Es ist eine Vielzahl an Richtlinien, die Organisatoren von Veranstaltungen erfüllen müssen. Festgehalten sind diese allesamt im Oberösterreichischen Veranstaltungssicherheitsgesetz 2008 und der entsprechenden Verordnung. Geregelt wird damit etwa, wie breit der Fluchtweg sein muss, aus wie vielen Personen der Ordnungsdienst zu bestehen hat oder die maximale Besucherzahl.
Ob eine Veranstaltung tatsächlich stattfinden kann, entscheidet letztlich die Bezirksverwaltungsbehörde. Sie könne sich aber nicht erinnern, seit ihrem Antritt vor zwei Jahren jemals ein Konzept abgewiesen zu haben, merkt die Leiterin des Bezirksverwaltungsamtes Linz, Martina Steininger, an. „Wenn etwas nicht passt, einigen wir uns mit dem Veranstalter auf die Erfüllung zusätzlicher Auflagen.“
Verschiedene Absprachen
Vor einer Genehmigung müsse das Konzept aber auch mit anderen Einrichtungen besprochen werden, sagt Steininger. „Zuerst schauen wir uns einmal den Entwurf an. Wichtig ist zum Beispiel, wie viele Gäste erwartet werden und wie das Sicherheitskonzept ausschaut.“ Dann werde der Entwurf zur Prüfung an einen Sachverständigen geschickt und schließlich mit Feuerwehr, Polizei, den Rettungsorganisationen, Elektro- und Sicherheits- und Bautechnikern besprochen. „Wenn nötig, auch am Veranstaltungsort“, sagt Steininger.
Ob es fixe Auflagen für Veranstaltungen auf dem Linzer Hauptplatz gebe? Nein, sagt sie. „Das kommt ganz auf die Veranstaltung an.“ Nur eines müsse gesichert sein: eine bestimmte Zufahrtsbreite für Feuerwehr und Rettung. Diese Zufahrten werden mit einem speziellen Absperrgitter gesichert. Als Fluchtwege würden „alle Wege und Straßen dienen, die vom Hauptplatz wegführen“, sagt Steininger. Diese müssten eine ungefähre Mindestbreite haben. Da bei den kostenlosen Events keine genaue Kontrolle der Zuschauerzahlen möglich sei, verlasse man sich auf die Schätz-Erfahrung der Polizei. „Wenn es zu viele sind, wird das Areal polizeilich abgesperrt.“
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