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Urteil: Wer Link postet, ist für Inhalt verantwortlich

Von Barbara Eidenberger, 01. Oktober 2014, 12:31 Uhr
Internet
(Symbolfoto) Bild: OÖN

LINZ. Weil er einen Link zu einer Website mit kreditschädigendem Inhalt postete, wurde ein Oberösterreicher erstinstanzlich verurteilt. Hält das Urteil, könnte es weitreichende Folgen für Nutzer sozialer Medien haben.

Der Schwager von Thomas W. liegt im Clinch mit einer Bank und hat dies auf seiner Website auch kundgetan- wogegen die Bank erfolgreich klagte. W. postete den Link zu der Seite in dem sozialen Netzwerk Google +. Die Bank klagte daraufhin auch W. auf Unterlassung und Widerruf und bekam in der Verhandlung am Linzer Landesgericht auch Recht. W. drohen nun Kosten von bis zu 19.000 Euro.

Die Begründung der Richterin besagt, W. habe sich durch das Posten des Links den Inhalt der Website zu eigen gemacht und er habe den kreditschädigenden Inhalt der Website bewusst verbreiten wollen. Die Begründung geht aber noch einen Schritt weiter. "Eine intellektuelle Beziehung des Verbreiters zu den weitergegebenen Gedankeninhalten ist nicht erforderlich. Es genügt bereits das technische Verbreiten … auch wenn man sich mit dessen Äußerungen nicht identifiziert", so der Urteilsspruch.

Hält das Urteil, würde das bedeutet, dass jeder, der den Link zu einer Website postet, auch für deren Inhalt verantwortlich ist. Und ist dieser rechtswidrig, kann der Poster auch zur Verantwortung gezogen werden. Das hätte weitreichende Folgen für die Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter, Google + und die Weiterverbreitung von Inhalten darin.

"Betroffener kann gegen jede Quelle vorgehen"

Rechtsanwalt Alexander Koukal, der auf soziale Medien spezialisiert ist, sieht das umstrittene Urteil positiv: "Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung umfasst keine unwahren Aussagen. Kritik an Banken oder wem auch immer ist zulässig, sie muss sich aber auf wahre Tatsachen stützen und beweisbar sein. Ansonsten ist das Kreditschädigung." Das Ergebnis der Gerichtsverhandlung könnte dazu führen, dass sich einerseits Geschädigte gegen rechswidrige Postings zur Wehr setzen können und andererseits Poster weniger leichtfertig verlinken und kritisieren.

Zur Verantwortung können Poster auch dann gezogen werden, wenn sie sich gar nicht mit dem Inhalt identifzieren oder den Link sogar kritisch kommentieren. "Wenn ich das teile, kann ich aber nicht sagen, dass ich nichts damit zu tun habe. Ich möchte ja, dass meine Freunde das lesen", erklärt Koukal, warum Urheber und Verbreiter gleichermaßen rechtlich belangt werden können: "Der Betroffene kann gegen jede Quelle vorgehen."

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Dass es in der nächsten Instanz bestätigt wird, hält Koukal aber für sehr wahrscheinlich. "Ich kann nur jedem raten, genau zu lesen, was man postet. Und wenn eine Aufforderung kommt, den Link zu löschen, dieser auch nachzukommen", so der Rechtsanwalt.

 

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61  Kommentare
61  Kommentare
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strasi (4.410 Kommentare)
am 05.10.2014 22:28

und die sind durch diverse Gesetze, wie ABGB, Mediengesetz, StGB usw.
definiert.
Kreditschädigendes Posten kann allerdings nur dann vor liegen, wenn der
Inhalt auf Unwahrheit, falsche Tatsachen etc. beruht.
Lt. Richterspruch soll das zutreffen. Da in solchen Fällen bisher
eine höchstgerichtliche Spruchpraxis fehlt, gehört das ausjudiziert.

Was sich einige User auch in diesem Forum an unsachlicher Kritik,
obszönen Beleidigungen etc. leisten, könnte zu vielen Verleumdungs-
bzw.Ehrenbeleidugngsklagen führen. Warum die OÖN. solche Leute, die
wiederholt die Forumsregel gröblichst missachten, nicht sperren,
ist nicht nachvollziehbar.

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mynachrichten1 (15.428 Kommentare)
am 04.10.2014 23:12

und die Menschen in einem demokratischen Land wie Österreich, werden sich dann halt überlegen, ob sie solche Trittbrettfahrer finanzieren oder ihre kritische oder persönliche oder eine andere Meinung bekunden.

