Der Hut sei ihm hochgegangen, erzählt Familienreferent Hiesl: Weil heuer Anrainer die „Lärmbelastung“ durch einen neuen Kindergarten in Wels beanstandeten, musste eine 50.000 Euro teure Mauer errichtet werden. Deshalb hat Hiesl eine Neufassung der Bauordnung in Auftrag gegeben, die Kinderlärm als Einspruchsgrund ausschließt. Der Text soll in der zweiten Jahreshälfte 2012 in Kraft treten: Hiesl rechnet mit der Zustimmung aller Landtagsparteien dafür.
Laut einer IMAS-Umfrage für den OÖ. Familienbund entspricht dies dem Mehrheitswunsch der Oberösterreicher: 63 Prozent stimmen voll und ganz der Aussage zu, dass rechtliche Klagen über Kinderlärm grundsätzlich keinen Platz haben sollten. 22 Prozent stimmen teilweise zu. Die entsprechende Änderung der Bauordnung halten 71 Prozent für eine gute Idee. (nie)
Wenn's wo laut ist und man daneben lebt, ist es eigentlich wurscht, wie der Lärm entsteht. Dezibel sind Dezibel.
Ich würde mir dringend wünschen, dass sich Behörden ihrer Pflichten bewusst werden und auch bei den Autos die Lärmpegel regulieren - egal ob vom Motor oder von den Musikdröhnern kommend.
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