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Spionage-Prozess in München gegen Vizeleutnant aus Laakirchen

Von Erik Famler, 12. Februar 2011, 00:04 Uhr
Spionage-Prozess in München gegen Vizeleutnant aus Laakirchen
Harald Sodnikar steht in München wegen des Verdachts der Spionage vor Gericht. Bild: ebra

MÜNCHEN/LAAKIRCHEN. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen beginnt am Montag am Münchner Oberlandesgericht der Prozess gegen Harald Sodnikar. Der Vizeleutnant aus Laakirchen wird der Spionage für den russischen Geheimdienst beschuldigt.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Spionage-Verfahren gegen den Bundesheer-Unteroffizier bereits 2008 eingestellt. Deren Schwesternbehörde in München hält jedoch am Geheimnisverrat fest und bezichtigt den 54-Jährigen, Dokumente über Hubschrauber an die Russen weitergegeben zu haben.

Der Vater von zwei erwachsenen Töchtern soll fünf Jahre lang mit dem russischen Geheimdienst SVR zusammengearbeitet haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit vor. Dafür habe er 10.500 US-Dollar kassiert.

Gute Laune in Moskau

Einen vermeintlichen Mittäter von Harald S. hat das Oberlandesgericht inzwischen verurteilt. Werner G., einst Diplom-Ingenieur bei Eurocopter, kam 2008 mit einer Bewährungsstrafe von elf Monaten davon, weil er sich von den Russen noch während seiner Spionagetätigkeit losgesagt und mit dem deutschen Bundesverfassungsschutz zusammengearbeitet hatte. Zuvor hätten Sodnikar und sein deutscher Bekannter einem russischen Verbindungsmann Wartungs- und Flughandbücher für Hubschrauber verkauft. Bei einem Treffen in Moskau soll nicht nur reichlich Wodka geflossen sein. Leicht bekleidete Mädchen hätten in der Datscha des Geheimdienstoffiziers gute Laune verbreitet.

Sodnikar beteuerte stets seine Unschuld. Sein Anwalt Erwin Wartecker spricht von Beweismittel-Manipulation. Gegen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wird diesbezüglich wegen Amtsmissbrauchs ermittelt. Während Sodnikar in Untersuchungshaft saß, sollen die Beamten eine sichergestellte Diskette manipuliert haben. In der hinzugefügten Datei sollten Zahlungen, die Sodnikar für Spionagetätigkeiten aus Moskau erhalten haben soll, nachgewiesen werden.

Mit einem Urteil ist nicht vor Ende Februar zu rechnen. Dem Angeklagten drohen bis zu fünf Jahre Haft.

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3  Kommentare
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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 27.02.2011 19:44

" durch einen neutralen sachverständigen des deutschen BKA ebenso schonungslos zerpflückt "

Auch wenn stoeffoe sich möglicherweise lustig macht darüber, daß mein Posting nur aus einem Zitat besteht: Mehr ist auch nicht nötg. Denn wer bereit ist, "Sachverständige" des BRD-BKA für "neutral" zu halten, wird dies zweifelsohne weiterhin tun.

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( Kommentare)
am 28.02.2011 07:53

zu "eulenauge": nein es wird sich hoffentlich niemand über ein zitatlustig machen . Aber: betreffend "neutraler gutachter" ist es halt nun einmal so, dass der eine für die erforschung der "materiellen wahrheit" bestellt und bezahlt wurde und der andere privat, um ein "gefälligkeitsgutachten" zu erstellen, welches scheinbar investigative medien dazu verleitet, den unsinn zu verbreiten. Da der prozess "öffentlich" ist, konnte der peinliche auftritt des privaten gutachters uwe s. und die "zerlegung" seines gutachtens von jedermann mitverfolgt werden. Diesem auftritt braucht man wirklich nichts mehr hinzuzufügen (auch keine verschwörungstheorien). Wobeiich schon der meinung bin, dass man nicht alles glauben soll, was "von oben" als wahrheit diktiert wird. Kritisches hinterfragen ist oftmals angebracht. Aber wenn dann bitte unbedingt fundiert! Sonst werden solche aufgeworfenen fragen einfach nicht mehr ernst genommen und nur mehr als "abstruse" verschwörungstheorien abgetan.

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( Kommentare)
am 27.02.2011 17:54

Haben nicht gerade die oö-nachrichten ebenso bereitwillig wie ungeprüft den erbärmlichen ausführungen des Harlad S., dass der verfassungsschutz beweismittel gefällscht haben soll, glauben geschenkt und platz für mediale verbreitung eingeräumt? Deren ungeprüfte verbreitung gepaart mit den subtilen, dafür aber umso haltloseren vorwürfen stellt dem eigetnlich seriösen produkt der oön - leider - ein wahrhaft schlechtes zeugnis aus. Im prozess in münchen wurde das -vom beschuldigten bezahlte - gutachten des oö. sachverständigen, durch einen neutralen sachverständigen des deutschen BKA ebenso schonungslos zerpflückt, wie die hart an der grenze der lächerlichkeit schrammenden beschuldigungen des Harald S. gegenüber den agierenden behörden. Eine frage die es jedoch tatsächlich wert sein sollte zu stellen: Warum war die sache in wien - angeblich - verjährt und in münchen gelingt mit den gleichen beweismitteln offensichtlich ein urteil?

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