Wer die Meinungsfreiheit beschneidet, der mach die stärker, die einfach mehr Macht und Geld haben.

Wie kann man den Wahrheit überhaupt nachweisen, wer zahlt diese Gutachter .
Nur der, der die Marie hat kann dann über Leichen spazieren.

Unsere Justiz ist ja ohnehin schon verstaubt genug, wenn dann Kapazitäten für solche Schwachsinns Streitereien draufgehen, dann werden noch mehr Fehlurteile oder Verzögerungen stattfinden.

Da bekommt man heute eine Gutachter von Salzburg, der Kindergutachten verpfuscht hat, offenbar nicht rasch genug vor den Richter und dann fängt man mit solchen für Anwälte finanziell interessanten Späßen an.

Im Gegenteil - man sollte jedem Bürger freie Meinung zustehen - und nicht die Leute einschüchtern wie zu DDR Zeiten.

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( Kommentare)
am 04.10.2014 20:40

um weiterhin Machtmissbrauch/Verdunklungsgefahr
in Ämtern/Finanzwesen usw.

hinter dem Vorwand Datenschutz usw.
auszuüben!

Wie kann so ein Urteil überhaupt möglich sein in OÖ!
Damit macht sich Landesgericht Linz Richterin leicht um VERBRECHER zu beschützen!

OH, DU MEIN ÖSTERREICH! traurig

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jakobhollnstein (6.792 Kommentare)
am 04.10.2014 19:44

hab ich jetzt gelesen...

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RevolutionR4 (2.044 Kommentare)
am 04.10.2014 17:46

Da die meisten nicht die nötige Geldkraft besitzen um einen Gerichtskonflikt stand zu halten.

Also kuschen, ducken und für eine Watschn noch danke sagen.

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Immer_freundlich (15 Kommentare)
am 02.10.2014 12:32

Für mich war eh schon immer un begreifbar warum Menschen glauben im Netz alles sagen zu dürfen. Warum sollen im Internet andere Regeln als im normalen Leben gelten?

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pepone (60.622 Kommentare)
am 02.10.2014 12:53

wieso ?
ich kann im " normalen Leben " auch sagen was ich denke oder ?

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Immer_freundlich (15 Kommentare)
am 02.10.2014 16:37

Die persönliche Freiheit hört Rechtlich bei den Rechten dritter auf.
Schon mal von diesen Sachen gehört?

MedienG, §6, Üble Nachrede
MedienG, §7, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches
MedienG, §7b, Schutz der Unschuldsvermutung
MedienG, §7c, Schutz vor verbotener Veröffentlichung
ABGB, §1328a, Schadenersatz
ABGB, §1330, Ehrenbeleidigung
StBG, §111, Üble Nachrede
StBG, § 113,Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung
StBG, §115, Beleidigung
StBG, §116, Öffentliche Beleidingung eines verf. Vertretungskörpers
StBG, §120, Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten
StBG, §152, Kreditschädigung
StBG, §297, Verleumdung
StBG, §301, Verbotene Veröffentlichung

Es sollte somit klar sein, dass man im normalen Leben nicht einfach alles sagen und veröffentlichen darf.

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( Kommentare)
am 04.10.2014 15:54

anzufügen ist noch Religiöse Beleidigung...hier von links und rechts im Forum täglich praktiziert!

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jack1959 (314 Kommentare)
am 04.10.2014 17:12

Na dann zu mit Kommentaren !!
ORF hat es ja teiweise schon gemacht, dafür kommen jetzt auf der Debatte Seite zu einem Thema zig tausende Posts.
Wenn man durch die Medien surft, stößt man Poster die da anscheinend den ganzen Tag machen, die auch überall den selben Nick verwenden. Ein paar von der OÖN, sind da auch darunter.

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( Kommentare)
am 04.10.2014 17:53

und wer ist dir da aufgefallen?

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jack1959 (314 Kommentare)
am 04.10.2014 19:56

Da musst schon selber draufkommen.

Wieso soll ich da wenn öffentlichen machen? Des tuat ma net.

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( Kommentare)
am 04.10.2014 21:53

"neuer" grinsen

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jack1959 (314 Kommentare)
am 04.10.2014 21:59

Wird ja nix machen oder ?

