7,26 Millionen Euro für neues Hallenbad, Debatte um Bauhof
RIED. Gemeinderat hat Vergaben für Bad-Neubau beschlossen, Teil des Bauhofs muss weichen.
Die Landes-Genehmigung des Finanzierungsplans für den Neubau eines Hallenbads in Ried liegt nun auch schriftlich vor, in der jüngsten Rieder Gemeinderatssitzung wurden Vergaben für den Bau einstimmig beschlossen: Ein Volumen von 7,26 Millionen Euro exklusive Umsatzsteuer, das sind 70 Prozent des geplanten Bauvolumens.
Alles, was mit der Landesregierung vereinbart wurde, sei auf Punkt und Beistrich eingehalten worden, so VP-Bürgermeister Albert Ortig. Nur ein einziger Punkt sei nachzuverhandeln, in dem es um die Erstreckung von Rückzahlungsraten gehe.
Im Zuge des geplanten Neubaus des Rieder Hallenbads auf dem Areal des abgerissenen Hallenbads muss ein Gebäudeteil des nebenstehenden, städtischen Bauhofs abgerissen werden – im Bereich der Bauhof-Einfahrt. Das bringt eine erneute Standortdebatte mit sich, samt mehreren Varianten. Zum einen ließe sich der Bauhof auf dem bestehenden Areal neu gestalten.
Zum anderen ist ein Areal auf Neuhofner Gemeindegebiet nahe der Frankenburger Straße im Visier. Hierbei gibt es aber offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Verteilung der Aufschließungskosten. Und weil der Arbeitsort der Rieder Bauhofmitarbeiter Neuhofen wäre, müsste die Stadt für ihre eigenen Bediensteten Kommunalsteuer an eine andere Gemeinde zahlen. Was durchaus einen kuriosen Beigeschmack hätte.
Rieds FP bringt eine Variante ins Spiel, die den Bauhof Richtung Mehrnbach an die Umfahrung rücken könnte. Dort verfügt die Wohnbaugenossenschaft ISG über ein Grundstück, das sich mit dem bestehenden Bauhof-Areal eintauschen ließe. Somit hätte man den Bauhof weiterhin in Ried, und die ISG könnte in guter Lage zum Beispiel Wohnungen bauen.
Der Bauhof war in der jüngsten Gemeinderatssitzung allerdings nicht Thema. Beschlossen wurde übrigens eine Änderung der Marktordnung: Mittefestenmarkt und Nikolomarkt werden vom Hauptplatz auf den Marktplatz verlegt. Es handle sich um eine langjährige Forderung der Geschäftstreibenden, die eine "geringe Qualität dieser Märkte" beklagen, verbunden mit Umsatzrückgängen an den Markttagen. Auf das Warensortiment und eine Attraktivierung habe man angesichts des Marktrechts keinen Einfluss. Das Warenangebot sei nicht mehr zeitgemäß. Und wer dieses Angebot suche, gehe auch zum Marktplatz.
Abgewiesen wurde eine Berufung im Zusammenhang mit einem Hofladen und einem Bio-Cafe, das ein Biobauer im Bereich der geplanten Umfahrung Spange 3 errichten will. Ein Antrag zum Bau war abgelehnt worden, jetzt wurde auch eine dagegen eingebrachte Berufung abgewiesen. Allerdings mit mehreren Stimmenthaltungen.
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Warum wundert mich die Abweisung der Berufung bezgl.BioLaden,
Bio-Cafe nicht ....