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Verdacht auf Justizirrtum: Ehemann nach 711 Tagen aus Haft entlassen

10. Juni 2009, 00:04 Uhr
Verdacht auf Justizirrtum: Ehemann nach 711 Tagen aus Haft entlassen
Ambrosi saß in Graz-Karlau in Haft. Bild: Huemer

WR. NEUSTADT/FRANKENBURG. Nach 711 Tagen im Gefängnis ist der 40-jährige Mödlinger Franz Ambrosi wieder ein freier Mann. Er war verurteilt worden, weil er versucht haben soll, seine Frau zu erwürgen. Grund für seine Enthaftung sind nun neue Beweise, die für einen Justizirrtum sprechen.

Der Niederösterreicher war im Dezember 2007 wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Laut ursprünglicher Anklage, die sich nun in Luft aufgelöst hat, soll der Mödlinger seine Frau im Ehestreit von hinten mit einem Seil gewürgt haben. Laut Aussage der Frau habe sie dem Würger in Notwehr mit einem Küchenmesser ins Schulterblatt gestochen.

Die Würgespuren am Hals der Frau erklärte der Angeklagte mit Gegenwehr. Er bestritt die Version seiner Frau. Er selbst sei es gewesen, der von hinten mit einem Messer angegriffen worden sei. Die Geschworenen glaubten damals aber der Ehefrau und sprachen den Elektriker schuldig.

Die Schwester des Verurteilten bat schließlich die Frankenburger Bürgerrechtsaktivistin Christine Binder um Hilfe – die OÖN berichteten am Samstag. „Ich habe die Szene, die sich abgespielt haben soll, zuhause mit meinem Mann nachgestellt“, sagt Binder. „Es ist unmöglich, dem würgenden Ehemann von hinten in das Schulterblatt zu stechen – ohne Teleskoparm“, sagt die Frankenburgerin. Sie stellte Kontakt her zu der Grazer Juristin Karin Prutsch. Sie gab ein medizinisches Privatgutachten in Auftrag. Dieses ergab nach CT- und MR-Untersuchungen der Wunde von Ambrosi, dass der Mann wegen des Stichkanals aus dem Hinterhalt attackiert worden sein müsse. Die Version der Ehefrau könne demnach nicht stimmen.

Das Oberlandesgericht Wien gab dem Wiederaufnahme-Antrag statt. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt verhängte daraufhin die Untersuchungshaft. Gestern ordnete das Oberlandesgericht Wien die sofortige Enthaftung an. Wegen der neuen Beweise gebe es keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen den Mödlinger.

Schweizer Gerichtsmediziner

Die Causa befindet sich nun wieder im Ermittlungsstadium. Das Institut für Rechtsmedizin in Bern wurde beauftragt, die Verletzungen neuerlich zu befunden. Außerdem soll das Schweizer Ärzteteam eine computeranimierte 3D-Konstruktion vom Tathergang erstellen. Erst dann will die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie neuerlich Anklage erhebt, oder das Verfahren einstellt. Im Gefängnis habe ihm seine 14-jährige Tochter am meisten gefehlt, sagte Ambrosi nach seiner Entlassung. (staro)

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4  Kommentare
4  Kommentare
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oneo (19.368 Kommentare)
am 11.06.2009 13:04

wird intensiver untersucht als in der realität. darum wird es in österreich das immer wieder geben, weil auch die staatsanwälte mit arbeit heillos überfordert sind. im endeffekt muß der staat, sprich steuerzahler, für diese zeit
blechen.

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oblio (24.740 Kommentare)
am 11.06.2009 13:34

nur ist so einer jetzt als staatsanwalt unterwegs !
aber recht hat mit gerechtigkeit auch nicht immer was zu tun !
auch die staatsanwälte sind in ihren entscheidungen von fachleuten abhängig, ebenso die ermittelnde exekutive !
aber die scheren sich oft nicht darum, denn sonst würden nicht immer wieder fehlurteile gefällt, die jetzt gottseidank immer wieder aufgedeckt werden !
die richtenden MÜSSEN NICHT fachlich kompetent sein, muten sich derartiges aber aus falsch verstandenem obrigkeitsdenken manchmal zu !

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oblio (24.740 Kommentare)
am 11.06.2009 12:13

jammer dabei ist jener, dass bei strittigen beweisen immer weniger sachverständige zugelassen werden !
es hätte sofort ein medizinischer sachverständiger beigezogen werden müssen !
ebenso eine darstellung der tat, was ja sonst nicht unüblich ist !
wenn sachverständige nicht zugelassen werden, weil der von sich überzeugte richter glaubt, er sei so gescheit, das auch selber nachvollziehen zu können (eventuell so nebenbei einmal ein gespräch mit einem befreundeten arzt geführt hat) dann ist den irrtümern tür und tor geöffnet !ein sachverständiger ist FACHLICH ausgebildet, ein richter NICHT !
daher halte ich es persönlich für gröbste nachlässigkeit durch einen richter, wenn keine oder inkompetente sachverständige zugelassen werden !

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lancer (3.688 Kommentare)
am 10.06.2009 07:31

...den sollten man doch auch von einem Gericht erwarten dürfen. Warum gab es keine Rekonstruktion des Tatherganges mit vergleichbaren Personen, wenn schon nicht mit Täter und Opfer. Da würde man doch sofort sehen, ob sich eine Tat so abgespielt haben kann, oder nicht.

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