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Nach tödlichem Unfall: Verzicht auf Blutabnahme erschwert Aufklärung

03. Juni 2011, 00:04 Uhr
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Bildergalerie Liedermacher RIK gestorben
Bild: cityfoto.at/ Franz Josef Schenk

LAMBRECHTEN. Mehr Spekulationen als Fakten hinterließ der tödliche Verkehrsunfall in Lambrechten, bei dem am Wochenende zwei Menschen starben, darunter der Linzer Liedermacher RIK (47). Der Verzicht auf Obduktion und Blutabnahme bei den Opfern erschwert die Aufklärung des Unfallhergangs.

„Man hat mir gesagt, es wird nicht nachgeforscht“, schildert Gerlinde Benedik, die Witwe des verunglückten Sängers. Wie die Familie des zweiten Opfers Rudolf Weberschläger (41) sucht auch sie nach Antworten auf dentragischen Unfalltod. „Bevor ich etwas unternehme, will ich alle Bescheide haben“, sagt die Linzerin zu den OÖNachrichten. Wie berichtet, soll beim tödlichen Verkehrsunfall auch Alkohol im Spiel gewesen sein. Während RIK bekennender Antialkoholiker gewesen war, befand sich Fußballtrainer Weberschläger auf dem Heimweg von einer feucht-fröhlichen Siegesfeier.

Bei den meisten Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang wird ein Sachverständigengutachten eingeholt. Der Tod beider Unfalllenker schließe ein Strafverfahren aber aus, sagt Peter Posch, Präsident der oö. Rechtsanwaltskammer. „Dennoch bleibt die Frage des Verschuldens für zivilrechtliche Ansprüche von großer Bedeutung.“

Es sei jedem Hinterbliebenen überlassen, zu klagen. Haftbar gemacht würden nicht Angehörige, sondern die Haftpflichtversicherung. „Bei einem Zivilprozess können Ansprüche unter Beiziehung eines Kfz-Sachverständigen bzw. eines medizinischen Gutachters eingefordert werden“, erklärt Posch.

Die Entschädigungsliste ist lang: Sie reicht vom bloßen Sachschaden über den Unterhaltsentgang der Witwe und der Kinder (soweit dieser von der Sozialversicherung gedeckt ist), den Trennungsschmerz für Hinterbliebene bis hin zum späteren Heiratsgut für die Halbwaisen. „Im konkreten Fall wird die Durchsetzung der Ansprüche erschwert, weil man nicht auf schon im Strafverfahren eingeholte Gutachten zurückgreifen kann“, sagt Posch. Ein Rechtsschutz würde das Risiko und damit die Gefahr, auf den Verfahrenskosten sitzenzubleiben, minimieren. (fam)

 

Heute, Freitag, wird Rudolf Weberschläger um 14 Uhr in Riedau zu Grabe getragen. Der 41-Jährige hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. Die Verabschiedung von Karl Richard Benedik, genannt RIK, ist am Freitag, 10. Juni, um 11 Uhr am Linzer Urnenhain.

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