgerät mit Sachwert reduziert. Menschen sind nun mal so
Stimmt so nicht - es gibt wie immer und überall solche und solche.....
Leider gibt es immer traurige Geschichten
Das ist aber immer so.
Auch wenn es ein Tier (Mensch, Materieller Gegenstand) ist, letztendlich gibt es einen Materiellen Wert. Einen ideellen Wert kannst Du nicht Fordern oder ersetzt bekommen. Ob Schmerzen (Schmerzensgeld), Verlust eines Angehörigen bei einem Flugzeugunglück. Alles wird letztendlich in Geld ausgeglichen - weil anders einfach nicht ersetzbar ist. Das liegt in der Natur der Sache. MIt dem muß man zurecht kommen.
Danke Herr Korp hoffentlich weigern sich alle Turnierveranstalter Sie ab jetzt starten zu lassen oder ev ein Pferd von Ihnen einstellen zu lassen.
Als Nicht-Rosserer denk ich mir aber, wenn dem Rossbesitzer die Box einer Überprüfung vor der Einstellung nix wert war, dass ihm dass Reitvieh letzlich egal war.
Ich gib ja auch nicht meine Kinder in einem Privat-Kindergarten ab, von dem ich nur die Aussenwand der Stallungen kenne.
Man merkt, dass du ein "Nicht-Rosserer" bist.
So etwas ist selten, kann aber vorkommen. Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Turnierpferd die Boxenwand einer Turnierbox durchschlug - das Tier hat mit schwersten Verletzungen überlebt. Was hätte der Pferdebesitzer bei normalen Standard-Turnierboxen, wie sie zu 100ten aufgestellt, werden vorher kontrollieren sollen? Die Stärke der Boxenwand oder was?
In dem Fall - wenn die Gitterstäbe augenscheinlich zu weit auseinander gewesen sind - wär's der Besitzerin mit Sicherheit aufgefallen. Aber ihr Pferd wird nicht das einzige gewesen, sein, dass in dieser Box gestanden ist.
Wenn ich ein Kalbin einen Almbesitzer zur Alpung in Verwahrung gebe, werd ich wohl wissen, dass ein Risiko hinsichtlich der Verwahrung auch meinerseits vorhanden ist.
Zu 100% dem Anderen die Schuld geben geht bei mir nicht durch.
Wenn ich mit einem Bergführer ins Gebirge gehe, bin ich auch bis zu einem gewissen Grad für Risiken selbst verantwortlich.
Beim genannten Fall gehts letzlich nur rausgeworfenes Geld, das viele Freizeitnutzer scheinbar zuviel haben ...
il-capone
ich habe niemandem die Schuld gegeben - darum habe ich geschrieben: "So etwas ist selten, kann aber vorkommen".
Prima argumentiert. Damit ist eigentlich alles gesagt. Es muss sich schon der Pferdebesitzer auch darum kümmern, wo sein Pferd eingestellt wird. Und was die schriftlichen Verträge betrifft - wittern da die Damen und Herren Rechtsanwälte ein kleines Zusatzgeschäft? Geht heute nichts mehr ohne Vertrag, der über einen RA abgeschlossen wird?
il-capone
Entscheidend dafür war offenbar der Umstand, dass die Besitzerin der Stute die Box selbst ausgewählt und damit die Art der Verwahrung bewilligt hatte.
host des glesen ?
pepone,
dass die Besitzerin die Box selbst ausgewählt hat, u. auch ihr Ross persönlich 'neigfüat håd, von dem steht nix im Bericht.
Aber man kann die Rossnarrische verstehen, wenn man schon das lebende Gefährt in fremde Garagen stellt, darf man auch eine sichere Verwahrung bestehen.
Ob u. welchen Vertrag die beiden Parteien vor der Einstellung unterschrieben haben, weiss ich natürlich nicht.
mit so verschiedene einstellbetriebe
ist es nicht so einfach,hatte selbst
einen hanoveranerhengst mit sehr guter
abstammung,bald waren sämtliche stuten
trächtig,bis man mir flüsterte das die
mit meinem hengst passierte!!!!!!!!
natürlich bestritt man das später..........
Dann war dein Hengst eine coole Socke - sonst hättest du's am Verhalten gemerkt
allerdings!!!
aber man sieht dabei auch,
welcher missbrauch dabei sein
kann!!!!!!!
Find ich eine absolute Frechheit.