ePaper  | iPad | 
Anmelden
 |  A A A

 
Freitag, 10. Februar 2012, 03:15 Uhr Linz  -7°C ·  Reichenau/Mühlkreis  -10°C ·  mehr Wetter »
Oberösterreich

Spionage-Affäre: Fischer im Zeugenstand?

LINZ/LAAKIRCHEN/WILDSCHÖNAU. Zu Unrecht wurde ein 53-jähriger Vizeleutnant aus Laakirchen der Spionage verdächtigt und zwei Wochen lang in Haft genommen. Nun geht Harald S. zum Gegenangriff über. Bundespräsident Heinz Fischer soll dabei als Zeuge aussagen.

Der Bordtechniker der Hörschinger Fliegerstaffel geriet 2006 in den Strudel geheimdienstlicher Ermittlungen. Als Kontaktmann zum russischen Geheimdienst soll er bei der Weitergabe geheimer Daten eine Rolle gespielt haben, so der gegen ihn erhobene Vorwurf. Die Voruntersuchung wurde 2008 eingestellt. Das Bundesheer hob daraufhin auch die Suspendierung auf.

Seither wähnt sich Harald S. als Opfer eine Intrige und glaubt auch zu wissen, wer ihn damals denunziert hat. Über seinen Linzer Rechtsanwalt Johannes Hintermayr brachte der Vizeleutnant etliche Klagen gegen einen Ex-Freund aus Wildschönau (Tirol) ein. Conrad G. verkaufte S. vor Jahren einen gebrauchten Lamborghini. Die beiden wurden Freunde und verbrachten auch gemeinsame Urlaube. Das Zerwürfnis begann mit einem Motorschaden. „Das Lamborghini-Werk hat einen falschen Kolben eingebaut. Doch S. behauptet bis heute, ich sei schuld gewesen, obwohl mir ein Gutachten recht gibt“, sagt der Tiroler Tuning-Spezialist.

„G. hat den Verdacht gegen meinen Mandanten inszeniert und wollte seinen Spionage-Vorwurf über verschiedene Medien verstärken“, sagt Hintermayr.

Im August 2006 besuchte Bundespräsident Heinz Fischer das malerische Wildschönau. Dabei wurde das Staatsoberhaupt auch in G.’s Unternehmen gelotst. Bei dieser Gelegenheit soll der Tiroler seinen früheren Freund angeschwärzt haben: „Das ist völliger Schwachsinn“, sagt G. heute. „Im Gegenteil. Er hat mich überall angezeigt und mir die Steuerfahndung an den Hals gehetzt.“

Bei der Innsbrucker Justiz sind dazu mehrere Verfahren im Laufen. Um den Wahrheitsbeweis anzutreten, will Hintermayr nun auch den Bundespräsidenten im Zeugenstand sehen. „Ein Journalist erklärte meinem Mandanten, er wisse aus dem Ministerium, dass G. beim Bundespräsidenten interveniert habe. Da sich der News-Redakteur auf das Redaktionsgeheimnis beruft, wäre interessant zu erfahren, was Heinz Fischer zu der Causa zu sagen hat“, so Hintermayr. Dass Fischer deshalb von der Tiroler Justiz in den Zeugenstand gerufen wird, gilt jedoch als unwahrscheinlich.

Juristisch kämpft der Laakirchner Vizeleutnant übrigens an mehreren Fronten. Die ermittelnden Beamten müssen schon demnächst mit einer Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs rechnen.

1
Spionageaffäre · von unbekannt (1) · 25.12.2009 21:47 Uhr

Zu "Unrecht" ist ein weiter Begriff, erst recht vor dem Hintergrund einer Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung. Auch stellt sich die Frage, wie sich ein Bordtechniker einer Fliegerstaffel ein so teures Fahrzeug wie einen Lamborghini leisten kann. Da ist es nur konsequent, wenn man die Finanz für sich arbeiten läßt oder die Staatsanwaltschaft, die muss man wenigstens nicht bezahlen, dafür gibt es ja Steuergelder ... Alles in allem schon unglaublich, mit was sich Gerichte auseinandersetzen müssen S.K.

(0)
2
Bundespräsident · von hunt1 (3) · 23.12.2009 15:04 Uhr

Dass es sich da nur um einen dilettantischen Versuch handelt,den Bundespräsidenten ein wenig"anzupatzen",wird nicht jedem verborgen bleiben.Und aus welchem Eck die Aktion kommt,ist auch bekannt.Das einzig bemerkenswerte ist,dass sich in der Redaktion da jemand als Helfer einspannen lässt!

(0)
3
Eine Strafanzeige wegen Amtsmißbrauchs · von eulenauge (14389) · 23.12.2009 13:17 Uhr

ist völlig sinnlos, da der Amtsmißbrauch inzwischen eher die Regel als die Ausnahme ist.

Und es wird wie immer nie nachweisbar sein, daß die "Ermittler" nicht einfach zu blöd für ihren Job waren, sondern mit Vorsatz gehandelt haben.

Seit ein LH im Land der vom Himmel gefallenen Sonne den "Deppenschein" (frei nach herbertw) erhalten hat, ist es doch amtlich, daß unsere Amts- und Würdenträger Amtsmißbrauch nicht erkennen können & daher auch nicht bestraft werden dürfen.

Das gilt - wie die Unschuldsvermutung - natürlich auch für sämtliche IM's, LPK's und Sicherheitsdirektoren.

(0)
Artikel 23. Dezember 2009 - 00:04 Uhr
Von Erik Famler
Bild vergrößern Spionage-Affäre: Fischer im Zeugenstand?

Heinz Fischer mit Conrad G.  Bild: Wildschönauer Gemeindeblatt

Neuen Kommentar schreiben

Betreff / Kommentartitel
Kommentartext:

Sie dürfen noch Zeichen als Text schreiben

Bitte beachten Sie die Forumsregeln


  Für nicht registrierte Nutzer

Registrieren Sie sich kostenlos, um Ihren Kommentar abzuschicken.

Um sich registrieren zu können müssen Sie uns mindestens einen Benutzernamen, ein Passwort und Ihre E-Mail-Adresse mitteilen.
Gewünschter Benutzername

Gewünschtes Passwort

Wiederholung Passwort

E-Mail

OÖNcard


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:
Wieviel ist 10 - 2? : 


Meistgelesene Artikel   mehr »
 
Zuletzt kommentiert   mehr »