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( Kommentare)
am 04.10.2014 22:04

Nicht so wichtig...und wieso startest du hier mit einem neuen Nick durch?

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jack1959 (314 Kommentare)
am 04.10.2014 22:41

Das gefällt mir jetzt.
Wer soll ich den gewesen sein ?
Hatte der die selben Ansichten wie ich ?
Bin nur hier weil ich im KH liege, werde Montag entlassen, dann ist es eh vorbei.
Hier hat man viel Zeit.

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( Kommentare)
am 04.10.2014 22:46

Na dann wünsche ich alles Gute und rasche Besserung? Was hatten wir denn, dass wir so lange im Bett waren? TBC?

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jack1959 (314 Kommentare)
am 04.10.2014 23:44

Ja genau TBC, aber mit den Krücken geht es schon wieder.

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( Kommentare)
am 05.10.2014 00:04

was ist denn passiert?

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mynachrichten1 (15.428 Kommentare)
am 04.10.2014 23:55

wenn man weiß, bevor es das Gericht festgestellt hat, weil das kann ja oft Jahre dauern, dass man es mit einem Gauner zu tun hat.

Oder mit einem Anwalt, der nichts kann halt.

Dann ist es auch sehr seltsam, dass man Tondokumente z. B. in einem Gericht nicht machen darf, auch nur zur eigenen Kontrolle und dass man mehr für den nächsten Termin mitbekommt.

Die Freiheit hat den Menschen meist doch immer dann nicht geschadet, wenn damit nichts böses geschieht.

Umgekehrt darf man oft zu viel, also alles was nicht explizit verboten ist - was aber dann oft bedeutet, dass mit öffentlichen Geld "verspekuliert" wird.

Und da alles eine Auslegungssache und durch Gutachter usw. bewiesen werden muss - ist es auch klar, dass manche finanziell verdienen und die anderen bluten sich aus.

Wenn ich an viele der letzten Minister/innen denke - dann bezweifle - besonders an den Hendlprozess mit den Tierschützern - dann ahne ich schreckliches auf Bürger zukommen.

Solche Blitzer - das ist ja unglaublich!

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( Kommentare)
am 04.10.2014 15:45

1) zuerst denken, was du

2) sagst.

cu!

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 04.10.2014 19:13

PRVAT kann man alles sagen.

Aber nicht ÖFFENTLICH.
G+, FB, usw. ja auch dieses Forum wird vor Gericht so gewertet als würde man mit einem Plakatständer auf dem Hauptplatz stehen, oder in einem Stadion.

Öffentlicher Raum.... grenzt man den öffentlichen Raum ein, mit einer privaten Gruppe etwa, dann ists das selbe wie privat gesagt.
Da kann die keiner verbieten dem Nachbarn zu flüstern, Bank sounso sei ein Saftladen.

Durch eine an sich harmlose Aussage in einem Forum wurde mir auch schon mal Volksverhetzung vorgeworfen, hat 3000 Schilling gekostet dazumals.
War meine, öffentlich geäußerte, private Meinung über eine Partei.
Diese Meinung hat sich mit der Klage nicht verbessert.
grinsen

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mynachrichten1 (15.428 Kommentare)
am 04.10.2014 23:28

denken die Leute zuerst - bevor sie etwas sagen oder weiterverbreiten, was nicht von der Partei ist.

Im Grunde genommen sollte Meinungsfreiheit herrschen in Österreich.

Man braucht ja nur in Österreich schauen, wie da Leute, die gewisse Ehrliche und Fleißige kritisch kommentiert haben, auf der Anklagebank saßen und dann vielleicht noch einem Richter trafen, der halt auch nicht ganz ohne war.

Nur autoritär und totalitäre Strukturen lassen es nicht zu, andere Meinungen öffentlich zu vertreten.

Natürlich sehen die Anwälte eine schier unersättliche Betätigung bei solchen Themen.
In der DDR lebten ja viele Leute gerade von Bespitzelungen und schauen, was die anderen denken uns sagen.

Wollen wir das?

Dabei haben sich so viele Verdachtsmomente gegenüber unseren Wapplern der Regierung bestätigt - auch wenn gerade hochkarätige Korruption sehr schleppend bis nie aufgeklärt wird in Österreich - wenigstens die Freie Meinung sollte dazu erlaubt sein!!

