Am 5. Juli soll das umstrittene Bettelverbot, das ÖVP und Freiheitliche im oberösterreichischen Polizeistrafgesetz verankert hatten, in Kraft treten. Bis dahin sei eine gemeinsame Verfasssungsklage in Vorbereitung, gaben gestern SPÖ-Klubchef Karl Frais und sein Amtskollege Gottfried Hirz von den Grünen bekannt.
Die beiden Politiker orten „eine Reihe problematischer Punkte im Gesetzestext“. So sei dem Wortlaut nach immer noch unklar, ob neben aggressivem Betteln auch Formen des friedlichen Bettelns unter Strafe gestellt seien.
In der Gesetzesnovelle ist „aufdringliches oder aggressives Auftreten“ unter Strafe gestellt. Außerdem stellt der Einsatz minderjähriger Bettler eine Verwaltungsübertretung dar.
Auch die Grünen seien gegen organisiertes Betteln, sagte die Landtagsabgeordnete Maria Buchmayr. Doch das Verbot dieser Bettelvariante sei bereits im bestehenden oberösterreichischen Sammelgesetz enthalten. Dass künftig auch privatrechtlich engagierte Stadtwachen ermächtigt seien, das neue Bettelverbot zu exekutieren, berge zudem großes Konfliktpotenzial, sagte Hirz. Aus einem „populistischen Spiel“ sei nun gesetzlicher Ernst geworden, sagte Buchmayr.
„Wenn auf rechtliche und politische Argumente nicht mehr eingegangen wird, dann bleibt der parlamentarischen Minderheit nichts anderes mehr übrig, als eine Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof zu suchen“, sagte Frais. Das von der SPÖ eingeholte Rechtsgutachten zeige eine ganze Reihe von verfassungsrechtlichen Problemen auf. Hirz bewertete die Chancen für einen Erfolg der Verfassungsklage mit „50:50“.
Thomas Stelzer, Klubobmann der ÖVP sieht der Verfassungsklage „gelassen“ entgegen. Die Novelle sei ein halbes Jahr lang sehr sorgfältig mit Experten des oberösterreichischen Verfassungsdienstes erarbeitet worden. Sie schütze Kinder und Menschen, die ehrenamtlich Spenden sammeln.
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