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Oberösterreich

Bub starb nach Behandlung in Arztwohnung: Mediziner schuldig

LINZ. Drei Monate bedingte Haft erhielt gestern ein Linzer praktischer Arzt wegen fahrlässiger Tötung: Der Mediziner hatte ein zweieinhalbjähriges Kind in seiner Wohnung behandelt, obwohl er für den vorliegenden Notfall nicht entsprechend ausgerüstet war. Das Urteil ist rechtskräftig.

1 Kommentare 31. Juli 2010 - 00:04 Uhr
Kommentare zu diesem Artikel
Arbeitsbiene (895)
31.07.2010 12:24 Uhr
Und wieso

gibt es dafür nur eine Pseudostrafe?

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