
Die mutmaßliche Tat geschah am 27. Juli gegen Mittag. Für die angeklagte Daniela K. hätte dieser Tag ein schöner sein sollen. War doch geplant, gegen 22.45 Uhr mit der ganzen Familie – sie, ihr Ehemann und die fünf Kinder im Alter zwischen neun und 16 Jahren – in den Urlaub nach Kroatien zu fahren.
Doch die Mutter plagte das schlechte Gewissen. Hatte sie doch mit ihrem Mann bereits im April vereinbart, rund 2000 Euro für den Familienurlaub beizusteuern: für die Verpflegung im Urlaubsort. „Die Hausfrau hatte nur die Kinderbeihilfe, etwa 1150 Euro pro Monat, zur Verfügung. Wie sollte sie insgesamt sieben Familienmitglieder verpflegen und sich zugleich etwas für den Urlaub ansparen?“, fragte Pflichtverteidiger Andreas Meissner die Geschworenen. Es gab ja auch noch schulische Ausgaben für die Kinder, Ausflüge oder eine Wien-Woche, zu finanzieren. Der Ehemann habe seine Frau finanziell „kurzgehalten“.
Die 34-Jährige fuhr zur Bank mit einer plump gefälschten Behörden-Bestätigung, um für den Urlaub einen höheren Überziehungsrahmen zu bekommen, vergeblich. Gegen Mittag läutete sie mit einer Proseccoflasche bei der Nachbarin. „Weil es da etwas zu holen gibt.“
Als ihr diese den Rücken zuwendete, soll sie mit der Flasche auf die Nachbarin eingeschlagen und dann mit einem Fleischermesser insgesamt 34 Mal auf das Opfer eingestochen haben. Dann durchsuchte sie das Schlafzimmer der Pensionistin nach Wertgegenständen und erbeutete 107 Euro Bargeld und 635 Euro in Form von Goldmünzen. Diese ließ sie bei einer Bank in Euro umwechseln. Am Abend fuhr die mutmaßliche Mörderin wie geplant mit der Familie in den Urlaub. Weil sie beim Wechseln in der Bank gefilmt worden war, klickten nach der Rückkehr elf Tage später die Handschellen.
Der Prozess war gestern rasch zu Ende. Nach der Zeugenaussage ihres Ehemannes („Ich hab’ sie schon kurzhalten müssen“) bestätigte ein Gerichtspsychiater, dass die Angeklagte – sie ist bislang zweifach wegen Diebstahls vorbestraft – zurechnungsfähig sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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