ePaper | iPad | 
Anmelden
 |  A A A

 
Donnerstag, 24. Mai 2012, 10:02 Uhr Linz  16°C ·  Wels  15°C ·  mehr Wetter »
Oberösterreich

Aufsichtsbehörde prüfte "Fall Jonas": Behörde handelte korrekt

LINZ/WELS. Fachlich korekt habe die BH Wels-Land gehandelt, ergab eine Überprüfung im Fall Jonas durch die Abteilung Jugendwohlfahrt des Landes Oberösterreich. Die Familie sei schon längere Zeit intensiv durch die Jugendwohlfahrt betreut worden.

Sozial-Landesrat Josef Ackerl hatte die amtsinterne Prüfung veranlasst. Das Ergebnis zeige, dass die Bezirkshauptmannschaft ihren gesetzlichen Auftrag umfassend, gewissenhaft und fachlich korrekt wahrgenommen hat. Die Fallgeschichte Jonas, der seiner 18-jährigen Mutter wegen nicht bezahlter Verkehrsstrafen der Oma abgenommen wurde und in eine Pflegefamilie kam, sei umfassend dokumentiert. Jonas sei nicht nur aufgrund nicht bezahlter Strafzettel aus seiner Familie herausgenommen worden.

Die Familie wurde laut Aufzeichungen schon längere Zeit intensiv durch die Jugendwohlfahrt betreut - mit persönlichen Gesprächen, Hausbesuchen und konkreten Unterstützungsleistungen sowie verbindlichen Vereinbarungen (wie z.B. die regelmäßige Inanspruchnahme therapeutischer oder ärztlicher Leistungen).

Unbezahlte Strafzettel sind laut Behörden niemals ein Grund für eine Unterbringung, sondern lediglich ein Detail einer insgesamt instabilen Familiensituation.

Die Jugendwohlfahrt hat - wie üblich - unverzüglich einen entsprechenden Antrag beim Gericht eingebracht und den Sachverhalt  begründet. Das unabhängige Gericht hat zu entscheiden, ob diese Maßnahme gerechtfertigt ist. Auf Anregung der Jugendwohlfahrt wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die weitere Perspektive möglichst gut abzuklären.

1
AMT auf jeden Fall UNSCHULDIG, · von fanatiker (685) · 09.02.2012 09:39 Uhr

wie könnte es anders sein ?

Beamte sind unfehlbar und können daher nie falsch handeln !

Oftmals denke ich, nicht wenige Beamte sind gottnah !

(1)
2
die mächtige "selbst-kontrolle" ... · von mausfanger (18420) · 08.02.2012 21:45 Uhr

hats geprüft ... wow!

(0)
3
Familienverhältnisse · von advoki01 (2) · 08.02.2012 20:40 Uhr

ungeachtet der familienverhältnisse, hat JEDES kind anspruch auf seine eltern. und wenn es die über alles stehende behörde nicht schafft mit ihren "bemühungen" die betreffenden in ein geordnetes familienleben zu führen, versagt mE der staat.
man kann jetzt einwenden was man will, jedoch finde ich es als elternteil unverantwortlich familien zu zerreißen.

hier wäre es an der zeit,institutionen zu schaffen, welche sich mütter anvertrauen könnnen und in diesen die möglichkeit bekommen unter führung in ein geregeltes leben zu finden. solche einrichtungen gibt es bereits in deutschland.

(0)
Artikel 08. Februar 2012 - 10:45 Uhr
nachrichten.at
Bild vergrößern

Das Bezirksgericht Lambach hat rasch entschieden: Einjähriger Jonas muss zurück zur Mutter   Bild: privat

Neuen Kommentar schreiben

Betreff / Kommentartitel
Kommentartext:

Sie dürfen noch Zeichen als Text schreiben

Bitte beachten Sie die Forumsregeln


  Für nicht registrierte Nutzer

Registrieren Sie sich kostenlos, um Ihren Kommentar abzuschicken.

Um sich registrieren zu können müssen Sie uns mindestens einen Benutzernamen, ein Passwort und Ihre E-Mail-Adresse mitteilen.
Gewünschter Benutzername

Gewünschtes Passwort

Wiederholung Passwort

E-Mail

OÖNcard


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:
Wieviel ist 10 - 2? : 


Meistgelesene Artikel   mehr »
 
Zuletzt kommentiert   mehr »