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Weiter warten auf Gutachter-Prozess

16. Juni 2014, 00:04 Uhr

SALZBURG/LINZ. Seit einem Jahr liegt Prozess gegen Gutachter auf Eis, drei Richter erklärten sich befangen.

Seit mehr als einem Jahr ist ein ehemaliger Salzburger Gerichtssachverständiger (51) angeklagt, in 13 familiengerichtlichen Fällen vorsätzlich falsche Gutachten erstellt zu haben. Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Linz, die ein aufwändiges Ermittlungsverfahren samt einem Über-Gutachten durchgeführt hat, datiert vom 3. Juni 2013.

Doch ein Prozess, den das Landesgericht Salzburg durchführen muss, hat bisher noch nicht stattgefunden. Auch ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest, wie die Pressestelle des Salzburger Landesgerichts auf OÖNachrichten-Anfrage mitteilt.

Richter wollen den Fall nicht

Der Grund: Bisher haben sich drei Richter, die den Fall verhandeln sollten, für befangen erklärt. Der Gutachter war neben Oberösterreich vor allem für die Justiz in Salzburg tätig und offenbar will kaum ein Richter in Salzburg den "heißen Erdapfel" anfassen.

Denn der Beschuldigte hat zu seiner Verteidigung mehrere Salzburger Richter als Zeugen nominiert, die aussagen sollen, dass sie von seinen gutachterlichen Kompetenzen überzeugt gewesen seien. Die Zeugenbefragung eines Berufskollegen, noch dazu aus dem eigenen Sprengel, erwecke aber dem äußerlichen Anschein nach Zweifel an einer "unparteilichen Verfahrensführung am Landesgericht Salzburg", argumentierte zuletzt eine Salzburger Richterin. Sie stellte einen Antrag an das Gerichtspräsidium, von der Strafsache ausgeschlossen zu werden. Denn ihr Verhältnis zu zwei der als Zeugen beantragten Richter sei sogar als "freundschaftlich-kollegial" zu bezeichnen. Der Einwand der Richterin nutzte nichts, das Präsidium lehnte ihren Antrag ab, sie ist nun für die Hauptverhandlung zuständig. Das Dilemma, das dahinter steckt: Der Oberste Gerichtshof hatte zuvor schon die Delegierung dieser Strafsache an ein nicht in den Fall involviertes Landesgericht, beispielsweise Graz, abgelehnt.

Vor allem in Salzburg tätig

Der Beschuldigte war vor allem für Familiengerichte in Salzburg, aber auch in Oberösterreich tätig. Er soll, so lautet der Vorwurf, bei der Analyse von schwierigen Familienverhältnissen (Besuchsrechte, Obsorgefragen...) nach der Kopieren-und-Einfügen-Methode mehrfach idente Textbausteine verwendet und dadurch "wie am Fließband" Gutachten erstellt haben. Die Expertisen seien durchgehend methodisch schwer mangelhaft und für die Justiz daher unbrauchbar, heißt es in der Anklageschrift. Ursprünglich war gegen den Mann auch wegen Betrugs ermittelt worden. Doch dieser Verdacht ließ sich nicht erhärten, sagt ein Linzer Staatsanwalt. (staro)

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19  Kommentare
19  Kommentare
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lester (11.380 Kommentare)
am 16.06.2014 16:44

" Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".

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principe (493 Kommentare)
am 16.06.2014 12:52

das ist ein ausgewachsener Justizskandal. Allein schon die Anklage nach § 288 StGB und nicht gleich nach § 146 StGB zeigt, wie sehr der Märchenprinz von der Justiz geschützt wird! 90% im Gutachten ständig geklont, Untersuchungen verrechnet, die niemals statt fanden und auf diese Untersuchungen dann das "sachverständige Urteil" nebst Empfehlungen an das Gericht aufgebaut - wenn das nicht gewerbsmäßiger Betrug ist, was dann? Und wenn man dem Urteil des Obergutachters folgt, ist von den Gutachten KEIN EINZIGES DAFÜR GEEIGNET FÜR DAS GERICHT EINE ENTSCHEIDUNGDGRUNDLAGE ZU SEIN. Lieber Herr Staatsanwalt, schlafen sie ruhig weiter den SCHLAF DES GERECHTEN, irgendwann wird man auch sie wieder aufwecken, wenn man eine(n) RichterIn gefunden hat, die mit dem Netzwerk der Schande nicht verhabert ist!!

