Opferanwalt im OÖN-Interview: „Kein faires Verfahren in Österreich“
WIEN. Gerhard Podovsovnik will als Opferanwalt für 70 Angehörige der Kaprun-Katastrophe weiterkämpfen. Er hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben.
OÖN: Werden Sie heute an den Feierlichkeiten teilnehmen?
Podovsovnik: Nein, das wäre pietätlos. Ich will keinen Medienwirbel aufführen.
OÖN: Wieso erheben Sie Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof?
Podovsovnik: Weil in Österreich den neuen Beweisen kein rechtliches Gehör geschenkt wird. Hier ist ein faires Verfahren nicht möglich.
OÖN: Konkreter …
Podovsovnik: Eine Kernfrage des Prozesses war, ob es bei solchen Seilbahnen das Gefahrenbild Brand überhaupt gibt. Das wurde verneint. Und zwar auf Basis einer internationalen Expertenkommission, wo einer der Angeklagten den Vorsitz innehatte. Es gab damals EU-Richtlinien, die exakt auf die Gefahr von Bränden hinwiesen. Was verschleiert wurde: In anderen vergleichbaren europäischen Seilbahnen gab es sehr wohl Nothämmer und Feuerlöscher.
OÖN: Sehen Sie Fakten für eine Prozesswiederaufnahme?
Podovsovnik: Ja. Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Heilbronn liefern zahlreiche neue Beweise. Es gilt auch zu klären, wieso ein nicht genehmigtes Hydrauliköl verwendet wurde, das eigentlich militärisch zertifiziert ist.