Zwei Geschiedene streiten seit drei Jahren um das Sorgerecht für den Sohn Walter (Name geändert). Der Siebenjährige ist seit eineinhalb Jahren bei der Mutter. Diese suchte vor zwei Jahren einen Mitarbeiter des beschuldigten Salzburger Gutachters auf, der bei dem Kind das seltene „Aspergersyndrom“, eine Autismus-Form, feststellte.
Mit krassen Folgen: Der Bub wird bis heute in einem heilpädagogischen Kindergarten gemeinsam mit schwerstbehinderten Kindern betreut. Im Obsorgeprozess attestierte der nun wegen Betrugs verdächtigte Gutachter dem Kindesvater eine „narzisstische Persönlichkeitsstörung“. Der Psychologe soll dabei die Testwerte manipuliert haben. Daraufhin sprach die Richterin das Kind der Mutter zu. Der Vater berief dagegen aber erfolgreich. Ein neues Gutachten wurde eingeholt, durch den Jugendpsychiater Werner Gerstl.
Seine Expertise steht im krassen Gegensatz zu bisherigen Meinungen: Bei dem Buben würde kein Aspergersyndrom vorliegen. Der Vater habe „mit Sicherheit keine narzisstische Persönlichkeitsstörung“. Gerstl hält den Buben für normal entwickelt, er sei aber durch den Scheidungshintergrund traumatisiert. Gerstl warnt vor einer weiteren Betreuung mit Schwerstbehinderten und empfiehlt die Obsorge durch den Vater. Ein Ende des Obsorgeprozesses ist nicht in Sicht. (staro)
Mit diesem Jugendamt habe ich die oben beschriebenen Erfahrungen gemacht. Seit neuestem schüchtern Sie Mütter mit der Drohung auf Gefahr in Verzug ein. Sie sollen eine freiwillige Erziehungsvereinbarung unterschreiben, mit der ihnen die Kinder entzogen werden. Alles ist ja freiwillig! Wenn die Mutter diese Vereinbarung widerruft, wird "Gefahr in Verzug" ausgerufen. Dies ist anscheinend das neue Zaubermittel, das das Jugendamt Salzburg-Land gegenüber Eltern anwenden kann, die ihren Maßnahmen nicht zustimmen. Wer überprüft aber, ob diese Maßnahme auch rechtlich korrekt ist? Die zuständige Richterin erklärte, dass sie dafür nicht zuständig sei. Das Jugendamt SL kann mit diesem Paragraphen also Familien zerstören, ohne irgendwelche rechtlichen Kontrollen. Die Gefahr-in-Verzug-Maßnahme wird dann vielleicht noch mit der Erziehungsunfähigkeit der Mutter begründet. Diese wurde vom Amt selbst und der amtsnahen Psychologin Mag. Glaeser festgestellt. Diese urteilt nach Gutdünken.
scheinen die obsorge-angelegenheiten TOTAL aus dem ruder zu laufen ??!??!??
in oö(innviertel) und salzburg ganz besonders ...
danke eines/einiger gutachter/richter-spezln ...
und freier jugendwohlfahrts...
die jugenwohlfahrten:
nur geldeintreiber ...
und menschenvernichter ...
unmotiertiert ..
fachlich völlig unfähig ...
normalerweise bestätigen ausnahmen die regel ...
bei dn jugendämtern und sogeannten "gutachtern" zumindest in oben genannten regionen wird das nur schwer möglich sein ...
aber einge möglichkeiten gibt es schon:
guten anwalt ...
eingaben an die übergeordneten dienststellen bis zu den ministerien ...
die öffentlichkeit suchen ...
die medien einbinden, wo sinnvoll
betroffene organisieren sich ...
europäische institutionen anrufen ...
als kinder/jugendliche be-und geschädigte reichen klage ein ...
elternteile erstatten, wo möglich strafanzeige (vorsicht !) ... amtmißbrauch, usw.
um viele weitere menschen(kinder) zu schützen ...
sollte jedes legale mittel recht sein !
Egon Bachler, Hypo-Alpe-Adria, Kaprun, Bawag, Buwog, etc., etc. etc. - wie verkommen ist diese Republik eigentlich schon ?
Wann beginnt man, diesen korrupten Saustall endlich einmal auszumisten ?
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