Un wenn mir die Firma XY nicht gefällt

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mynachrichten1 (15.428 Kommentare)
am 04.10.2014 23:41

ich habe nämlich von einem immer freundlichen Haus und Hof Gemeinde Anwalt gehört, der gerade bei Sachwalterschaften oft für meinen Geschmack ganz ganz grauslich agiert.
Bei SachStreitereien der Gemeinde ist er auch manchmal eher nur teuer und ziemlich doof ist es dann noch, wenn man weiß, dass man dazu ja eigentlich gar keine Anwalt braucht für die Klärung eines simplen Umstandes.

WErbung ist auch nicht immer freundlich - wo fangen wir an, wer bestimmt was freundlich ist, was gefällt, was sein darf?

Oder wer bestimmt, was man verbreiten darf...

so nicht, das ist nur für Anwälte und Gutachter und nicht für Menschlichkeit und Freiheit.

Außerdem gehört es zur Freiheit zu sagen, was einem gefällt, wer einem zuwider ist, oder welche Bank, Handymarke oder welcher Architekt.

Mich erinnert das ganze Stark an Big Brother und die Frau Eidenberger sollte bitte viel breiter recherchieren und auch verschieden Meinungen dazu abgeben - ABER NICHT nur diese einschränkende Ansicht eines Anwalt

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mynachrichten1 (15.428 Kommentare)
am 05.10.2014 00:06

seien wir doch froh, dass es Webseiten gibt, wo Dinge stehen, die ein Bürgermeister weiß - aber worüber die anderen Gemeinderatsmitglieder und Vize etc. nicht informiert wurden.

Dieser gmundl blog hat es in sich und ist viel besser als die Zeitung, die eher auch immer verkürzt nur offizielle Tatsachen bringt.

Aber mit dieser Art wird das ausgemerzt, was durch das Amtsgeheimnis ganz leicht unter den Teppich gekehrt werden kann.

Ja, Netzwerke haben da halt bessere Informationszugänge, auf Seiten der Bürger und natürlich auch innerhalb der politisch Mächtigen.

Es ist doch nicht schlecht - dass wir im Jahre 2014 auch das Internet nutzen können, sei es bei einer Produktbewertung, sei es um hinter die Machenschaften unserer selbtsherrlichen Herrschaften zu kommen.

Bei Platzhirschen kommt ja nicht einmal die Korruptionsstaatsanwaltschft meist zu einem Ergebnis - es sind ja auch zu viele Fälle, um es ein wenig unverfänglich zu sagen.
Natürlich gilt überall die Unschuldsvermutung.

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principe (493 Kommentare)
am 05.10.2014 02:15

ist seit einiger Zeit auch nur mehr ein leere Hülse. Der Einfluss einer hinterhältigen und korrupten wie auch vertrottelten Politik macht sich auch hier schon stark bemerkbar! Der Fisch beginnt immr am Kopf zu stinken. Ich denke, ich muss nicht deutlicher werden - wenn es um die Reputation eines Justizministers geht, der den "Inserator" erfolgreich verteidigt hat... zwinkern

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observer (22.129 Kommentare)
am 02.10.2014 08:06

ich nicht, dazu will ich mich daher nicht äussern. Nur ist das Urteil vom Grundsatz her meiner Meinung nach eine Fehlleistung. Und vor auch die Interpretation, dass es übe den konkreten Fall hinaus richtungsweisend sein könnte. Ich glaube nicht, dass so ein Urteil irgendwelche Relevanz in Bezug auf Suchmaschinen wie Google haben könnte, die ja auch Links auswerfen. Ganz abgesehen davon, dass die viel mächtiger sind als ein österreichisches oder EU Gericht und dass die Server von solchen Maschinen wohl meist in Ländern stehen, wo diese Gerichtsbarkeit keinen Einfluss nehmen kann und ein anderes Rechtsverständnis von freier Meinungsäusserung herrscht. Aber selbst bei uns kann wohl nichts dagegen unternommen werden, wenn irgendwo darauf hingewiesen wird - ohne Link - dass sich auf Google Ergebnisse unter entsprechenden Stichwörtern finden - falls sie dor vorhanden sind.

