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Tödlicher Sturz in Güllegrube: Fünf Monate bedingt für Landwirt

Von nachrichten.at, 24. Jänner 2017, 16:25 Uhr
Bedingte Haft: Seniorin starb nach Sturz in Jauchegrube
Die Seniorin war in eine nur durch eine Eternitplatte abgedeckte Jauchegrube gestürzt und gestorben. Bild: OON

WELS. Fünf Monate bedingte Haft: Das Landesgericht Wels verurteilte – nicht rechtskräftig – einen Grundstücksbesitzer aus Frankenburg (Bezirk Vöcklabruck) wegen fahrlässiger Tötung.

Eine 80-jährige Frau war im September in eine Güllegrube des Landwirts gestürzt und ertrunken. Die Seniorin hatte sich beim Holunderpflücken auf die Schachtabdeckung, eine 40 Jahre alte Welleternitplatte, gestellt und war dabei eingebrochen.

Das Grundstück, ein abgelegener und aufgelassener Bauernhof in Frankenburg, ist nicht eingezäunt. Die Güllegrube war allerdings nur mit einer Eternitplatte abgedeckt. Der Grundbesitzer, ein pensionierter Landwirt, rechtfertigte sich, dass er die Sicherung für ausreichend gehalten habe und, dass sich außer ihm praktisch nie jemand auf dem Anwesen aufhalte. Allerdings räumte er ein, dass die 80-Jährige wenige Tage vor ihrem Tod bei ihm gewesen sei und gefragt habe, ob sie Holunder pflücken darf. Er habe es ihr erlaubt und ihr dabei sogar geholfen. Am Tag des folgenschweren Unfalls sei er aber nicht zu Hause gewesen.

Richter Wolfgang Brandmair hatte nach dem Prozessstart im November einen Gutachter beauftragt. Dessen Recherchen ergaben, dass die Wellplatte bereits 40 Jahre alt war. Allerdings wäre auch eine neuwertige keinesfalls als Schachtabdeckung geeignet gewesen, führte der Experte aus. Denn, "daraufsteigen hätte man ohnedies nicht dürfen".

Der Staatsanwalt beantragte daraufhin eine Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Drei Jahre Haft drohten

Richter Brandmair sprach den Angeklagten wegen einfacher fahrlässiger Tötung schuldig und verurteilte ihn zu fünf Monaten bedingt. "Es ist ein tragischer Unfall, den Sie da verursacht haben", sagte er zu dem Pensionisten, der das Urteil aber nicht annehmen will. Der Strafrahmen hatte bis zu drei Jahre Haft ausgemacht.
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist der Spruch nicht rechtskräftig.

 

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2  Kommentare
2  Kommentare
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mynachrichten1 (15.430 Kommentare)
am 06.02.2017 07:29

ähnlich sollte man auch Hundebesitzer strafen, wenn das Hunderl nicht so brav ist und andere schwer verletzt. Typisch Eigenbrötler, er ist sich keiner Schuld bewusst, ihm wäre das nicht passiert, aber das andere da eine Falle vorfinden, soweit denkt er halt nicht.

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Busdriver (67 Kommentare)
am 24.01.2017 23:44

Da ist ja wohl die 80 jährige selber schuld wenn sie dort hinauf klettert,auf einen holt stoß klettert man auch nicht hinauf das machen nur Kinder

Ich plädiere auf Freispruch

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