Filmemacher unter Betrugsverdacht
RIED. Beschuldigter hatte sich 83.000 Euro ausgeliehen – Schöffengericht sah keine Täuschungshandlung. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.
Anfangs, als die Öffentlichkeit noch mithören durfte, ging es im Rieder Schwurgerichtssaal recht ordentlich zur Sache. So meinte etwa Staatsanwalt Franz-Joseph Zimmer auf die Aussage des Beschuldigten, dass er zahlungswillig sei: "Es gibt keinen Betrüger auf der Welt, der nicht vorgibt, zahlungswillig zu sein."
Angeklagt war ein Filmemacher, der einst einige Projekte in Ried und Umgebung abgewickelt und früher sogar einmal ein Theater geführt hatte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm das Verbrechen des schweren und gewerbsmäßigen Betrugs vor. Er soll sich durch Täuschung eine fortlaufende Einnahme verschafft haben.
Dem widersprach allerdings seine Verteidigerin entschieden. Ihr Mandant, der sich übrigens nicht schuldig bekennen werde, habe keinerlei Bereicherungsvorsätze gehabt, sagte sie in ihrem Eingangsplädoyer. Auch der ausdrückliche Hinweis, dass sich ihr Mandant nicht auf die Malediven abgesetzt habe, sondern zum Prozess erschienen sei, war der Rechtsanwältin wichtig.
Der Beschuldigte erklärte Richter Andreas Rumplmayr wortreich, dass es immer nur um die Projekte gegangen sei und dass man ihn gebeten hätte, möglichst lange im Innviertel zu bleiben und mit seiner Arbeit weiterzumachen. "Es ging mir nicht ums Geld, sondern um die Sache", so der Produzent, der viele Jahre im Ausland unterwegs war. "Ich bin nicht sesshaft, ich lebe ein bisschen anders als die meisten Leute."
Ein besonderes Bedürfnis war es dem Beschuldigten festzuhalten, dass er sein Handwerk verstehe, etwas könne und kein Pfuscher sei. Und als es um das viele Geld ging, weswegen er sich im Rieder Schwurgerichtssaal verantworten musste, sagte der Filmemacher: "Ich schwöre es beim Leben meiner Kinder, ich habe nahezu das gesamte Geld in die Projekte gesteckt."
Und so nebenbei fügte er noch hinzu: "Ich bin ein so ein Depperter, der immer auf sich selbst vergisst."
Großzügige Unterstützung
Die stattliche Summe von 83.000 Euro hatten ihm zwei bekannte Frauen aus dem Bezirk Ried vorgestreckt. Von einer Dame kamen 18.000 Euro, von der anderen überhaupt gleich 65.000 Euro. Warum und zu welchen Bedingungen so viel Geld den Besitzer gewechselt hatte, blieb der Öffentlichkeit allerdings verborgen.
Nach knapp einer Stunde Verhandlungszeit stellte die Verteidigerin des Beschuldigten den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Begründet wurde er mit persönlichen Lebensbereichen des Angeklagten. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, wenig später wurde dem Antrag der Verteidigerin stattgegeben, die Verhandlung ging hinter verschlossenen Türen weiter.
Das Urteil fiel noch am selben Tag. Das Schöffengericht sprach den Angeklagten frei. Es kam zur Auffassung, dass keine Täuschungshandlungen gesetzt worden seien, weil – sinngemäß – ohnehin alle gewusst hätten, dass dem Beschuldigten die nötigen Mittel fürs Filmemachen fehlten. Der Richterspruch ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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hinter verschlossen Türen läßt sich bei Gericht leicht
OPFER (Gläubiger) zu TÄTERN machen.
Ich schäme mich immer mehr für die Rechtsstaatlichkeit in Österreich wie mit Menschen umgegangen wird die beweisbare GELDFORDERUNGEN haben,
wenns nicht einer Institution bzw. Seilschaft angehören.
Was heißt das Urteil, leihe niemandem ein Geld investiere nicht, weil jeder JETZT mit diesem URTEIL hausieren gehen kann.
Wenn das von der Schule/Uni kommt und Schule macht, wunderts mich nicht, wenn Verbrechen zum KAVALIERSDELIKT verkommen!
Bye/Bye Rechtsstaat!
ist vorsicht geboten !
conclusio: er wird hoffentlich daraus --> lernen...
der "Filmemacher" das Geld schon zurück erstattet? Betrug ist also in Österreich kein Delikt mehr? Also dann GUTE NACHT ÖSTERREICH! Jeder, der arbeiten geht und normal wirtschaftet, ist also ein Vollkoffer!!!
kann der Herr Filmemacher den Ernst Strasser einige Tips geben. Der nämlich hat niemals Geld bekommen und soll dafür 3 1/2 Jahre
"brummen".