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Kindesmissbrauch: Bleibt Arzt in Haft?

29. Juli 2011, 00:04 Uhr

WELS. Im Fall eines des Besitzes von Kinderpornos und sexuellen Missbrauchs verdächtigen Arztes prüft heute die Justiz, ob die Untersuchungshaft um weitere vier Wochen verlängert wird.

Dem 45-jährigen Mediziner aus dem Bezirk Vöcklabruck wird vorgeworfen, große Mengen kinderpornografischen Materials besessen und bis in die USA weitergegeben zu haben. Zudem organisierte der Mann jahrelang Feriencamps für Buben. Dort soll es zu sexuellen Missbrauchshandlungen gekommen sein.

Bisher zeigte sich der 45-Jährige zu den Vorwürfen geständig. Heute findet beim Landesgericht Wels eine Haftprüfungsverhandlung statt. Die Frage ist, ob bei dem Mann nach wie vor von Tatbegehungsgefahr („Wiederholungsgefahr“) auszugehen ist. Das Delikt, das ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, lautet „schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen“ mit einer Maximalstrafe von zehn Jahren Haft.

Der Arzt hatte die Feriencamps im Internet beworben und auf seiner Webseite auch Bilder von teilweise nackten Kindern präsentiert. Mit der Fortdauer der Ermittlungen meldeten sich immer mehr mutmaßliche Opfer bei der Kriminalpolizei.

So sagte ein mittlerweile erwachsener Mann aus, von dem Mediziner eingeseift und „gründlich gewaschen“ worden zu sein. Einmal habe der „Feriencamporganisator“ die Buben überredet, sich vor Mädchen nackt auszuziehen, und diese Aktionen mit einer Kamera gefilmt.

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