"Windspitzen setzten unvermittelt ein": Keine Anklage nach Zeltfest-Drama
SANKT JOHANN/RIED. Staatsanwaltschaft Ried stellt Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen vier Personen ein
"Nicht immer, wenn etwas passiert, muss es zwangsläufig auch einen strafrechtlich Schuldigen dafür geben", sagte Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, gestern auf OÖN-Anfrage. Acht Monate nach dem Zeltfest-Unglück in "Saiga Hans" wurden nun die Ermittlungen gegen Feuerwehrkommandant Erich Feichtenschlager, St. Johanns Bürgermeister Gerhard Berger sowie zwei Zeltfest-Verleihern wegen fahrlässiger Gemeingefährdung eingestellt, die OÖN berichteten. "Die Windspitzen setzten unvermittelt ein", heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Ein Reagieren auf die Sturmböen von bis zu 180 km/h sei praktisch unmöglich gewesen.
Es war der 18. August des Vorjahres, als die gewaltigen Windböen das Festzelt der Freiwilligen Feuerwehr Frauschereck zum Einstürzen brachte. Ein 28-Jähriger aus Sankt Johann und eine 19-Jährige aus Höhnhart starben, 28 Personen wurden bei der Tragödie schwer, 87 leicht verletzt.
Kommandant: "Schwere Last"
"Natürlich bin ich erleichtert, dass es zu keiner Anklage kommt", sagte Feuerwehrkommandant Erich Feichtenschlager gestern im OÖN-Gespräch. "Für mich zählt aber nach wie vor in erster Linie, dass ich mich mit voller Kraft für die Opfer einsetze."
Dank großartiger Unterstützung von allen Seiten sei es gelungen, den Betroffenen finanziell zu helfen, so Feichtenschlager. Auf die Frage, wie er in den vergangenen Monaten mit der Last eines laufenden Ermittlungsverfahrens umgegangen sei, antwortet Feichtenschlager: "Dank der großen Unterstützung meiner Familie, der Feuerwehr, der Gemeinde, des Diakons und des gesamten Feuerwehrwesens in Oberösterreich war es möglich, die Last zu bewältigen."
Video: Verfahren eingestellt
"Tief durchatmen"
Ähnlich erleichtert zeigte sich Bürgermeister Gerhard Berger: "Jetzt können wir einmal tief durchatmen. Natürlich ist so eine Situation sehr belastend. Für mich stand aber immer fest, dass so ein tragisches Unglück von den Behörden lückenlos aufgeklärt werden muss."
"Es bleiben Erinnerungen an das Ereignis. Dass es zu keiner Anklage kommt, bringt aber auch Erleichterung für die handelnden Personen und Sicherheit", sagt Landesfeuerwehrkommandant Wolfgang Kronsteiner."
Braunaus Bezirksfeuerwehrkommandant Josef Kaiser spricht von einer "durch das furchtbare Schicksal getrübten Freude". Die laufenden Ermittlungen nach dem Unglück seien in den vergangenen Monaten bei allen Sitzungen im Bezirk Braunau und im benachbarten Bayern, an denen er teilgenommen hatte, ein dominierendes Thema gewesen. "Die Unsicherheit bei den Verantwortlichen war sehr groß, vor allem hinsichtlich der Organisation von Veranstaltungen", sagt Kaiser.
Insgesamt wurden, wie berichtet, rund 400.000 Euro für die Opfer des Unglücks gespendet.
Rechtliche Schritte möglich
"Die Opfer haben jetzt das Recht, gegen die Einstellung einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens zu stellen", sagt Alois Ebner. Über diesen müsste dann ein Richtersenat des Landesgerichts Ried entscheiden.
"Tragödie war nicht zu verhindern"
"Die Einstellung der Ermittlungen zeigt klar, dass man diese Tragödie nicht verhindern hätte können. Diese Erkenntnis hilft Opfern und Angehörigen leider nicht weiter", sagt Feuerwehr-Landesrat Elmar Podgorschek (FP). Das Einstellen des Verfahrens nehme zumindest von den Schultern der Veranstaltungsorganisatoren eine große Last.
"Die Einstellung der Ermittlung ist kein Freibrief für unachtsames Verhalten. Dennoch besteht bei gewissenhafter Planung für die Veranstalter eine gewisse Rechtssicherheit", sagt Podgorschek.
Tragödie wäre schon zu verhindern gewesen.wenn die verantwortlichen noch einmal alles geprüft hätten.in dieser nacht stand in Linz auch eine bühne.da haben sich die verantwortlichen auch gekümmmert,daß nichts passiert.aber laien sind nun mal keine gelernten bühnenbauer.