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Mai-Demo: Schlagstock-Einsatz „rechtmäßig“

21. Oktober 2009, 00:04 Uhr
1.-Mai-Demo: Alle Beschuldigten freigesprochen
Nach den Vorfällen rund um eine KPÖ-Demo am 1. Mai 2009 wurden alle Beschuldigten freigesprochen. Bild: mediabox

LINZ/WIEN. Nach der Eskalation des traditionellen Aufmarsches der KPÖ in Linz am 1. Mai 2009 hat der Unabhängige Verwaltungssenat entschieden: der Einsatz von Polizeischlagstöcken und Pfefferspray war „gerechtfertigt.“

700 Demonstranten versammelten sich am 1. Mai am Linzer Blumauerplatz, um am KPÖ-Aufmarsch teilzunehmen. Wegen der jüngsten Entwicklungen im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu „Spitzel-Affären“ wachsen sich die gewaltsamen Vorfälle rund um die Demo zu einem bundesweiten Politikum aus.

Wie berichtet, hatte Grünen-Abgeordneter Peter Pilz im Untersuchungsausschuss die E-Mail eines Linzer Polizeibeamten vorgelesen, in welcher der Polizist einem Kollegen das Einvernahme-Protokoll eines nach der Demo beschuldigten Einsatz-Beamten quasi „vordiktieren“ wollte – es gilt die Unschuldsvermutung. „Meiner Meinung nach ist das ein klarer Fall von versuchter Anstiftung zur falschen Beweisaussage“, sagt Pilz. Eine Demo-Teilnehmerin beschuldigte besagten Einsatz-Beamten, von diesem durch einen Pfefferspray verletzt worden zu sein.

Zur Frage der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Waffen-Gewalt (Einsatzstöcke, Pfeffersprays) hat sich unlängst neuerlich der Unabhängige Verwaltungssenat geäußert. Der UVS verwarf die Beschwerden zweier Demonstranten.

Wie berichtet hatte die Polizei etwa 50 Demo-Teilnehmer eingekesselt und am Marsch gehindert mit der Begründung, es seien vermummte Demonstranten darunter.

Der UVS stellte nun fest, dass „die Demonstration von der Polizei zu keinem Zeitpunkt aufgelöst oder untersagt“ worden sei. Die Eingekesselten hätten unter der Bedingung, ihre Identität preiszugeben, weiter demonstrieren dürfen, entschied der UVS. Es habe somit „keine Verletzung der Versammlungsfreiheit“ gegeben.

Die Beamten seien außerdem von einigen Demonstranten mit Wurfgegenständen angegriffen worden. Der Gebrauch von Stöcken und Pfeffersprays sei daher gerechtfertigt gewesen.

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24  Kommentare
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sozialarbeiter (153 Kommentare)
am 22.10.2009 13:53

wer die angeklagten kennen würde, würde hier anders schreiben. ich bin sogar mit einem eng verwandt. und eines kann ich guten gewissens sagen: hansi e. würde wohl in keine situation seines lebens jemanden schaden zufügen - weder direkt noch indirekt. weiters muss ich die polizisten auf dem video auslachen: die händchenhaltenden demonstranten sind jedem fitnessbewussten durchschnittsösterreicher körperlich unterlegen. sie durch derart massiven schlagstockgebrauch zu trennen ist pervers. hansi wurde später im krankenhaus behandelt.
hätten besagte beamte einfach einen fehler/eine überreaktion eingestanden, wär keinem ein haar ausgefallen. und so wird wieder einmal die gesellschaft in linke zecken und rechte arschlöcher gespalten.

ich kenne sowohl privat als auch beruflich einige polizisten und nicht einer konnte hier ehrlich die position der beamten verteidigen...

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fridolino (614 Kommentare)
am 21.10.2009 16:45

nein, nicht die Beamten.
Die sind rechts.

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shakesbeer (1.048 Kommentare)
am 21.10.2009 16:14

Ich gratuliere dem unabhängigen Verwaltungssenat zu dieser Erkenntnis!

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georgl (159 Kommentare)
am 21.10.2009 14:42

eine endlos lange sinnlose Diskussion führen um zu diesem Ergebnis zu kommen! Der Rechtsstaat hat gesiegt!

