Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Gewalt bei 1. Mai-Demo: Innenministerium soll ermitteln

Von apa/nachrichten.at, 14. Oktober 2009, 12:28 Uhr

LINZ. Der Verteidiger von Demonstranten und Demo-Beobachtern der 1. Mai-Demo, bei der es in Linz zu Auseinandersetzungen mit der Polizei kam, hat Sachverhaltsdarstellung an das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenminsiterium übermittelt.

An der von linken Organisationen rechtmäßig angemeldeten Demo nahmen 500 bis 700 Personen teil. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, wollte die Polizei die Identität von Kundgebungsteilnehmern feststellen. Dabei eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen, darunter der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität, Rainer Zendron. Seinen Prozess wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt kündigte das „Bündnis gegen Polizeigewalt“ für den 5. November an.

Angeblich zwei Freisprüche

Bei vier weiteren Personen wurden laut Bündnis zwei Freisprüche erwirkt, eine noch nicht rechtskräftige bedingte Verurteilung ausgesprochen und einmal das Verfahren eingestellt. In der nun an das BIA übermittelten Sachverhaltsdarstellung wird das Einschreiten der Polizei als „völlig überzogen“ bezeichnet. Die Rechtfertigungsstrategie der Polizei - Attacken der Demonstrationsteilnehmer - sei angesichts der Freisprüche und der Einstellung eines Verfahrens „gescheitert“. Die Sachverhaltsdarstellung, in der der Verdacht des Amtsmissbrauches sowie der Körperverletzung beziehungsweise körperlicher Misshandlung unter Ausnützung einer Amtsstellung geäußert wird, solle einen von der Polizei bisher verweigerten inneren Selbstreinigungsprozess in Gang setzen.

Rechtsanwalt Rene Haumer erläuterte dazu, die Sachverhaltsdarstellung sei nicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, sondern gleich beim BIA eingebracht worden, weil dieses bereits in der Sache ermittle. Die Staatsanwaltschaft, bei der in dem Zusammenhang ein Akt gegen „unbekannte Täter“ liege, hätte sie ebenfalls an das BIA geschickt. Somit handle es sich nur um eine Abkürzung.

mehr aus Aktuelle Meldungen

Vorsicht bei Bärlauch: Seine giftigen Doppelgänger und wie man sie erkennt

Test: Welcher Gartentyp sind Sie?

Kriminelle Kinder: Polizei fordert Ausgangssperren

Gebäck mit Tradition: Das Osterlamm

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen