Adolf Hitler glorifiziert? Geschworenen war die Suppe zu dünn – Freispruch
RIED/SCHÄRDING. Ein Facebook-Posting vom 18. Dezember des Vorjahres hatte für einen 42-jährigen Mann aus dem Bezirk Schärding ein bitteres Nachspiel.
Der Mann musste sich wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht in Ried verantworten.
Laut Ankläger Alois Ebner soll der bisher unbescholtene Angeklagte zwei Fotos, die Adolf Hitler und die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigen, auf seinem Facebook-Profil veröffentlicht haben, darunter der Schriftzug "gute Zeiten, schlechte Zeiten". "Der Angeklagte meinte, diese Fotos seien witzig. Ich finde das nicht lustig, wenn man bedenkt, welche Verbrechen das Dritte Reich begangen hat", sagt Staatsanwalt Alois Ebner in seiner Anklage.
Markus Brandt, der Verteidiger des Angeklagten, verweist in seinem Eingangsplädoyer darauf, dass sein Mandant nichts mit der rechten Szene zu tun habe. Auch bei einer ausführlichen Hausdurchsuchung wurde kein einschlägiges Material gefunden. "Würde es einen Strafbestand für die Verbreitung von Müll geben, dann wäre er schuldig, aber mein Mandant wollte sich mit der Veröffentlichung des Postings in keiner Weise wiederbetätigen", so der Verteidiger, der einen Freispruch für den 42-jährigen Angeklagten fordert.
Dass er damit das Regime der Nationalsozialisten verherrlichen wollte, bestreitet der Beschuldigte, der als Hilfsarbeiter tätig ist, vehement. Er kenne sich auch geschichtlich nicht sonderlich gut aus.
"Ich habe das Foto halt witzig gefunden, deshalb habe ich es direkt von WhatsApp auf Facebook gestellt. Jetzt finde ich es aber nicht mehr so witzig. Ich habe leider nicht nachgedacht", sagt der Angeklagte. Kein Wunder, immerhin muss er sich bei seinem ersten Strafprozess gleich vor einem Geschworenengericht verantworten. "Ich arbeite mit vielen Ausländern zusammen, ich habe mit den Rechten nichts zu tun."
"Ich glaube Ihnen, dass Sie kein Rechtsradikaler sind. Aber Sie haben eine Tat gesetzt, die ein positives Erinnern an die NS-Zeit erzeugt. Daher ist der Tatbestand erfüllt, und es ist mit einem Schuldspruch vorzugehen", sagt Ankläger Ebner in seinem Schlussplädoyer. "Das Internet vergisst nicht. Wenn man Hasspostings oder solche Fotos mit Hitler veröffentlicht, dann kann man dafür bestraft werden", so Ebner.
"Mein Mandant hat sicher einen Fehler gemacht, aber er wollte sich nicht wiederbetätigen, daher muss ein Freispruch erfolgen", so Verteidiger Brandt.
Nach rund 20-minütiger Beratung kehren die Geschworenen von der Beratung zurück. Die acht Laienrichter sind sich in ihrer Beurteilung einig – sie sprechen den Angeklagten frei. Der Mann kann aufatmen, der Prozess dürfte ihm mit ziemlicher Sicherheit eine große Lehre gewesen sein. Der Freispruch ist rechtskräftig.
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Nein, krank ist wenn man das nicht versteht
was ist das für ein selbstverständnis, aber auch selbstvertrauen eines souveränen und sehr erfolgreichen staates, der über 70 jahre nach dem tod eines international im höchsten maß anerkannten geistesgestörten immer noch jahrelange haftstrafen über bedauernerswerte typen verhängt, die sich der lächerlichkeit preisgeben? krankes österreich!
wo siehst du eine Haftstrafe? Ich nehme an, Strafen und andere Mittel des Gerichtes werden abgewogen.
Im Übrigen hätte der Mann schon nicht einen Anlass, Nachzudenken, verdient.
Schauen sie mal, welche Typen sich in einer (viel zu) erfolgreichen Partei in Österreich herumtreiben und gewählt werden .... übrigens auch in OÖ...
.. dann merken Sie, warum das heute mehr denn je nötig ist, wenn sich die Geschichte nicht wiederholen soll....