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 21.10.2009 18:44

und eine bedingte Geldstrafe, was bei der Anklage des Widerstands gegen die Staatsgewalt ein de-facto-Freispruch ist.

Der UVS - der übrigens eben KEIN Gericht ist, sondern eine Verwalungsinstanz - macht sich bloß lächerlich, und außerdem durch Rechtsbeugung strafbar.

Selbstverständlich gilt wie bei allen Delikten der Obrigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Unschuldsvermutung sowie die Unschuldsgewißheit.

Die Meinungsfreiheit, die es im Staatsgrundgesetz von 18irgendwas und in den verstaubten Dingern von 1920 i.d.F.v. 1929 - früher nannte man das Verfassung - noch gab, haben wir ja längst beerdigt.

Was rechtmäßig ist, bestimmt der UVS.

Auf, Bullerei, Bankraub, Kinderschändung und Mord sind jetzt völlig gerechtfertigt, ihr braucht nur zu behaupten, eure Opfer seien vermummt gewesen.

Heil! (Oder vielmehr: Star- Hem- Berg!)

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 21.10.2009 20:36

... was du schreibst.
Aber manchmal gibst du echt einen Unsinn von dir ... zwinkern

Meinungsfreiheit *lol*

Bankraub, Kinderschändung und Mord *lo... nein, das ist jetzt nicht mehr lustig.
Das ist eine Verhöhnung aller Opfer von Bankraub, Kinderschändung und Mord.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 21.10.2009 20:50

der UVS-Argumentation. Eins hab ich vergessen: Frauen, aufgepaßt! Wenn Euch wer vergewaltigen will, wehrt Euch nicht, sondern kooperiert!

Es könnte sonst "Widerstand gegen die Staatsgewalt" sein, da laut stoeffoe nur die Polizei berechtigt ist, vor Ort Recht zu sprechen und zu entscheiden, oder war's doch anders gemeint?

Und Schlagstockeinsatz sowie Pfefferspray bei Amtsmißbrauch ist natürlich gerechtfertigt.

Fragt sich nur, wieso bisher noch keine Fronleichnamsdemo "nicht aufgelöst" wurde: Sind die Pfaffen nicht vermummt unter ihrem mobilen Himmel?

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 22.10.2009 08:25

... solange man es dazu benutzt, die Grenze auszuloten, ab wann es grotesk wird.

Offensichtlich ist dir das nicht gelungen.

Wenn du meine Argumentation so maßlos (zB in Richtung Vergewaltigung) über jede vernünftige Grenze hinaus interpretierst,
dann muss ich Absicht unterstellen.
Das ist nicht diskutierbar.
Ich kann und will dazu nicht mehr sagen als:
Unsinn!

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 21.10.2009 21:07

Was ist lustig an der Abschaffung der Meinungsfreiheit durch die Unschuldsvermutung?

Daß man "Prügelbullen" nicht "Prügelbullen" nennen darf, weil sie nie rechtskräftig verurteilt werden?

Weil es "Widerstand gegen die Staatsgewalt" ist, wenn ein Asthmatiker am Boden unter vier Polizisten liegend nach Luft ringt, und das daher amtlicherseits final unterbunden werden muß, wie in Wien geschehen?

Für die Mörder gilt die Unschuldsvermutung.

Daß man bei jedem Amtsmißbrauch - und bei jedem Provisionsg'schichtl - gezwungen wird, darauf hinzuweisen, daß die Unschuldsvermutung gilt?

Weil KHG und Julius so herrlich lustig unschuldig sind, daß es echt zum Lachen ist?

Die Unschuldsvermutung sollte vor Gericht gelten und nicht in den Medien.

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oblio (24.742 Kommentare)
am 21.10.2009 22:45

urteil ist keine verhöhnung der opfer ??
opfer der ausufernden polizeigewalt ??
heiligsprechung der gewalt gegen unschuldige (laut urteilen) bürger ist das !! traurig

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 22.10.2009 08:40

... ach ist ja egal.
Es läuft ja sowieso wieder auf ein "to agree not to agree" hinaus.
Schade.

Wenn du meinst es sei zielführend, das konsenspotentialzerstörend per "linkes Gesindel" und "Prügelbullen" zu diskutieren, und die Argumente des Gegners grotesk in die Unvernunft weiterzudenken, dann ist das dein schlechtes Recht.

