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Kindesmissbrauch: Eltern für Klärung

13. August 2011, 00:04 Uhr
Nach Tod von Mädchen ist Gerichtsmedizin am Zug
Das 17-jährige Mädchen starb im Wagner-Jauregg Bild: apa

WELS. Im Fall eines angeblich sexuell missbrauchten und später in Narkose verstorbenen 17-jährigen Mädchens haben die Eltern der Toten gestern weitere Ermittlungen gegen die Grazer Großeltern und einen pensionierten Richter beantragt.

 

Wie berichtet, stellte die Staatsanwaltschaft Wels nach einer Anzeige des Ludwig-Boltzmann-Instituts in Graz und monatelangen Ermittlungen das Strafverfahren wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs am 8. Juli 2011 ein.

Mit der Begründung, der Verdacht reiche nicht aus für eine „überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit“. Denn zuvor hatte die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner in einer Expertise festgehalten, dass die Anschuldigungen gegen die Grazer Großeltern sowie einen Richter und einen Sachverständigen der Phantasie der Patientin entsprungen sein dürften.

Nach dem tragischen Tod der jungen Frau, die im Wagner-Jauregg-Krankenhaus zuvor in einen künstlichen Tiefschlaf versetzt worden war, untersuchte auch die Gerichtsmedizin den Leichnam auf Missbrauchsspuren und kam zu dem Schluss, dass es keinen sexuellen Missbrauch gegeben haben könne.

Die Eltern der Verstorbenen wollen den Missbrauchsverdacht aber dennoch nicht auf sich beruhen lassen und haben gestern einen Fortführungsantrag gestellt. Damit muss sich ein Richtersenat des Landesgerichts Wels neuerlich mit dem Fall auseinandersetzen und entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft Wels die Ermittlungen erneut aufnehmen muss oder nicht.

„Für das Leben unserer Tochter ist es zu spät, aber schon zum Schutz weiterer möglicher Opfer müsste die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln. Es geht schließlich um das Verbrechen des Kindesmissbrauchs, das nicht mit dem Tod des Opfers endet“, zitiert die Austria Presse Agentur (APA) die Eltern. Sie wollen eine zweite Expertise, weil Gutachterin Kastner keine ausgebildete Jugendpsychiaterin sei und keine Kenntnisse in der Psychotraumatologie habe. Außerdem hätte eine „MR-Untersuchung“ im Februar 2011 ein Indiz für eine „schwere emotionale Traumatisierung“ der Tochter gebracht, was auf Missbrauch hinweise.

„Die junge Frau hatte sicher ein schweres Schicksal, aber es scheint, als könnten die Eltern jetzt nicht loslassen“, sagt der Linzer Verteidiger Wolfgang Moringer, der den beschuldigten Ex-Richter vertritt. Dem Fortführungsantrag sieht er ebenso wie der Welser Anwalt Friedrich Schwarzinger, der die Großeltern verteidigt, gelassen entgegen.

„Der Antrag spricht Bände über das Psychogramm der Mutter der Verstorbenen. Für sie sind alle anderen schuld, nur sie nicht“, sagt Schwarzinger. (staro)

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