Nach der Trennung hatte die Tochter seiner Ex-Lebensgefährtin dem Musikpädagogen vorgeworfen, dass es in der Kindheit des Mädchens zu schweren sexuellen Übergriffen gekommen sei. Im ersten Rechtsgang wurde der Angeklagte im Mai 2003 – nicht rechtskräftig – zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Prompt folgte die Entlassung durch seinen Arbeitgeber, das Land Oberösterreich. Nun ist durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Freispruch rechtskräftig geworden. „Wir haben den früheren Arbeitgeber schriftlich aufgefordert, den Klavierlehrer wieder einzustellen“, heißt es aus der Linzer Anwaltskanzlei Sattlegger, Dorninger & Partner, die den Pädagogen vertritt. Man warte derzeit auf eine Antwort. Die Juristen prüfen derzeit die rechtlichen Möglichkeiten für einen arbeitsrechtlichen Prozess.
Die Chancen auf Schadenersatz gegen die Mutter oder gar gegen das angebliche Opfer, das zum Zeitpunkt der ersten Beschuldigung unter 14 Jahre alt war, stehen aber schlecht. „Bei der Mutter wäre die wissentliche Falschbeschuldigung Voraussetzung“, sagt Jurist Günter Tews. Dafür gebe es aber keine Anhaltspunkte. Ein anderes Problem sei, dass die Behörden die belastenden Aussagen ungeprüft geglaubt hätten.
„Das Grundproblem ist, dass der erste in den Fall involvierte Verteidiger keinen Antrag gestellt hat, die Aussagen des Mädchens durch einen aussagepsychologischen Gutachter prüfen zu lassen“, sagt Tews. Dies sei der wesentliche Grund, warum es auch keine Chance auf eine Amtshaftung gebe. „Das Problem ist, dass sich beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs viele Gehirne auf einmal ausschalten. Wo ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, wenn der Vorwurf lautet, es sei massive sexuelle Gewalt beim Swimmingpool einer Hotelanlage – mit hunderten von Leuten rundherum – geschehen?“, fragt sich Tews.
Nach Trennungen seien Missbrauchsvorwürfe nicht selten. „Da geht es fast nie um wissentliche Falschbeschuldigungen. Leider trauen sich getrennte Ex-Partner jede Schlechtigkeit zu.“ 2009 kam es laut Statistik Austria österreichweit zu 133 Verurteilungen wegen sexuellem Kindesmissbrauch (§§ 206 bzw. 207 StGB), um elf Prozent weniger, als im Jahr davor. (staro)
...kommen laufend vor, wenn Frauen/Mädchen Männern schaden wollen. Die Gerichte sind seit langem darauf programmiert alles zu glauben, was von weiblicher Seite kommt und jeden Mann sofort zu verurteilen. Stellt sich die Wahrheit Jahre später heraus, wie in diesem Fall, heißt es für das Opfer "Pech gehabt". Das sind die tragischen Folgen des juridischen Feminismus.
Selbstbewusste, emanzipierte Frauen haben es eigentlich nicht nötig, falsche Beschuldigungen in den Raum zu stellen.
Die Beamten-/Lehrersippe ist m. E. eher dem konservativen Lager zuzuordnen, als dem modern-aufgeschlossenen. (die Partei der Gewerkschaftsvertretung macht mich da sicher)
Das bringt mich zu dem Schluss, dass das kein Produkt des Feminismus sein kann, sondern eher ein Produkt der patriarchalen Unterdrückung.
Bedenke: "Wer lange sekkiert und unterdrückt wird, und nie gelernt hat sich angemessen zu wehren, schnappt irgendwann einmal furchtbar böse zu!"
(Das soll keine Verteidigung dieser Frau sein -Falschbeschuldigungen sind das Letzte-, sondern lediglich zum Nachdenken anregen)
gilt nie die Unschuldsvermutung. Sie werden suspendiert und wenn sich nach langer, langer Zeit die Unschuld herausstellt, dann siehe oben.
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