Ex-Mitarbeiter sollte mit 1000 Euro für 220 Überstunden abgespeist werden
BRAUNAU. AK zog für Gekündigten erfolgreich vor das Arbeits- und Sozialgericht.
Mit, so die Arbeiterkammer (AK), beinahe unmoralischen Vergleichsangeboten soll ein Unternehmen im Bezirk Braunau einen ehemaligen Mitarbeiter abzuspeisen versucht haben. Der Mann hatte deutlich mehr Überstunden geleistet, als mit der Überstundenpauschale abgedeckt waren, er sollte dafür aber nur einen Bruchteil des Wertes erhalten.
11.000 Euro nachzuzahlen
Für 220 Überstunden bot die Firma 1000 Euro, auf Druck der AK erhöhte sie auf 2000 Euro. Beide Angebote entsprachen nicht annähernd dem Wert der geleisteten Überstunden, "mit dem Verhandeln war daher irgendwann Schluss und wir reichten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein", so Johann Kalliauer, der Präsident der Arbeiterkammer, deren zuständige Juristin auch Recht bekam. Das Unternehmen musste dem Mann nahezu 11.000 Euro nachzahlen.
Der in einer Führungsposition tätig gewesene deutsche Staatsbürger hatte sich nach der Kündigung durch seinen Arbeitgeber an die AK gewandt. Diese berechnete die offenen Ansprüche und forderte die unbezahlten Überstunden ein.
Aufgrund der akribischen Arbeitszeitaufzeichnungen des ehemaligen Mitarbeiters war das für die Arbeiterkammer kein großes Problem. Der frühere Arbeitgeber behauptete jedoch, dass die Berechnung falsch sei und verweigert die Zahlung.
Da auch ein intensiver Briefwechsel zwischen AK und Firma keinen Erfolg brachte, reichte die Arbeitnehmervertretung schließlich Klage gegen das Unternehmen beim Arbeits- und Sozialgericht ein – mit Erfolg. (ho)