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Mordfall Posch: Planen verschlampt, Akten nicht übermittelt

Von Von Gerhard Lukesch, 06. Oktober 2009, 00:04 Uhr
Mordfall Posch: Planen verschlampt Gericht hat nur kleinen Aktenteil
Die Planen sind weg, in denen die Leiche eingewickelt und hier (Pfeil) abgelegt worden war. Bild: Lukesch, SID

LINZ/WELS. Im bisher ungeklärten Mordfall Martina Posch aus Vöcklabruck ist ein weiteres Beweisstück definitiv verschwunden: Zwei olivgrüne Planen, in denen die Leiche des Opfers eingewickelt worden war. Auch Aktenteile hat das Gericht in Wels nie erhalten.

„Wir haben versucht zu rekonstruieren, wo die Planen hingekommen sind, es war aber nicht mehr möglich“, bestätigte gestern Sicherheitsdirektor Alois Lißl den OÖN, dass die möglicherweise wichtigen Beweisstücke endgültig nicht mehr auffindbar sind.

Wie berichtet, war die damals 17-jährige Martina Posch am 12. November 1986 in Vöcklabruck spurlos verschwunden. Am 22. November 1986 fanden zwei Taucher, die eben in den See steigen wollten, die in zwei olivgrüne Plastikplanen eingewickelte Leiche des Mädchens am seichten Ufer des Mondsees an der Kienbergwand-Landesstraße. Alle Untersuchungen deuteten auf einen Sexualmord.

Auch Pullover ist weg

Die Spurensicherer der Gendarmerie stellten 1986 zwei grüne Planen, in denen die Leiche eingewickelt worden war, sowie sechs Kleidungsstücke an der Toten sicher. Bereits ein Jahr nach der bisher ungeklärten Tat verschwand ein grau-schwarzer Strickpullover mit Karomuster: Bei der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“ wurde im Oktober 1987 der Fall nachgestellt und Beweismittel gezeigt. Doch dann war der Pullover plötzlich unauffindbar: Er war im Fernsehstudio verloren worden.

„Das sind leider alles Versäumnisse in der Vergangenheit, die den jetzt tätigen Beamten aber nicht angelastet werden können“, sagt Lißl. Denn die damals zuständigen Ermittler und Spurensicherer sind heute bereits in Pension oder gestorben.

Auch das Landesgericht Wels ist über den bisherigen Verlauf der Aktenübermittlung im Mordfall Posch nicht unbedingt glücklich: „Wir wissen, dass der Akt, der damals von der Gendarmerie angelegt worden ist, bereits 21 Aktenordner mit Überprüfungen und tausenden Seiten umfasst. Wir haben aber nur einen Bruchteil des Aktes“, lautet eine Stellungnahme des Gerichtes in Wels. „Wir haben uns zwar bemüht, die fehlenden Aktenteile und Niederschriften zu erhalten, haben sie aber nie bekommen.“ Auch alle Spuren und Beweismittel im Mordfall Posch waren nie dem Gericht übermittelt worden.

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2  Kommentare
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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 06.10.2009 08:49

Das muss ein gut verbundener Herr sein der den Mord begangen hat, die Dinge verschwinden nicht weil die Behörden unfähig sind, das sind sie auch nicht, es verschwindet nur was vertuscht werden soll

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mwes4 (70 Kommentare)
am 06.10.2009 12:26

Waren damals (1986) ALLE Ermittler u. Spurensicherer über 40 Jahre (oder noch viel älter) , weil sie ALLE schon in Pension sind, oder gar schon verstorben ? 1986 war es sehr wohl schon absehbar daß in den kommenden Jahren im DNA-Abgleich Qantensprünge zu erwarten sind. Wie konnte daher so fahrlässig archiviert werden u. KEINER ist dann dafür verantwortlich ?????!!!

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