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Brauerei darf kein eigenes Bier ausschenken

Von Dieter Seitl, 25. Juli 2014, 06:39 Uhr
Fix: Brauerei darf in ihrem eigenen Gasthaus kein eigenes Bier ausschenken
Kellerbräu-Betreiber Alois Stamminger ist über das Urteil erleichtert. Bild: OÖN

RIED. Eine Brauerei, die ein Gasthaus kauft, aber dort ihr eigenes Bier nicht ausschenken darf: Ein Gerichtsurteil, gegen das kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich ist, macht das Rieder Traditionswirtshaus Kellerbräu zur wohl ungewöhnlichsten Gaststätte im Innviertel.

Wie berichtet, hat eine Tochterfirma der expansiven Schärdinger Brauerei Baumgartner die Immobilie erworben – laut Kaufvertrag, der beim Grundbuch aufliegt, um 695.000 Euro.

Allerdings stellt sich gemäß dem jüngsten Richterspruch heraus, dass Gasthausbetreiber Alois Stamminger dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegt – Stamminger ist deshalb dauerhaft so gut wie unkündbar und seine dem Vernehmen nach ziemlich moderate Miete kann praktisch nicht erhöht werden: Das ist die Folge des aktuellen Gerichtsurteils, das auch den Wert dieser Immobilie, bei der den Besitzer die Erhaltungspflicht trifft, beträchtlich mindern dürfte. Zumal mögliche Käufer auch an die weitreichenden Langfristfolgen des Urteils gebunden wären.

"Unlösbare Widersprüche"

Ursprünglich wollte die Baumgartner-Seite eine gerichtliche Aufkündigung des Bestandsverhältnisses mit Stammingers Betriebsgesellschaft erwirken. Dies scheiterte, wie berichtet, in erster Instanz und jetzt auch in zweiter Instanz. Laut Urteil kann Stamminger auch nicht vorgeschrieben werden, Baumgartner-Bier zu beziehen und auszuschenken.

Es habe zu keinem Zeitpunkt eine schriftliche Vereinbarung zum Getränkebezug gegeben, wie gesetzlich vorgesehen wäre. Zudem habe Stamminger dem Wunsch des Immobilien-Vorbesitzers entsprochen, per Vertrag Stiegl-Bier auszuschenken. Daran habe er sich gehalten und daran sei er gebunden, so das Gericht – im Urteil ist dabei sogar von "unlösbaren Widersprüchen" in der Argumentation der klagenden Hauseigentümerin die Rede.

Mittlerweile fließt im Gasthaus Kellerbräu, das Baumgartner gehört, neben Stiegl auch Rieder Bier und "Keller Bräu naturtrüb" vom Zapfhahn. Baumgartner-Bier gibt es im Kellerbräu aufgrund der Vertragslage nicht. Zwar läuft noch ein zweiter Gerichtsprozess, bei dem Baumgartner ebenfalls die Räumung des Gasthauses durchsetzen möchte. Allerdings dürfte das aktuelle Urteil mit seiner Begründung auch für den Ausgang dieses Prozesses maßgebliche Bedeutung haben, so Beobachter.

Rätsel um Anbots-Summen

Im Vorfeld des Kaufes durch Baumgartner hatte es offenbar mehrere durchaus prominente und zahlungskräftige Interessenten für die Immobilie gegeben, in der sich das Gasthaus Kellerbräu befindet.

So liegt den OÖN ein seriöses, schriftliches Anbot über 875.000 Euro vor, das seitens eines mit Sicherheit zahlungsfähigen Anbieters abgegeben wurde. Die Immobilie ging am Ende aber laut offiziellem Kaufvertrag, der beim Grundbuch aufliegt, um 695.000 Euro an die Baumgartner-Tochter.

Das ergibt eine Differenz von 180.000 Euro: Natürlich kann ein Immobilienbesitzer den Preis bestimmen – und auch verkaufen, an wen er will. Dass aber ein Verkäufer auf 180.000 Euro verzichtet, ist durchaus ungewöhnlich, so Beobachter. Über die Hintergründe und Motive kursieren Spekulationen.

