Wegen Leberkässemmel durchgedreht: Innviertler war nicht zurechnungsfähig
BRAUNAU/RIED. Mann kommt in spezielle Betreuungseinrichtung für psychisch kranke Personen
Weil er am 5. Februar dieses Jahres auf mehrere Personen mit dem Auto zugerast und einen Passanten einen Tag vor diesem Vorfall in Braunau gewürgt hatte, musste sich gestern ein 38-jähriger Innviertler vor einem Schöffengericht in Ried verantworten.
Der Vorfall machte österreichweit Schlagzeilen. Der Innviertler, der an chronischer Schizophrenie leidet, rastete in einem Supermarkt in Braunau völlig aus. Grund: Er hatte zu wenig Geld dabei, um sich eine Leberkässemmel zu kaufen. Daraufhin schleuderte er Waren auf den Boden, lief zu seinem Auto und raste am Parkplatz auf mehrere Personen zu, die sich nur durch einen Sprung auf die Seite retten konnten. Erst durch das couragierte Eingreifen von zwei Passanten konnte der rabiate Innviertler gestoppt werden.
Auch auf die ehemalige Freundin seines Bruders war der Innviertler in einem Innenhof mit hoher Geschwindigkeit zugefahren. „Ich hatte das Gefühl, dass er mich überfahren will“, sagte die Betroffene unter Tränen vor Gericht. „Er hat damit mein ganzes Leben zerstört, ich befinde mich seither in psychologischer Behandlung, er hat mich ruiniert.“
Laut Gutachten der renommierten Psychiaterin Adelheid Kastner war der 38-Jährige während seiner Taten nicht zurechnungsfähig. „Der Betroffene ist seit mittlerweile zwölf Jahren Patient in psychiatrischen Einrichtungen. Er leidet an Schizophrenie, die Krankheit verläuft chronisch und ist nicht heilbar“, so die Primaria. Die Gefährlichkeit könne aber durch ein Maßnahmenpaket ohne eine Einlieferung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gebannt werden, so die Einschätzung Kastners, die den Innviertler als kooperativ bezeichnete.
Erstellte Gutachten: Psychiaterin Adelheid Kastner (Foto: Scharinger)
„Mein Mandant hat von Anfang an alles zugegeben. Er hatte jedoch zu keinem Zeitpunkt vor, jemanden zu verletzen. Er war immer einsichtig und voll kooperativ. Ein Behandlungserfolg ist klar erkennbar“, sagte Verteidigerin Tanja Baminger-Dvorak.
Mann kommt in Wohneinrichtung
Richterin Claudia Lechner folgte der Empfehlung einer bedingten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und setzte die Probezeit auf fünf Jahre an.
Der Innviertler kommt in eine Wohneinrichtung für straffällig gewordene und psychisch kranke Menschen. Motto: Betreuen statt Wegsperren. Der 38-Jährige steht zudem unter ständiger ärztlicher Beobachtung, außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Richterspruch ist bereits rechtskräftig.