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Gammelfleisch verkauft? Ex-Chef der Kleinzeller Jäger droht Haft

Von Alfons Krieglsteiner, 21. September 2011, 00:04 Uhr
Gammelfleisch verkauft? Ex-Chef der Kleinzeller Jäger droht Haft
Geeignet nur für die Tierkörperverwertung: Hat ein früherer Jagdleiter solches Fallwild als genusstauglich deklariert? Bild: Dpa

LINZ. Drei Jahre Haft drohen Josef S., dem Ex-Jagdleiter von Kleinzell im Mühlkreis, wegen versuchten schweren Betruges. S. soll vergammeltes Wildfleisch als genussfähig deklariert und verkauft haben. Am 3. Oktober muss er sich am Landesgericht Linz verantworten.

Als Jagdleiter soll S. zwischen Oktober 2007 und Dezember 2008 einer Fleischereifirma das Gammelfleisch „angedreht“ haben. Dazu soll er die Bescheinigung von Todesart und Genussfähigkeit gefälscht und das Fallwild so als erlegtes, für den menschlichen Verzehr geeignetes Wildbret ausgegeben haben.

Die erste Verhandlung wurde am 22. August vertagt. S. blickt der Neuauflage gelassen entgegen: „Selbst wenn dem so gewesen wäre, wäre ich nicht allein zuständig, sondern alle von der Jagdgenossenschaft“, sagte er auf OÖN-Anfrage. Er wittert eine Intrige: Der Ankläger Helmut S. habe selber auf den Jagdleiterposten gespitzt, deshalb habe er ihn angeschwärzt. „Wenn wir ein Stück Fallwild finden, ist es für die Wölfe im Wildpark Altenfelden oder ein Köder für die Füchse.“

Helmut S. will sich erst nach der Verhandlung äußern, er hat seiner Jagdpassion mittlerweile abgeschworen. Johann Hackl, seit 1. April 2011 Nachfolger von Josef S. als Chef der Kleinzeller Jäger, war bei der fatalen Treibjagd, bei der das inkriminierte Reh beim Streckenlegen irgendwie dazugekommen sein muss, zwar dabei. „Ich habe es aber selber nicht gesehen, jeder erzählt es etwas anders.“ Laut Hackl sollte die Sache verjährt sein.

Um seinen Vorwurf zu untermauern, soll Helmut S. bei der ersten Verhandlung Beweisfotos vorgelegt haben, die dem Richter aber für ein Urteil nicht aussagekräftig genug waren. Er will jetzt Zeugen vernehmen und einen Jagdsachverständigen anhören.

Der Landesjagdverband drängt auf rasche Klärung. Sollte S. schuldig gesprochen werden, sei ihm die jagdliche Zuverlässigkeit abzusprechen, sagt Christopher Böck, Wildbiologe des Landesjagdverbandes. „Dann müsste ihm die BH auch die Jagdkarte entziehen.“ Durch illegale Handlungen würde Wildbret als sauberes, gesundes Lebensmittel in Misskredit gebracht: „Das können wir nicht brauchen.“

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