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Denkmalamt prüft Stollen in St. Georgen

25.August 2009

Das Bundesdenkmalamt (BDA) wurde Anfang Juli vom Gedenkkomitee Gusen kritisiert, weil das Stollensystem zum NS-Projekt „Bergkristall“ in St. Georgen an der Gusen noch nicht unter Denkmalschutz steht – zu Unrecht, wie sich nun herausstellte. Denn das BDA teilte der Gemeinde Langenstein Ende Juni in einer gutachtlichen Äußerung mit, dass die Unterschutzstellung von Teilen des ehemaligen KZ-Lagers „Gusen I“ auf weitere Gebäude und Gebiete ausgeweitet wird – so auch auf „Bergkristall“.

„Das Verfahren läuft. Der Komplex Mauthausen besteht aus zu vielen Teilen, um das mit einem Verfahren abschließen zu können,“ sagt Eva-Maria Höhle, die Generalkonservatorin des Bundesdenmalamtes. „Daher weiten wir das Gutachten aus.“

Das dürfte auch der Grund dafür sein, warum der St. Georgener Bürgermeister Erich Wahl davon nur durch Zufall erfuhr: „Bei einer Besprechung mit der Gemeinde Langenstein tauchte das Stollensystem plötzlich auf einer Liste auf. Diese Entwicklung ist sehr gut“, sagt er.

Hinter den Kulissen wurde über den Sommer seitens Gemeinde, Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und Opferverbänden weiter an einem Konzept für die bestmögliche Erhaltung des Stollensystems gearbeitet. „Wir stehen seither ständig mit Rudolf Haunschmid vom Gedenkkomitee Gusen in Kontakt“, sagt BIG-Sprecher Ernst Eichinger.

Auch das Land Oberösterreich mischt inzwischen in der Diskussion mit. Nachdem der oberösterreichische Landtag in der letzten Sitzung vor dem Sommer einen Initiativantrag der Grünen einstimmig beschlossen hat, sitzt bei der nächsten großen Gesprächsrunde am 7. September auch ein Vertreter der Landesregierung mit am Tisch. Dort wird über die weitere Vorgehensweise beraten. (mv)

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