Was auch immer der Wert des traditionsreichen Gebäudes noch vor wenigen Monaten war – eine Kaufsumme in Höhe von 695.000 Euro erscheint laut Immobilienexperten aus heutiger Sicht auf keinen Fall mehr erzielbar: Die Folgen des jüngsten Urteils machen es sicher nicht leicht, die Immobilie wieder zu verkaufen. Dass ein de facto unkündbarer Mieter, ein offenbar nicht besonders lukrativer Mietzins, der praktisch nicht erhöht werden kann, sowie eine Gebäude-Erhaltungspflicht alles andere als wertsteigernd wirken, gilt als einleuchtend.

Ursprüngliche Interessenten haben dem Vernehmen nach bereits abgewunken für den Fall, dass die Immobilie wieder zum Verkauf stehen würde. Kellerbräuwirt Alois Stamminger können solche Überlegungen nach dem Richterspruch gleichgültig sein: "Das Weiterbestehen des Gasthauses Kellerbräu ist damit Gott sei Dank gesichert. Ich hoffe, dass nun auf Seite des Hauseigentümers Vernunft und Gesprächsbereitschaft einkehrt."

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28  Kommentare
28  Kommentare
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( Kommentare)
am 25.07.2014 10:02

dann lass i halt die Finger davon

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( Kommentare)
am 25.07.2014 10:27

[i}wenn ich ein Haus mit Grundstück erwerben will, mich aber nicht im dazugehörigen Garten aufhalten darf, dann ist das eine Fotzelei der Anwaltschaft![/i]

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ichauchnoch (9.774 Kommentare)
am 25.07.2014 19:57

Seit wann entscheiden Anwälte??

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jago (57.723 Kommentare)
am 25.07.2014 21:28

Bei uns entscheiden seit Jahrzehnten Versicherungen.

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mynachrichten1 (15.428 Kommentare)
am 25.07.2014 09:51

bei dieser Menge reicht EINE Hausbrauerei wohl nicht aus?

Und wenn man dann in Bierlaune noch im Gericht weitermacht - dann kommt dabei die Überschrift "Brauerei darf kein eigenes Bier ausschenken" heraus -
und wer würde für dieses Bier Thema wohl am besten geeignet sein, als der Herr Journalist Dieter Seitl. Prost!

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 25.07.2014 09:39

unliebsame mieter rauszuekeln, so dass die am ende froh sind, zu gehen.......

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( Kommentare)
am 25.07.2014 09:22

so ein schwachsinn ist nur in einer beamtendiktatur wie österreich möglich !!!!! daher_ auswandern. tschechien ist nahe und heute seriöser als die republika korrupti austria

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 25.07.2014 09:41

Das ganze Dilemma hat 1. mit Mietrecht und 2. mit schwerwiegenden Managementfehlern (Inkompetenz, keine Immobilienerfahrung) bei der Baumgartner Brauerei zu tun. Was das mit einer "Beamtendiktatur" zu tun haben soll, ist mir nicht nachvollziehbar. Aber es klingt halt so gut und griffig, wenn man solche Stereotype in ein Forum reinrotzen kann.

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( Kommentare)
am 25.07.2014 10:42

ich beim Gericht, ob ich damit fahren darf. Sonst wirft mir ein Alleswisser fehlende Managementkenntnisse vor zwinkern

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 25.07.2014 13:02

hast eh scho des öfteren geoutet. Warum also nicht auch beim Radlkauf?

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( Kommentare)
am 25.07.2014 15:55

oder?

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( Kommentare)
am 25.07.2014 10:52

Es sollte bekannt sein, dass eine Eigentümerwechsel in der Regel keinen Einfluss auf bestehende Verträge hat.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 25.07.2014 11:21

verträge fragen......

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eidgenosse (2.448 Kommentare)
am 25.07.2014 08:41

....hätts das nicht gegeben. normalerweise muss ein objekt grundbuchlastenfrei übergeben werden, ausgenommen nicht löschbare verpflichtungen. die recherge der O.Ö. nachrichten ist wie immer mangelhaft. hier gehts nicht um bierausschenken sondern um den mietvertrag des wirts.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 25.07.2014 09:44

steht aber auch nicht im Grundbuch drinnen. Kann ja durchaus sein, dass dieses lastenfrei ist. Bloß kauft man halt keine gewerbliche Immobilie ohne Due Dilligence, das Vorhandensein eines Mieters und dessen Mietvertrag sind kein verstecktes Geheimnis.

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( Kommentare)
am 25.07.2014 09:55

nicht verschwiegen werden, speziell wenn dieser die Nutzung eines Objektes einschränken würde.

Wenn jemand dagegen davon in Kenntnis gesetzt wird, sich aber nicht um Details oder Auswirkungen interessiert, kann man das als Eigenverschulden anrechnen.

Wie es in diesem Fall gewesen ist, weiß ich nicht.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 25.07.2014 10:11

Dass der Gastromieter da ist, ist völlig ersichtlich gewesen. Wenn ein Käufer sich dann nicht um den Inhalt des MV schert, dann ist das grob fahrlässig bzw Zeichen völliger Inkompetenz. "Verschwiegen" werden kann ein MV jedenfalls nicht.

Ich glaube eher, dass die Kenntnis des MV die Preisdifferenz von 180.000 Euro ausmacht (zumindest einen Teil davon). Das heißt der andere Bieter hätte zwar viel Geld, aber noch weniger Sachverstand - was mich bei solchen Beträgen doch stark wundert. Das Problem dürfte darin liegen, dass Baumgartner den MV falsch eingeschätzt hat (=schon wieder Inkompetenz), denn sonst müsste der Richter nicht darüber entschieden, dass es sich um Vollanwendung handelt. Im MV werden die Erhaltungsarbeiten dem Mieter überbunden sein, was bis zur Teilanwendung in großem Maße zulässig ist. In der Vollanwendung schaut es aber anderes aus und die (vermutlich vorhandenen) Klauseln sind damit nichtig.

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am 25.07.2014 10:23

söba schuid.

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Versona (3 Kommentare)
am 25.07.2014 08:29

...Mann bzw. Frau sollte mal darüber nachdenken. Normalerweise bekommt der Meistbietende den Zuschlag. Hier ist es umgekehrt. Ich habe die Vermutung, dieses System wird des Öfteren angewandt... darum auch der grüne Schwammerlwuchs

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lancer (3.688 Kommentare)
am 25.07.2014 07:57

...zuerst sinnerfassend lesen lernen, bevor man einen Kaufvertrag unterschreibt !

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Mr.Curiosity (239 Kommentare)
am 25.07.2014 07:44

OÖN was ist los mit euch? Was hat die Überschrift mit dem Artikel zu tun? Komplett am Inhalt vorbei - Kopfschüttel!

Dem Wirt vergönn ich's. Auch wenn man sich (fast) überall einkaufen kann, so kann man doch nicht immer sagen wo es langgehen soll liebe Baumgartner Brauerei zwinkern

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am 25.07.2014 09:00

und Unkündbarkeit eines Mietvertrags.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 25.07.2014 07:23

Management bereits erstmals ausgezeichnet.

wie man hört, nicht der letzte Flop in jüngster Zeit.

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Void (488 Kommentare)
am 25.07.2014 07:39

...sieht man im Hoheitsgebiet der Rieder Brauerei mehr und mehr Baumgartner.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 25.07.2014 08:24

aber zu welchem Preis?

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Void (488 Kommentare)
am 25.07.2014 10:31

... aber schmecken tuts (vor allem das Trübe)!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 25.07.2014 09:42

Welche weiteren Fehler gibt es zu berichten? Bzw was steckt hinterm "jungem Management"?

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max1 (11.582 Kommentare)
am 25.07.2014 11:16

in einer Firma ist noch lange kein Anwalt!

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