Was mich betrifft sage ich dazu nur noch: so kannst du gegenüber deinesgleichen dein Mütchen kühlen.
Aber ich stehe für sowas nicht zur Verfügung.

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klaus9951 (3.884 Kommentare)
am 22.10.2009 14:02

sind ein Hohn - die kann man nicht verhöhnen!

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oblio (24.742 Kommentare)
am 21.10.2009 22:42

meinst wahrscheinlich .
der RECHTE staat hat... zwinkern
und ob das sooo rechtens war ?? traurig
aber wir sind das ohnehin gewohnt, dass rechtserkenntnisse oft nur RECHTE erkenntnisse sind !!
da hält die exekutive mit der judikativen zusammen !
auf (ver)biegen und brechen !! da feault si nix !!

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( Kommentare)
am 21.10.2009 14:30

Ein guter Kiberer braucht keine Gummiwurscht (=Schlagstock, kurz: Wurschtl) und keinen Pumperer (= Dienstpistole).
Das Ganze war eine typische Maschn ( =missglückte Amtshandlung, bei der im Nachhinein etwas verdreht wird um sie rechtskonform zu machen).

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klaus9951 (3.884 Kommentare)
am 21.10.2009 13:37

Urteil grinsen

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kleinemaus (2.531 Kommentare)
am 21.10.2009 13:11

Keine Chance den Krawallbrüdern und Asozialen. Wir lieben Ordnung.

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( Kommentare)
am 21.10.2009 14:37

beschimpfen sie gefälligst nicht die beamten!

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( Kommentare)
am 21.10.2009 08:45

Wer sich vermummt, hat was arges im Sinn, um später nicht identifiziert zu werden. Wer zudem noch Sicherheitskräfte angreift, muss mit entsprechenden Reaktionen rechnen. So einfach ist die Formel. Und wer sich in dem Kreis der Vermummten und Aggressioren befindet und nicht klar zu erkenen gibt, dass er sich von denen distanziert und sofort den Versammlungsplatz verlassen will, muss mit entsprechenden Folgen rechnen.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 21.10.2009 09:46

Jedenfalls sind Massnahmen der Polizei nicht vor Ort infrage zu stellen.
So läuft das nun mal.
Und anders geht´s einfach nicht.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 21.10.2009 18:30

eigentlich da? Um sich vom Einsatzleiter sagen zu lassen, er könne ihn mal?

Desgleichen der Anwalt?

Zum UVS, der mehr und mehr einer kriminellen und terroristischen Vereinigung ähnelt: Dessen Rechtsauffassung hat sich nicht geändert, seit er die Beschwerde des Anmelders verworfen hat:

Die Demonstrationsfreiheit wurde durch die Putschprügler nicht gefährdet, da er ja auch alleine auf der genehmigten Route hätte demonstrieren können.

Und die Politeigewalt ist gerechtfertig, weil die Polizei sie angewandt hat und außerdem haben die Polen diesen Sender beschossen und daher wird seit 4:45 Uhr zurückgeschossen. Gerichtliche Erkenntnisse werden ignoriert, Behauptungen der beklagten Beamten geglaubt.

Die kriegswirtschaftlichen Notverordungen des Ständestaates hatten ähnliches juristisches Niveau.

Blöderweise lassen sich auch die Richter nicht mehr alles vorschreiben.

Zur Erinnerung: Bisher 4 Verfahren, davon 1 Einstellung, 2 Freisprüche, 1 bedingte Geldstrafe. Abtreten.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 21.10.2009 20:47

Ich stelle fest, das du meine Anspielung verstanden hast.
Wobei dir entgangen ist, dass es die Demonstranten waren, die ("zurück")geschossen haben...

Der Rest ist schöne Ironie.
Trotzdem Unsinn.

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( Kommentare)
am 21.10.2009 14:39

wird zeit das jeder auf der straße der mit kapuzenpulli, hut oder sonnenbrille sofort eine gewassert bekommt!

wir sind eine anständige nazion!

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 21.10.2009 15:38

... mit Kapuzenpulli, Hut oder Sonnenbrille in eine Bank ... zwinkern

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 21.10.2009 18:32

vermummt. Zumindest nicht auf dem Polizeivideo, das die putschistische Prügelorgie rechtfertigen sollte.

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