Bedingte Haft und Geldstrafe für Innviertler Fahrraddieb
BRAUNAU/RIED. Acht Delikte konnten dem Angeklagten nachgewiesen werden - Urteil nicht rechtskräftig.
Landesgericht Ried: In knapp fünf Minuten beginnt der Prozess gegen einen 51-jährigen Innviertler. Vor dem Schwurgerichtssaal drückt der Angeklagte einer jungen Frau 100 Euro in die Hand – als Schadenswiedergutmachung, weil er das Fahrrad der Geschädigten beim Diebstahl beschädigt hat. Mittlerweile hat die Frau aus dem Bezirk Braunau ihr Rad wieder.
Dem Beschuldigten werden von Staatsanwalt Alois Ebner acht gewerbsmäßige Fahrraddiebstähle im Bezirk Braunau vorgeworfen. Er habe sich mit dem Verkauf der Räder eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen wollen.
"Wurde bei der Polizei traktiert"
Dass der Mann die Taten gesteht, ist für Richter Josef Lautner überraschend. "Sie haben doch bei der Polizei alles abgestritten", hält Lautner dem Angeklagten vor. "Da war ein junger Polizist, der mich bei der Befragung nur traktiert hat. Damit war ich nicht einverstanden und habe deshalb nichts gestanden", rechtfertigt sich der 51-Jährige. "Na ja, bei so einer Polizeibefragung wird man halt nicht unbedingt wie ein Bundespräsident behandelt", sagt Ebner, der glaubt, dass der Beschuldigte für viele weitere Diebstähle verantwortlich ist.
"Nur damit wir Deutsch reden. Wir können ihnen nur diese acht Delikte nachweisen, aber dass sie sicher mehr gestohlen haben, wissen wir eigentlich auch. Wenn wir sie nicht erwischt hätten, dann hätten sie weitergemacht, da bin ich mir ganz sicher", verdeutlicht Ebner.
"Das stimmt überhaupt nicht", sagt der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte aufgebracht. "Ich sage es ihnen noch einmal eindringlich. Sie stehen unter Beobachtung, wenn sie nicht aufhören, wandern sie für einen längeren Zeitraum in den Bau. Fahrraddiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Wie kommen die anderen dazu, dass sie die Räder stehlen und dann weiterverkaufen?", legt Ebner noch ein Schäuferl nach.
Als der Richter dem Beschuldigten vorhält, dass im Bezirk Braunau in den vergangenen zwei Jahren mehr als 300 Räder gestohlen wurden, empört sich der Angeklagte. "Hören Sie auf, damit habe ich doch nichts zu tun."
Der Beschuldigte wird zu 15 Monaten bedingter Haft und 1260 Euro Geldbuße verurteilt. Weiters wird Bewährungshilfe angeordnet. Der Angeklagte nimmt das Urteil an, der Staatsanwalt gibt keine Erklärung ab, der Richterspruch ist daher nicht rechtskräftig.
und unbedingt für professionellen gewerbsmäßigen Diebstahl?!
Das ist doch viel zu wenig, der lacht sich ja ins Fäustchen!!!
Radln hat er das schnell wieder herinnen ....
genau DA (!) liegt der hund begraben !
conclusio: es gibt gleiche --> und GLEICHERE...
dann eventuell den notorischen Fahrradieb lieber ein bisserl streicheln, damit er sich nicht erschreckt vor den Uniforierten oder was? Es gibt so Gfraster, denen würden schon ein paar Watschen gebühren, darf man aber nicht. (Der Bundespräsident wird sicher keine Fahrradln stehlen)