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Tödliche Geisterfahrt: Auch Angeklagter beruft gegen Strafe

Von nachrichten.at/staro   19.September 2014

Wie bereits die Staatsanwaltschaft hat nun auch der Angeklagte eine Berufung gegen die Höhe der Strafe angemeldet. Während der Anklagebehörde die Sanktion zu milde erscheint, möchte der Beschuldigte damit eine geringere Strafe erreichen. Das Oberlandesgericht Linz muss den Fall nun prüfen und kann entweder dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen und ein höheres Strafmaß aussprechen, oder die Strafe herabsenken oder diese unverändert lassen. Da sich beide Rechtsmittel nur gegen die Höhe der Strafe richten und nicht gegen die Verurteilung selbst, sei der Schuldspruch nun rechtskräftig, sagt der für Medienanfragen zuständige Richter Rainer Nimmervoll.

Der Landwirt aus dem Bezirk Gmunden wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.

Der derzeitige Höchststrafrahmen beträgt drei Jahre. Diese Strafe für das Auslöschen eines Menschenlebens wird in Relation zu den deutlich strengeren Strafen bei Vermögensdelikten als zu gering erachtet. Für einen Einbruchsdiebstahl gibt es beispielsweise schon einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren. Für eine Veruntreuung mit einem Schaden von mehr als 50.000 Euro sieht das Gesetz schon bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, selbst wenn die Tat nur beim Versuch geblieben ist.

Derzeit arbeitet eine Expertengruppe im Auftrag des Justizministeriums an einem Reformpaket für ein neues Strafgesetzbuch 2015. Die Verbesserung der Balance der Strafen für Gewalt- und Vermögensdelikten sei ein wesentliches Ziel der Reform, sagt Christian Wigand, Sprecher von Minister Wolfgang Brandstetter. Der Bericht mit den Experten-Vorschlägen soll noch im Oktober dem Nationalrat vorgelegt werden. Ziel sei ein Inkrafttreten der neuen Bestimmungen im Jahr 2015, 40 Jahre nach der Einführung des modernen Strafgesetzbuch 1975 unter Justizminister Christian Broda.

Wie die OÖNachrichten erfuhren, dürften sich die Experten bei grob fahrlässigen Tötungen (etwa Alkoholunfälle) auf eine Erhöhung des Strafrahmens  von drei auf bis zu fünf Jahre Haftstrafe verständigt haben.

 

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29. März 2024