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Oberösterreich

Betreiber klagt Bürgermeister wegen Handymasten

NEUHOFEN/Krems. Weil er den Bau eines 22,5 Meter hohen Handymastens mitten in einer Siedlung nicht genehmigte, klagt der Handybetreiber mobilkom austria den Neuhofner Bürgermeister.

„Auf der einen Seite ist man als Kommune autonom, auf der anderen Seite darf man nicht einmal ein Bauwerk ablehnen“, schimpft Bürgermeister Günter Engertsberger (SP). Grund für seinen Zorn: Handybetreiber mobilkom hat den Ortschef bei der Staatsanwaltschaft Linz wegen Amtsmissbrauchs geklagt, weil die Gemeinde einen 22,5 Meter hohen Handymasten nicht genehmigte. Dies ist notwendig, weil für den Masten ein Gebäude errichtet werden muss.

Das Problem: Der Turm, der so hoch ist wie ein siebenstöckiges Haus, soll mitten in der Dambachsiedlung aufgestellt werden. Der Grundstücksbesitzer hat zwar zugestimmt, die Anrainer sind aber massiv dagegen. Sie haben eine Bürgerinitiative gegründet und 250 Unterschriften gesammelt. Auch Ortsbildplaner und Gemeinderat als Baubehörde zweiter Instanz haben sich gegen den Bau ausgesprochen.

Kompromissangebote scheiterten: Ersatzgrundstücke 50 bis 100 Meter entfernt seien abgelehnt worden, so Engertsberger. Selbst das Land, habe die Gemeinde zur Genehmigung aufgefordert. Obwohl er nicht an einen Sieg glaubt, will sich der Bürgermeister widersetzen, so lange er kann: „Ich will aufzeigen, welche kuriosen Gesetze in Österreich herrschen.“

Rechtlich gesehen ist beim Baurecht jedenfalls der Bürgermeister die erste Instanz, der Gemeinderat die zweite. „Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, Herrn Engertsberger einen Amtsmissbrauch nachweisen zu können“, sagt ein Jurist den OÖN. Denn: Dabei müsste eine vorsätzliche Schädigungsabsicht bestehen – „die sieht man hier auf den ersten Blick nicht“.

Manfred Ruttner von der mobilkom austria geht trotzdem den Weg über das Gericht: „Ich kann zu dem laufenden Verfahren nichts sagen. Wir versuchen aber seit mehr als drei Jahren in Neuhofen einen Masten zu installieren.“

10 Kommentare
Verklagen kann man · von eulenauge · 27.11.2009 12:43 Uhr

jemand zivilrechtlich vor Gericht, anklagen kann die Staatsanwaltschaft.

Ein Privater kann niemanden "anklagen".

 
Danke, Ihr Schorn-Truppen, daß · von eulenauge · 27.11.2009 19:54 Uhr

ihr Euren Fehler korrigiert habt.

 
Angelobungsformel vergessen? · von franz.rohrauer · 27.11.2009 07:43 Uhr

Der Bürgermeister von Neuhofen scheint ein sehr kurzes Kurzzeitgedächtnis zu haben. Wie sonst ist es zu erklären, dass er erst vor wenigen Wochen gelobte, „Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen“ und jetzt offensichtlich genau das Gegenteil tut? Dass die (gleichfalls angelobten) Gemeinderäte willfährig mitzuspielen scheinen und 250 Unterschriften (wie die zustande kamen, will ich gar nicht hinterfragen!) mehr Wert haben dürften als geltendes Recht, lässt auch so seine Schlüsse zu...

Franz Rohrauer, Kefermarkt

 

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