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 16.06.2014 17:20

hat Frau Tews sehr viel bewirkt! Möge sie weiter dran bleiben!

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 16.06.2014 11:03

Grundsätzlich startet fast jeder mit guten Vorsätzen. Mit der Zeit kommt die Routine und dann geht es oft nur mehr ums schnelle Geld: Standard-Gutachten innerhalb eines Bruchteils der verrechneten Zeiten.

Die Richter folgen deinem Gutachten sowieso blind und wenn man die Üblichkeiten kennt, kann einem auch bei groben Fehlern so gut wie nichts passieren. Der Kodex unter Kollegen schützt einen zusätzlich zu der Trägheit der Räte.

Wird eine Prozesspartei unbequem und stellt viele Fragen, dann kostet das extra für Vorbereitung und ähnliches, und dann ist diesem rechtsstaatlichen Ansätzen schnell wieder Einhalt geboten.

Besonders schlimm sind für mich (beispielsweise uni-nahe) Kollegen, welche sogar so weit gehen, für Partei- und/oder Klubkollegen komplette Prozesse zu manipulieren. Netzwerker unter sich. Dagegen wird, auch wenn der Verdacht bei Gericht mehr als nahe liegt, leider nicht vorgegangen und das schadet dem Ansehen der Berufsgruppe der SVs enorm.

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 16.06.2014 11:12

Zustimmung! Es gibt nur sehr wenige, die sich gegen SVs vorzugehen trauen, wenn tatsächlich Prozessmanipulation vorliegt! Und die Richter schauen aus unerfindlichen Gründen zu!

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 16.06.2014 11:14

verrechneten Zeiten eines Monats zusammen und addiert diese auf den Hauptberuf, dann sieht man sofort, dass so manches bei den Abrechnungen nicht stimmen kann. Aus diesem Grund dehnt man oft die benötigte Zeit für ein Gutachten auf mehrere Monate aus, nämlich um jegliche Spuren zu verwischen.

Man wäre doch blöd, ein Gutachten bereits am nächsten Tag abzugeben, aber 20 Stunden dafür zu verrechnen. So lagert man das Papier etwas ab, und verzögert damit die Prozesse enorm. Alles, um nicht zu transparent zu werden. Den Richtern scheint das Rauszögern auch nicht unrecht zu sein, außer man gibt die Papiere zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt ab, beispielsweise 2 Monate vor Weihnachten oder den Sommerferien. Dann ist es besser, noch weiter abzuwarten, und schon freuen sich alle.
Mit Ausnahme der Klagspartei.

Warum ich das so frech schreibe: weil ohnehin niemand in die Karten schaut und es keinerlei Kontrolle gibt. Eine Ursache für die Verzögerung vieler Prozesse dürfte nun auch klar sein.

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 16.06.2014 11:22

wird, und weiß, dass sie im Recht ist, dann macht man es so, wie ich es unten beschrieben habe: Man "netzwerkt" mit den Kollegen, oder sehe ich das falsch? Wie sonst könnte es sein, dass in 1 1/2 Jahren 7 Gutachter absagen?

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forenseppel (2.724 Kommentare)
am 16.06.2014 12:12

das hängt sehr stark vom Fachgebiet ab. Für einige sind nur wenige Gutachter für den zuständigen Sprengel eingetragen, wobei es in anderen wiederum eine Anhäufung gibt. Wenn nur 2 Gutachter vorhanden sind, wird "man sich kennen".

Eine Anhäufung führt zwar theoretisch zu mehr Wettbewerb, in der Praxis aber eher zu Absprachen oder vorauseilendem Gehorsam.

Meist kennt "man" sich untereinander aus dem Brotberuf und muss natürlich auch darauf Rücksicht nehmen. Das nimmt einem oft den Wind aus den Segeln.

Dass man den einen oder anderen Auftrag gelegentlich ablehnt, wenn es gerade unpassend ist, speziell wenn es kritische Aufträge sind, dürfte üblich sein. Ich habe so etwas noch nie gemacht, nur wenn das Fachgebiet nicht wirklich passt.

