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Oberösterreich

18-jähriger Mutter Baby weggenommen - „Jugendamt handelte fachlich korrekt“

LINZ. Im Fall des einjährigen Jonas, den das Jugendamt seiner Mutter (18) wegnahm und in eine Pflegefamilie gab, hätten die Behörden-Vertreter korrekt gehandelt, sagt Jugendwohlfahrts-Landesrat Josef Ackerl. Dies habe eine interne Prüfung ergeben.

Dass Jonas nur aufgrund nichtbezahlter Strafzettel der Großmutter aus seiner Familie herausgenommen worden wäre, „entbehrt jeglicher Grundlage“, sagt Ackerl. „Unbezahlte Strafzettel sind niemals ein Grund für eine Fremdunterbringung, sie können lediglich Detail einer insgesamt instabilen Familiensituation sein.“

Die Familie des einjährigen Jonas sei „längere Zeit“ intensiv vom Jugendamt betreut worden, sagt Ackerl. Details könne er aber wegen des Datenschutzes nicht preisgeben. „Bei sehr kleinen Kindern ist noch sorgsamer darauf zu achten, dass der persönliche Schutz gewährleistet ist“, sagt der Landesrat. Für Betroffene sei es oft schwer zu verstehen, warum eine Krisenbetreuung notwendig sei. „Auch im Fall Jonas unterliegt das Handeln der Jugendwohlfahrt der Kontrolle durch die Justiz, die zu entscheiden hat, ob die Maßnahme gerechtfertigt ist“, sagt Ackerl.

Das Jugendamt argumentierte im Schreiben an das Gericht, die Mutter sei alleine mit der Betreuung des Kleinkindes überfordert. Die 18-Jährige, die als Kind sexuell missbraucht wurde, sei daher ständig auf die Hilfe der eigenen Mutter angewiesen.

Weil der 50-Jährigen zum Zeitpunkt der Kindesabnahme wegen nichtbezahlter Strafzettel eine Ersatzfreiheitsstrafe drohte, sei das Wohl des Kindes gefährdet und es bestünde „Gefahr im Verzug.“ Wie berichtet, bezahlte die Oma die Strafe und musste daraufhin nicht in Haft.

Die Abnahme von Kindern sei das äußerste Mittel, sagt der Linzer Zivilrechtsprofessor Meinhard Lukas. „Diese Maßnahme kommt aber nur in Betracht, wenn gelindere Mittel, wie etwa häusliche Unterstützung, nicht möglich sind.“ Stünde in absehbarer Zeit keine Haft für die Großmutter im Raum, könne man schwer Gefahr im Verzug annehmen, sagt Lukas. Der Fall sei „sicher aufklärungsbedürftig“. Die Jugendwohlfahrt habe es aber auch nicht leicht: „Was richtig und was falsch ist, weiß man ja oft erst im Nachhinein.“

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Nur mal so · von hopfo (2395) · 09.02.2012 14:22 Uhr

Das Kinderbetreuungsgeld sollte damit weg sein
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080601.html

Der Kindesunterhalt des Vaters geht an das Jugendamt.
Auch die Kindesmutter wurde mit der Wegnahme in finanzieller Form unterhaltspflichtig.
Derzeitiger Regelbedarfssatz für ein 0-3jähriges Kind = 186,00 Euronen pro Elternteil, das sich das Jugendamt mit Sicherheit von beiden Elternteilen holen wird.

Kurzum: Das "Einkommen" der Mutter schrumpft von Kinderbetreuungsgeld + Kindesunterhalt des Vaters, auf eine eigene Zahlungsverpflichtung grinsen

"Einkommen" deshalb:
Lt. FPÖ ist das Geld, das dem Kind zum Überleben zusteht -im Volxmund "Unterhalt" genannt-, ein Einkommensbestandteil der Mutter, den sie gefälligst abzuliefern hat!
Somit arbeitet nun ein weiteres Kind für das größte Kinderbeschäftigungsamt grinsen
Unterliegen die Pflegefamilien und Jugendämter eigentlich schon dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz?

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Kindergeld · von marlene123 (27) · 09.02.2012 13:14 Uhr

Also mit Kindergeld wird man heut sicher nicht mehr reich.

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Wenn du · von sunnyboy (746) · 09.02.2012 14:40 Uhr

genug Kinder hast, zahlt ja auch das Sozialamt und andere Vereine was dazu!. Mein witzig gemeinter "Sager" : "Poppt Euch reich" war ja zu unanständig und wurde gelöscht

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Artikel 09. Februar 2012 - 00:04 Uhr
staro
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Das Bezirksgericht Lambach hat rasch entschieden: Einjähriger Jonas muss zurück zur Mutter   Bild: privat

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