Sozial-Landesrat Josef Ackerl hatte die amtsinterne Prüfung veranlasst. Das Ergebnis zeige, dass die Bezirkshauptmannschaft ihren gesetzlichen Auftrag umfassend, gewissenhaft und fachlich korrekt wahrgenommen hat. Die Fallgeschichte Jonas, der seiner 18-jährigen Mutter wegen nicht bezahlter Verkehrsstrafen der Oma abgenommen wurde und in eine Pflegefamilie kam, sei umfassend dokumentiert. Jonas sei nicht nur aufgrund nicht bezahlter Strafzettel aus seiner Familie herausgenommen worden.
Die Familie wurde laut Aufzeichungen schon längere Zeit intensiv durch die Jugendwohlfahrt betreut - mit persönlichen Gesprächen, Hausbesuchen und konkreten Unterstützungsleistungen sowie verbindlichen Vereinbarungen (wie z.B. die regelmäßige Inanspruchnahme therapeutischer oder ärztlicher Leistungen).
Unbezahlte Strafzettel sind laut Behörden niemals ein Grund für eine Unterbringung, sondern lediglich ein Detail einer insgesamt instabilen Familiensituation.
Die Jugendwohlfahrt hat - wie üblich - unverzüglich einen entsprechenden Antrag beim Gericht eingebracht und den Sachverhalt begründet. Das unabhängige Gericht hat zu entscheiden, ob diese Maßnahme gerechtfertigt ist. Auf Anregung der Jugendwohlfahrt wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die weitere Perspektive möglichst gut abzuklären.
wie könnte es anders sein ?
Beamte sind unfehlbar und können daher nie falsch handeln !
Oftmals denke ich, nicht wenige Beamte sind gottnah !
ungeachtet der familienverhältnisse, hat JEDES kind anspruch auf seine eltern. und wenn es die über alles stehende behörde nicht schafft mit ihren "bemühungen" die betreffenden in ein geordnetes familienleben zu führen, versagt mE der staat.
man kann jetzt einwenden was man will, jedoch finde ich es als elternteil unverantwortlich familien zu zerreißen.
hier wäre es an der zeit,institutionen zu schaffen, welche sich mütter anvertrauen könnnen und in diesen die möglichkeit bekommen unter führung in ein geregeltes leben zu finden. solche einrichtungen gibt es bereits in deutschland.
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