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( Kommentare)
am 02.10.2014 01:02

...kenne ich jemanden, der zur Costa-Familie gehört.
Ich denke, dass die Richter voll und ganz hinter den Banken stehen, egal, ob die Behauptungen falsch wären oder nicht.
Meiner Meinung nach, ist das alles eine riesen Sauerei!
Und die Costa-Familie ist nicht das einzige Opfer.
Es gibt dutzende solcher Fälle.
Soweit ich weiß, stehen zurzeit Sammelklagen gegen Sparkassa und Raiffeisen an.
Für Interessierte:
Die Homepage des Kreditopfervereins ist sehr empfehlenswert!

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zusel (52 Kommentare)
am 02.10.2014 07:40

Angeblich macht Costa im heutigen Prozess seine Ankündigungen wahr und beweist neben dem wahrheitsgemäßen Inhalt auf seiner Homepage zusätzlich noch einen unglaublichen Skandal bei der Sparkasse OÖ! Das könnte für ungeahnte Entwicklungen sorgen und u.U. ein sensationeller Befreiungsschlag für tausende (geschädigte?) Kunden der Sparkasse OÖ werden...

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Immer_freundlich (15 Kommentare)
am 02.10.2014 12:30

Immerhin hat Costa bis jetzt alle Verfahren verloren. Würde mich interessieren was sich jetzt geändert haben soll.

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Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 02.10.2014 18:59

Jeder Fall ist juristisch individuell zu sehen. Dass neie Informationen, was und woher auch immer, eine Auswirkung auf mehrere Kunden hätten, ist sehr unwahrscheinlich.

Solche Ankündigungen sind unglaubwürdig und unseriös.

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jokovs (113 Kommentare)
am 01.10.2014 23:53

Immerhin hat der Herr Informationen mit dem Teilen des Links verbreiten wollen. Das wäre an sich ja nichts verbotenes. Nun gibt es aber schon viele Urteile von Gerichten gegen Costa. Bis jetzt haben alle Urteile Costas Standpunkte wiederlegt. Somit ist mir schon klar, dass das Verbreiten von Behauptungen, die aus der Sicht mehrerer Richter falsch sind, verboten ist.

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Hillsmith (3.544 Kommentare)
am 01.10.2014 22:17

Dieses Urteil erinnert auf fatale Weise an das, was über das transatlantische Handelsabkommen TTIP kolportiert wird, nämlich dass Firmen weitreichende Klagsrechte eingeräumt werden sollen. Entlarvend ist die Behauptung "W. habe sich durch das Posten des Links den Inhalt der Website zu eigen gemacht ". Hier werden Ursache und Wirkung einfach umgedreht, nach dem Motto wenn wir schon nicht verhindern können dass einmal gemachte Verleumdungen schwer wieder aus der Welt zu schaffen sind, dann ziehen wir einfach alle Beteiligten mit hinein, auch wenn es sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Sollte dieses Urteil durchgehen, dann wird es wohl Widerstand geben (müssen).

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 01.10.2014 21:27

breitet sich aus...

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 01.10.2014 19:07

eingeschränkt werden.

offenbar fürchtet sich die Elite massivst vor der Wahrheit.

Der Tag ist nicht mehr fern. Und diese Dinge werden auf der Straße ausgetragen.

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Gugelbua (31.756 Kommentare)
am 01.10.2014 17:06

Bei den Gerichten gehts zu wie auf einem orientalischen Basar,
wer glaubt noch wirklich an Recht und Gerechtigkeit?

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( Kommentare)
am 01.10.2014 16:24

zwinkern

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ElimGarak (10.744 Kommentare)
am 01.10.2014 16:31

Dummes und nicht zu ende gedachtes urteil.
Was ist wenn sich der Inhalt einer von dir geposteten webseite ändert? Hier auszumachen wann die exakte Änderung stattgefunden hat dürfte für den Ottonormalverbraucher beinahe unmöglich sein.

Was ist mit links auf der verlinkten seite., Stimmt man den Inhalt der Sublinks auch zu?

Das als vernünftiges Urteil zu bezeichen ist sehr oberflächlich.

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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 01.10.2014 20:58

ist ebenfalls sehr oberflächlich; oder zeugt von mangelnder Bildung. zwinkern

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( Kommentare)
am 01.10.2014 21:19

Kenne ElimGarak persönlich! Äh...wenn du seine Bildung, Akd. Grade, Besitz, Knwo how kennen würdest...der hackt sich in jeden PC! Von hier bis Washingotn D.C. Nur so...

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kuhhirt (5.897 Kommentare)
am 01.10.2014 21:26

dann halt sehr oberflächlich...

