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Tod in Narkose: Anwalt sieht Widerspruch in Gutachten

24. Dezember 2011, 00:04 Uhr
Tod in Narkose: Anwalt sieht Widerspruch in Gutachten
Patientin starb bei „Schlafkur“ in Narkose in Landesnervenklinik. (vowe) Bild: OON

LINZ. Nach dem Tod einer narkotisierten 17-jährigen Psychiatriepatientin in der Landesnervenklinik Wagner-Jauregg ermittelt die Justiz gegen zwei Spitalsärzte, weil ein gerichtsmedizinisches Gutachten von Fremdverschulden ausgeht. gespag-Anwalt Gerhard Huber sieht aber Ungereimtheiten.

Wie berichtet, starb die junge Frau heuer im Mai im Spital, nachdem sie zwecks „Schlafkur“ mit einem Narkosemittel in einen künstlichen Tiefschlaf versetzt worden war. Das Gutachten der Gerichtsmedizin beschreibt die Todesursache als ein Multiorganversagen, ausgelöst durch eine „Überdosis“ des Narkosemittels „Brietal“ – das noch dazu laut Beipackzettel bei Kindern und Jugendlichen nicht angewendet werden soll.

Da dieses Gutachten eindeutig von Fremdverschulden ausgeht, führt die Staatsanwaltschaft Linz gegen zwei Mediziner des Krankenhauses ein Verfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung.

„Ich sehe in diesem Gutachten einen eindeutigen Widerspruch“, sagt Rechtsanwalt Gerhard Huber, der die Interessen des Krankenhausträgers gespag vertritt und der wohl auch die Strafverteidigung der beiden beschuldigten Ärzte übernehmen wird. Denn einerseits weise die Expertise aus Salzburg eindeutig als Todesursache die Überdosierung des Narkosemittels aus. Andererseits empfehle die Gutachterin der Staatsanwaltschaft, ein weiteres Fachgutachten zur Dosierung einzuholen.

„Die gespag ist kooperativ und will die Sache klären“, sagt Huber. Daher habe der Spitalsträger von einem gerichtlich beeideten Experten für Anästhesiologie ein Gutachten eingeholt. Demnach sei die Narkose nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Die Staatsanwaltschaft will die beschuldigten Ärzte im Jänner verhören.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 14.05.2014 19:00

nicht das Gericht das entlastende Gutachten des Anästhesisten eingeholt hat, also war es ein Privatgutachten! Und, oh Wunder, es wurde anerkannt! Ich weiß nicht, wie man mit so einer Schuld weiter in dem Beruf arbeiten kann.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 14.05.2014 17:30

nicht an Kinder und Jugendliche verabreicht werden.
Laut Gutachten ist das verabreichen des Mittels nach "den Regeln der Ärztlichen Kunst"erfolgt.
Was sagt uns DAS?...

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 14.05.2014 17:41

Typischer Fall von Wahrheitsverschweigung ...

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 14.05.2014 17:22

vorgenommen? Bei rechtzeitigem Erkennen der schlechten Leberwerte, hätte man die Therapie sofort abbrechen müssen! Ich verstehe, dass die Familie keine Ruhe findet!

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