Zu den Netzwerken: diese sind meiner Einschätzung nach wirklich jene, die man sich so vorstellt: Parteien, Studienkollegen, Studentenverbindung, sonstige "Männerklubs", Behörden und ausgelagerte Betriebe.

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 16.06.2014 12:21

Gerade Verbindungen, Parteien und Männerclubs sind oft nicht unbedingt Gruppierungen, denen man von Haus aus eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen kann. Aber es gibt überall auch integre Menschen! Gut ist es auch, wenn ein Gutachter nicht mehr aktiv im Berufsleben steht, bzw. alles im Berufsleben erreicht hat, was nur irgendwie möglich ist! Denn solche Personen brauchen auf niemanden mehr Rücksicht zu nehmen.

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( Kommentare)
am 16.06.2014 12:40

muss aber nicht. Es kann einem auch den Rücken stärken. Du hast recht, mehrheitlich steht es einem im Weg und man ist im Interessenskonflikt bis hin zur Befangenheit, was aber kaum jemand zugeben wird.

Bei den pensionierten SVs besteht zusätzlich die Gefahr, dass sie es einigen recht machen wollen, um gesellschaftlich noch dabei zu bleiben.

Und einige schreiben halt noch den Stand der Technik der 80er Jahre nieder. So etwas passiert einem weniger, wenn man im Beruflseben ist und eventuell auch noch aktiv in Ausschüssen oder Verbänden tätig ist.

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 16.06.2014 17:19

Aber gelegentlich hilft es der Wahrheit ungemein, wenn ein o. Prof. gerade mal emeritiert ist und nichts mehr zu verlieren hat!

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 16.06.2014 10:30

von Bös-, Miss-, Schlecht- und Miesachtern in Österreich! Z.B. gibt es einen mir bekannten Fall, in innerhalb von 1 1/2 Jahren 7 von Gericht bestellte "Gut"achter aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt haben, ein Gutachten zu erstellen! Drei Mal darf man raten, in welchem Fachgebiet sich dieser Fall abspielt!

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 16.06.2014 10:32

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oblio (24.740 Kommentare)
am 16.06.2014 10:47

Mit deinem PC solltest du eine
Mediation versuchen!
Der schlucht zu viel! ;-(
Vielleicht hilft ein Bösachten?

Zur Sache:
Dieser Salzburger "Gutachter" hat in zu vielen
Gerichten seine Dienste abgegeben und daher
werden hoffentlich Richter gefunden, welche
noch nie mit ihm zu tun hatten!
Statt Kindeswohl wurde Kindesleid geschaffen!

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 16.06.2014 10:51

mit dem Internet. Aber der Computer wird wohl bald einen Nachfolger bekommen müssen ...

Aber der Fall Bachler zeigt auf, dass der Justizminister auch bei den Sachverständigen maximalen Handlungsbedarf hat, nicht nur beim Justizvollzugspersonla! Aber Brandstätter ist ein Schwergewicht, insofern kann man auf seine Kompetenz hoffen!

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 16.06.2014 06:59

http://www.inhr.net/artikel/gutachter-skandal-salzburg-steht-egon-bachler-unter-beschuss

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 16.06.2014 07:09

abhängig - Richter/innen verstehen oft nicht viel von der Praxis - und wenn die Gutachter Bösachter sind, dann wird das "gute" plötzlich zu einem bösen Gericht.

" Ein Jugendamt steckte den Sohn eines Welsers in ein „Behindertencamp“ in Baden-Württemberg. Dies auf Betreiben der Mutter. Pikant: Sie arbeitet selbst als Juristin bei der Jugendwohlfahrt. Im Heim erkrankte das Kind an der Krätze und wurde misshandelt.

Seltenheitswert haben laut Praktikern Fälle, in denen ein Minderjähriger wegen Gefährdung des Kindeswohls der Mutter behördlich weggenommen wird, um es zum Vater zu geben. Da ist es schon pikant,
dass ein Pflegschaftsgericht kürzlich ausgerechnet
der leitenden Beamtin eines Jugendamtes die Obsorge über ihren Sohn (8) entzogen und diese dem Vater übertragen hat.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 16.06.2014 06:47

sehr wohl mit...

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principe (493 Kommentare)
am 16.06.2014 12:39

... man ist ganz intim unter sich und arbeitet im gemeinsamen Netzwerk. Dem Recht genüge zu tun ist dann nicht so wichtig...

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