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( Kommentare)
am 01.10.2014 21:30

Sicher, ein Beispiel was er ganz genau meinte fehlte auch mir...Das Urteil ist auf jeden Fall nichts neues, wenigstens auf EU-Ebene
GN8 grinsen

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Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 02.10.2014 19:01

die übliche Floskel auf Webseiten, wonach man sich von externen Inhalten distanziere, ist juristisch keineswegs wirksam. Aber üblich.

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ElimGarak (10.744 Kommentare)
am 02.10.2014 10:05

schon blöd wenn man keine Sachargumente hat, und dann eben auf eine andere Ebene gehen muss. Obs für Sachargumente an (Sach)wissen fehlt ?

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oblio (24.735 Kommentare)
am 02.10.2014 12:49

Der kuhhirt kennt Genitiv und
Akkusativ nicht auseinander!
Also, was solls?
Sachlich gebe ich dir recht!
Ein sehr bedenkliches und
wenig durchdachtes Urteil!
Ich hab dieser Bank einmal
einen Fehler nachweisen können,
die Rechtsabteilung hat gedroht,
aber sie musste klein beigeben!
Ich wünsche dem Betroffenen
einen guten Erfolg und die
nötige Geduld! grinsen

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principe (493 Kommentare)
am 01.10.2014 15:41

.. und eine Justiz, die selber so viele Leichen im Keller hat (Aufzählung taxativ unmöglich - siehe: https://www.google.at/?gws_rd=ssl#q=justizskandal+%C3%B6sterreich)

nimmt solche Gelegenheiten doch zu gerne wahr um sich künftig selber zu schützen.

Der Fall ist aber noch lange nicht ausjudiziert und den Richterleins gehört ordentlich eine über die Rübe gezogen, weil der "Hauptfall" noch lange nicht durch ein rechtskräftiges, letztinstanzliches Urteil entschieden wurde!

Die österreichische Justiz ist langsam aber sicher zu einem aufwändigen Kasperltheater mutiert in welches die BürgerInnen absolut kein Vertrauen mehr investieren können.

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mynachrichten1 (15.428 Kommentare)
am 04.10.2014 23:32

und dann wird hier von den Oberösterreichischen Nachrichten einfach die Meinung irgendeines Medienspezialisten als das höchste Gut hingestellt-

einfach schrecklich- wie einseitig da recherchiert wird

genauso schwach wie bei anderen quasie Meinungsmachern oder Spin Doktoren.

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capsaicin (3.802 Kommentare)
am 01.10.2014 15:14

conclusio: das kann nicht halten...

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zusel (52 Kommentare)
am 01.10.2014 13:52

Die wirklich spannenden Kernfragen:
a) Angenommen, es stellt sich morgen tatsächlich heraus, dass sämtliche Inhalte auf Costa's Homepage 100% der Wahrheit entsprechen und somit also gar NICHT kreditschädigend sein können – was bedeutet das dann für alle bisherigen (Fehl-)Urteile?
b) Müssten wir dann aber trotzdem die massive Einschränkung unserer Meinungsfreiheit durch ein Bankinstitut akzeptieren, obwohl die Grundlagen dieses (Fehl-)Urteils falsch waren?
c) Kommt die Sparkasse OÖ dann endlich für Costa's erlittenen Schaden bzw. den seiner Familie auf? (mittlerweile > ca. € 350.000,- !)
d) Wird die Sparkasse dann endlich ihren seit ca. 7 Jahren bestehenden (und dem Vorstand bekannten!) EDV-Fehler korrigieren, der teils fatale Folgewirkungen für deren Kunden hat?
e) Aber vor allem: Was wird die Sparkasse OÖ aus dieser Causa lernen?

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pepone (60.622 Kommentare)
am 01.10.2014 14:57

mal abwarten ...

aber gegen solche " bonzen " hat man-n/ Frau fast keine Chance wenn diese nicht willig sind ihre Fehler zuzugeben ...

ich erinnere mich an eine Bank im Innviertel ( den Name möchte ich jetzt nicht nennen zwinkern ) die vor Jahren einem Bauern ALLES weggenommen hat und ALLE seine Landwirtschaft Geräte verpfändet hat ( an Ihre eigene Mitarbeiter )weil einen " GROSCHEN !!!" Fehler passierte ... danach wurde bewiesen dass diese Bank SCHWARZE Kundenliste führte die dann verboten wurden ...

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