21-jährigen Disco-Gast zu Tode geprügelt: Mordprozess ohne neue Anklageschrift
LINZ. Mit Fußtritten sollen sie einen Diskogast zu Tode geprügelt haben: Ab morgen müssen sich fünf Männer wegen Mordes vor Gericht verantworten. Schon zum zweiten Mal, denn ein Schöffensenat hatte sich im ersten Prozess für unzuständig erklärt.
Die Gewalttat geschah am 28. September 2008 gegen vier Uhr früh im Stiegenhaus einer Diskothek in der Linzer Eduard-Sueß-Straße. Fünf Männer im Alter zwischen 19 und 21 Jahren sollen den 21-jährigen Bosnier Adis Besic aus Mauthausen so sehr mit Schlägen und Fußtritten attackiert haben, dass das Opfer an einer massiven Hirnschwellung noch am Tatort verstarb.
Die Staatsanwaltschaft Linz erhob daraufhin Anklage wegen schwerer Körperverletzung mit (nur fahrlässiger) Todesfolge. Strafrahmen: bis zu zehn Jahre Haft.
Die Entscheidung des Schöffensenats enthielt dann einen Knalleffekt: das Gericht erklärte sich für unzuständig. Die Faktenlage wäre für eine Mordanklage – und darüber dürfen nur Geschworene entscheiden – ausreichend gewesen, so das Gericht im Mai 2009. Das Unzuständigkeitsurteil wurde mangels Einsprüchen rechtskräftig.
Nun sind die Geschworenen am Zug. Sie müssen entscheiden, ob die Angeklagten – zwei Österreicher, ein Kroate, ein Slowake und ein Bosnier – das Opfer mit dem Vorsatz attackierten, ihn zu ermorden.
Besonders an diesem Verfahren: der Mordvorwurf wird vor dem Schwurgericht ohne eigene Anklageschrift verhandelt. Die neue Anklage ergebe sich laut Gesetz aus der Kombination von der Anklageschrift wegen schwerer Körperverletzung und dem Spruch des Unzuständigkeitsurteiles, heißt es aus der Linzer Anklagebehörde.
Außerdem darf einer der Angeklagten – laut Verteidigung bloß ein „Augenzeuge“ – auf freiem Fuß den Schwurgerichtssaal betreten. Seine vier Komplizen befinden sich in Untersuchungshaft. (staro)