Betrug unter Taubstummen - Behinderter verspielte Beute
RIED/BRAUNAU. Das Opfer wurde um 86.000 Euro erleichtert – Bedingte Haft für den Täter.
"So eine Situation habe ich noch nicht gehabt", sagt Richter Josef Lautner und positioniert die Dolmetscherin für Gebärdensprache am bestmöglichen Platz im Rieder Schwurgerichtssaal. Die Frau ist fortan vielbeschäftigt. Sie übersetzt die Fragen des Vorsitzenden und des Staatsanwalts mit den Händen. Auch ihre Lippen bewegen sich, das Ganze ist mühsam und zeitaufwändig, aber unerlässlich.
Angeklagt ist ein 34-jähriger taubstummer Arbeiter. Er beherrscht zwar die Gebärdensprache, seine Antworten sind mitunter aber unpräzise und ausweichend. Der aus dem Bundesland Salzburg stammende Mann ist überraschenderweise geständig. Im Vorfeld des Prozesses hatte er so gut wie keine Angaben gemacht und behauptet, den Geschädigten gar nicht zu kennen.
Staatsanwalt Franz-Joseph Zimmer wirft dem Behinderten schweren und gewerbsmäßigen Betrug vor. Der beschuldigte Taubstumme habe einem ebenfalls taubstummen Innviertler aus dem Bezirk Braunau 86.000 Euro herausgelockt, in dem er seinem Opfer vorgaukelte, den Betrag gewinnbringend in der Schweiz anzulegen. In 15 Tranchen sei das Geld geflossen.
Im Kaffeehaus kennengelernt
Tatsächlich hatte der bislang unbescholten gewesene Taubstumme ganz anderes im Sinn. Einen Großteil der Beute verzockte der bis vor Kurzem spielsüchtige Mann an Automaten, den Rest brauchte er für neue Kleidung und fürs Ausgehen.
Kennengelernt hatten sich Opfer und Täter offenbar zufällig in einem Kaffeehaus, in dem häufig Taubstumme zusammenkommen. Später verlagerte sich dann alles in eine Privatwohnung in Braunau, wo das angeblich so tolle Geldanlagemodell im Detail erklärt worden sein soll.
Den Betrugsplan will der Beschuldigte zwar nicht selbst ausgeheckt haben, allerdings sei er der alleinige Nutznießer des Geldes gewesen, wie die Dolmetscherin für Gebärdensprache zu verstehen gibt.
Weder der Richter noch der Staatsanwalt wollen das so recht glauben. Auch die sehr unterschiedlichen Teil-Zahlungen erwecken Verdacht. Der Angeklagte erklärt daraufhin mit seinen Händen, dass er die Geldvorschläge spontan gemacht habe und dass das immer super geklappt habe.
Das als Zeuge geladene Opfer macht deutlich, dass ihm alles Mögliche aufgetischt worden sei, ein dringender USA-Flug inklusive. Aufgetaucht sei der angebliche Anlage-Experte immer spät abends um 22.30 Uhr. Einmal sogar in Begleitung seiner Kinder.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil: 20 Monate bedingte Haft und 960 Euro Geldbuße.
wie weltfremd muss ein richter sein der bei dieser schadenssumme so eine lächerliche strafe verhängt?? es ist kein wunder, das betrüger und gauner österreich als schlaraffenland für ihre tätigkeiten sehen.
http://www.dolmetschserviceplus.at/warum-sagt-man-nicht-mehr-taubstumm
Von vielen gehörlosen Menschen wird die Bezeichnung mitunter als respektlos empfunden. Daher sollte seine pauschale Verwendung für gehörlose Menschen vermieden werden. Besser und korrekt ist die Verwendung der Begriffe Gehörlosigkeit oder Taubheit.