"Wir sind kein Geheimdienst, wir sind die Polizei"
LINZ. Für Landespolizeidirektor Andreas Pilsl ist das Ende der Vorratsdatenspeicherung ein Schritt in die falsche Richtung.
Die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung erschwere die Arbeit der Polizei. Warum die Bevölkerung in die Diskussion einbezogen werden muss und wie die Exekutive noch moderner wird, erzählt Landespolizeidirektor Andreas Pilsl den OÖN.
OÖN: Wie beurteilen Sie das Ende der Vorratsdatenspeicherung?
Pilsl: Wir respektieren das Urteil und werden es auf Punkt und Beistrich umsetzen. Wir sollten aber eine Diskussion darüber führen, was die Bevölkerung von uns will. Ich sehe es als vorrangige Aufgabe der Polizei, die Leute im Bundesland zu beschützen und für ihre Sicherheit zu sorgen.
Und das wird jetzt erschwert?
Wir müssen manchmal in die Vergangenheit zurückgreifen, wie bei Nichten- und Neffenbetrügern. Wenn man einen Täter hat, helfen die Verbindungsdaten, weitere Opfer oder mögliche Mittäter auszuforschen. Wenn wir keinen Zugang haben, werden wir vieles künftig nicht aufklären können. Oder jene, die nach Syrien reisen, um zu kämpfen. Wenn wir nicht mehr darauf zurückgreifen können, wer sich wo bewegt, ist die Staatssicherheit nicht mehr gewährleistet.
Es soll auch Probleme mit der Funkzellenauswertung geben.
Ja, aber die hat uns schon oft geholfen. Wie bei einem Ehepaar in Ried, das brutal überfallen wurde. Das Oberlandesgericht Linz hat uns die Funkzellenauswertung mit der Begründung, dies sei ein unverhältnismäßiger Eingriff, untersagt. Ohne die Auswertung müssen wir die Räuber laufen lassen. Da tut einem das Herz weh. Das Oberlandesgericht Innsbruck sieht das anders. Jetzt liegt der Ball beim Obersten Gerichtshof in Wien.
Die Angst der Bevölkerung ist ein Missbrauch ihrer Daten.
Die Gesellschaft ist bereit, alles in sozialen Netzwerken preiszugeben. Wir passen auf Daten hingegen gut auf, es wird kein Missbrauch betrieben. Nur dort, wo wir sie brauchen, müssen wir einen Zugriff haben. Ich möchte betonen, dass wir keine Gesprächsinhalte erhalten, sondern lediglich Standorte oder Verbindungsdaten. Wir leiden ein bisschen unter der NSA-Affäre. Nur, wir sind kein Geheimdienst, wir sind die Polizei. Mit der Vorratsdatenspeicherung hatten die Unternehmen die Verpflichtung, die Daten nach sechs Monaten zu vernichten, die haben sie jetzt nicht mehr.
Wie sind die Reaktionen nach den ersten Postenschließungen?
Die Resonanz ist nicht so schlecht. Wir haben in vielen Gemeinden gemeinsam mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten Konzepte entwickelt, die wir jetzt auf Punkt und Beistrich umsetzen. Dadurch wird es kein Vakuum hinsichtlich Sicherheit geben. Auch die logistische Herausforderung hat klaglos funktioniert.
Gibt es noch weitere Modernisierungsschritte?
Die Organisation ist gestrafft worden, jetzt ist die Verwaltung dran. Und das Verwaltungsstrafgesetz aus dem Jahr 1925 durchforsten wir. Demnach darf ein Polizist nur ein Organmandat einheben, wenn er eine Ermächtigungsurkunde bei sich trägt. Das ist antiquiert, wie das Überschreiten der Bezirksgrenzen, das nur bei Gefahr im Verzug erlaubt ist. Das muss geändert werden, und daran arbeiten wir.
Vorratsdatenspeicherung:
Die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene Vorratsdatenspeicherung hat Unternehmer verpflichtet, Daten aller Telefon-, Handy- und Internet-Nutzer sechs Monate lang zu speichern. Die Ermittlungsbehörden konnten darauf bei Verdacht eines vorsätzlich begangenen Delikts mit Strafdrohung von mehr als einem Jahr Haft zugreifen.
Funkzellenauswertung: Dabei werden Mobilfunkbetreiber aufgefordert, jedes Handy auf Empfang in der Nähe eines Tatortes bekannt zu geben.
hat er recht!
im fetzenbuch und auf zwitscher geben sie jeden furz preis......freiwillig.
aber bei berechtigten kontrollen schreit jeder.......
nämlich die Beweislastumkehr, kann nur dann erfüllt werden, wenn der, der seine Unschuld beweisen muss, auch tatsächlich Tag und Nacht überwacht ist. Leider erlaubt die Gesetzeslage nicht einmal diese Selbstüberwachung, da der Beschuldigte gegenüber den Beschuldigern, zu fast 100% Polizisten, damit seine Unschuld beweisen kann. Oder darf im Auto eine Überwachungskamera montiert werden? Bitte überwachen Sie mich komplett Herr Oberpolizist ! Dann hört sich das Theater mit Ihresgleichen, gegenüber dem Bürger endlich auf. Den Fall mit dem deutschen Randalierer, würde es erst gar nicht geben. Hier wurde zwar angeblich von der Polizei gefilmt, aber genau so, wie sonst agiert wird.
ist natürlich eine große.
der polizei und justiz war es doch ohne gesetzliche grundlage schon egal, die buerger zu bespitzeln. Ohne gesetz zur vorratsdatenspeicherung werden sie trotzdem ILLEGAL weitermachen, und weiter gegen gesetze verstossen!!!! Kriminell nenne ich so eine Praxis.
unabhängig, ob Polizei, Geheimdienste oder militärische Geheimdienste:
Alle verfolgen das gleiche Ziel: Die Bürger zu überwachen. Auch die Mittel sind immer die gleichen. Spionage vom Schreibtisch aus.Soll NSA wirklich überall legitimiert werden ?
Zum Unterschied dazu sind Soziale Netzwerke freiwillig !!!
All die angeführten Argumente rechtfertigen keinesfalls die permanenten Speicherung aller Verbindungsdaten aller Bürger.
Ob die Aufbewahrung der gespeicherten Daten wirklich sicher ist, darf auf Grund technischer und menschlicher Pannen der näheren Vergangenheit mehr als bezweifelt werden.
Es steht zu vermuten, dass anonymisierte Verbindungsdaten sehr wohl für wirtschaftliche Zwecke weitergegeben werden hätten können / sollen / dürfen. Auf diese Option hätte der Gesetzgeber bestimmt nicht lange warten lassen.
Die einzige Sicherheit: Verbot der Vorratsdatenspeicherung.
Hereingelassen und hätten wir noch Grenzkontrollen, dann wäre die Datenspeicherung NICHT wichtig.