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Drei Goldringe geraubt: Erst bei vierter Verhandlung wurde Urteil gefällt

Von Thomas Streif, 02. September 2014, 00:04 Uhr
Drei Goldringe geraubt: Erst bei vierter Verhandlung wurde ein Urteil gefällt
Manchmal wird die Geduld der Richter am Landesgericht Ried ziemlich strapaziert. Bild: OÖN

RIED/SALZBURG. Drei Goldringe im Wert von 748 Euro soll ein Türke mit Wohnsitz im Bundesland Salzburg am 9. Mai 2013 einer Prostituierten in Ried geraubt haben.

Seither beschäftigt dieser Vorfall die Justiz. Ursprünglich war der Mann wegen Nötigung angeklagt. Schon bei diesem Prozess erschien er nicht zum Verhandlungstermin. Beim zweiten Anlauf wurde er vorsorglich von der Polizei vorgeführt.

Nach der Einvernahme des mutmaßlichen Täters und des Opfers musste der Prozess allerdings neu aufgerollt werden, da der Richter plötzlich von einem Raub und nicht mehr von Nötigung ausging. Zum neuen Termin erschien der Türke aber wieder nicht, die Polizei musste erneut ausrücken.

"Ich bekenne mich nicht schuldig", sagt der 31-Jährige gleich zu Beginn des Prozesses. Staatsanwältin Ernestine Heger wirft dem Mann vor, der Frau die Ringe mit Androhung von Gewalt abgenommen zu haben. Der Angeklagte räumt ein, mehrere Jahre eine Beziehung mit der bulgarischen Frau, die in einem Etablissement in Ried arbeitete, gehabt zu haben. Seine Frau, mit der er drei Kinder hat, habe damit ein großes Problem gehabt, woraufhin er die Affäre beendet habe. "Außerdem hat sie ja im Puff gearbeitet, hätte ich noch zehn weitere Jahre mit ihr zusammen sein sollen?", erklärt der Beschuldigte.

Anzeige aus Rache?

"Sie hat mir Geld geschuldet und mich nur angezeigt, weil unsere Beziehung zerbrochen ist", sagt der Angeklagte zu Richterin Melanie Hiebl. Er habe die Frau weder mit den Fäusten bedroht, noch mit den Füßen getreten. Weil auch die Frau zum wiederholten Mal nicht zum Prozess erschien, will Staatsanwältin Ernestine Heger wissen, wann er die Frau zum letzten Mal gesehen habe. "Hier, in diesem Saal", so die kurze Antwort.

"Haben Sie die Frau also nie geschlagen in den drei Jahren?", bohrt die Richterin nach. Der Mann schmunzelt: "Einmal schon, aber das war nicht so wild. Wenn sie behauptet, dass sie Angst vor mir hatte, dann lügt sie."

Die Frau, die – passend zu diesem Prozess – nicht mehr auffindbar ist und angeblich in Bulgarien wohnt, behauptete bei ihrer ersten Vernehmung, dass sie und der Angeklagte gar ein gemeinsames Kind hätten.

Nachdem das vermeintliche Opfer nicht auffindbar ist, werden ihre Aussagen schriftlich vorgelesen. Die Frau behauptet, dass ihr der Mann rund 5000 Euro schulde. Am Abend des 9. Mai hätte er sie in Ried bedroht, woraufhin sie ihm die Ringe aus Angst übergeben habe. Ein vom Verteidiger beantragter Lokalaugenschein, der beweisen soll, dass es sich um belebtes Stadtgebiet handle und die Frau jederzeit Hilfe bekommen hätte, wird abgewiesen. "Da ist nichts los. Da spielt es sich um diese Zeit höchstens drinnen ab", so die Anklägerin.

"Ich fordere einen Freispruch, zumal die Frau widersprüchliche Angaben in ihren Vernehmungen gemacht hat", so der Verteidiger. Diesem Wunsch kommt Richterin Hiebl nicht nach: Sie verurteilt den Angeklagten zur Mindeststrafe von zwölf Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

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