LINZ. Die Staatsanwaltschaft Linz hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Väter-Aktivisten eingestellt. Ermittelt wurde wegen der Paragrafen 246 (staatsfeindliche Verbindungen) und 278b StGB (terroristische Vereinigung) sowie 105 StGB (Nötigung).
|
da wir auch extrem - von behördenunwilligkeit-und unfähigkeit betroffener vater bin ...
|
|
Das gibt's auch schon? Und ich dachte, das sei ein Grundrecht seit dem Staatsgrundgesetz von 1887 oder so, welches ins Bundes-Verfassungsgesetz von 1920 übernommen wurde, staatsfeindliche Verbindungen zu gründen: Man nennt das das Koalitionsrecht.
|
94-Jähriger wollte "Schwiegersohn" 15.000 Euro geben
Merkel: "Wir möchten, dass Griechenland in der Euro-Zone bleibt"
Gmunden will am Donnerstag in Klosterneuburg ein Entscheidungsspiel erzwingen
Landesrechnungshof-Direktor: „Man muss eine dicke Haut haben“