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U-Haft für Ex-Richter verlängert

Von Von Sabine Novak, 29. September 2010, 00:04 Uhr
Untersuchungshaft für Ex-Richter verlängert
Die Haftprüfung im Missbrauchsfall fand gestern in Wels statt. Bild: Weihbold

WELS/GRAZ. Gegen die vier Grazer, die eine 16-jährige Oberösterreicherin jahrelang missbraucht haben sollen, bestehe weiter dringender Tatverdacht. Mit dieser Begründung verlängerte die Welser Justiz gestern die Untersuchungshaft gegen einen Ex-Richter (70), die Großeltern des Mädchens und einen Ex-Gerichtsgutachter für Gartenbau (75).

Die vier Verdächtigen, die seit zwei Wochen in Untersuchungshaft sitzen, müssen somit einen weiteren Monat im Gefängnis bleiben. „Ich lege gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht ein“, sagt der Linzer Rechtsanwalt Wolfgang Moringer den OÖNachrichten. Auch seine Anwaltskollegen wollen sich nicht mit der U-Haftverlängerung abfinden. Laut dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wels, Manfred Holzinger, wird es vorerst drei U-Haft-Beschwerden geben. Ein Verdächtiger erbat Bedenkzeit.

Das 16-jährige Mädchen, das seit Jahren in psychiatrischer Behandlung ist, und nun im Linzer Wagner Jauregg Krankenhaus liegt, hatte gegenüber einer Betreuerin im Spital von Massenvergewaltigungen gesprochen. Das Krankenhaus erstattete daraufhin Anzeige. Weil der Wohnort des mutmaßlichen Opfers im Zuständigkeitsbereich des Landesgerichts Wels liegt, werden die Ermittlungen von diesem geleitet. Das Mädchen wurde nach seinen Angaben seit seinem sechsten Lebensjahr über mehrere Jahre hinweg missbraucht, wenn es zu den Großeltern nach Graz zu Besuch kam. Die beiden anderen Verdächtigen sind Nachbarn.

„Die beiden Schwestern der 16-Jährigen waren auch oft mit. Sie haben aber nie etwas Verdächtiges wahrgenommen“, sagt Moringer. Er ist von der Unschuld seines Mandanten überzeugt. Dennoch hat er mit Verlängerung der U-Haft gerechnet. „Gerichte neigen in solchen Fällen dazu, den mutmaßlichen Opfern zu glauben, auch wenn es Zweifel gibt“, sagt der Linzer Anwalt. Er hat einen Gutachter beauftragt, den Fall aufgrund des Akteninhalts einzuschätzen. „Ich habe erst eine mündliche Stellungnahme erhalten, die besagt, dass die Vorwürfe des Mädchens mit übergroßer Wahrscheinlichkeit nicht stimmen“, sagt Moringer und fügt hinzu: „Nur wenn das vom Gericht in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten zu einem anderen Schluss kommt, werde ich den Gutachter um schriftliche Stellungnahme ersuchen.“

Bei Hausdurchsuchungen wurde, wie bisher bekannt wurde, nichts Belastendes gefunden.

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5  Kommentare
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Brido (1.903 Kommentare)
am 29.09.2010 12:23

Das Schweigepflicht gilt so lange, bis die Patientin den Arzt entbindet.
Es gibt so etwas in jedem Beruf,auch bei Richter, es wird es leider geben solange es Verdrängung gibt. Warum soll ein so junges Mächen Lust auf 70 Jährige haben? Wenn sie nicht verrückt ist, hat sie die Wahrheit gesagt... Warum so etwas erfinden, das man sich nicht einmal vorstellen kann?

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DaZorg (293 Kommentare)
am 29.09.2010 14:41

...Wenn sie nicht verrückt ist, hat sie die Wahrheit gesagt... Warum so etwas erfinden, das man sich nicht einmal vorstellen kann?...
Man muss nicht "verrückt" sein, um falsche Anschludigungen zu tätigen.
Siehe die Wormser Prozesse in Deutschland, wo mehrere Kinder auch Massenmissbrauch durch die Grossfamilie geschildert haben, was sich später aber als falsch herausgestellt hat.

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( Kommentare)
am 29.09.2010 09:10

dass mädchen ist seit jahren in psychatrischer behandlung und die schweigepflicht in österreich läßt es nicht zu früher die umstände wahrzunehmen!

meiner meinung hat die ärtzliche versorgung versagt und hätte viel früher erkannt werden müssen, was vielleicht oder auch nicht passiert ist!

auf was für beweisen stützt sich die aussage der klägerin - auf eine anzeige
von wem?

sind wir wirklich so schwach im gerichtswesen um rascher zu ermitteln!

bei der polizei gehts ja auch schnell, wenns kleinkriminelle einbuchten!

warum gerichtswesen ich langsames arbeiten ankreide, weil sie alle beweise einsehen
und anfordern können und aufgrund deswegen stichhaltig eine anklage oder u-haft oder auch nicht entschieden wird!

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( Kommentare)
am 29.09.2010 09:08

Der Anwalt des Richters hat kürzlich sexuelle Phantasien bei dem Mädchen unterstellt. Wie kann er das als Nicht-Mediziner?
Es ist doch zudem eher unwahrscheinlich, dass 15-Jährige von betagten 70- und 75-Jährigen phantasieren.
http://www.graz.coolix.com/

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 29.09.2010 07:24

Greisen - das ist wie die Fluchtgefahr des schwerkranken Herrn Elsner. Mit dem Unterschied, daß die Vorwände im gegenständlichen Fall noch fadenscheiniger sind.

Wer richtet über solche Richter?

Es gilt die Unschuldsvermutung - für die Richter. Für die Unschuldigen wurde sie anscheinend abgeschafft.

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