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Tod durch Narkose-Überdosis - Zwei Ärzte unter Verdacht

Von Robert Stammler, 22. Dezember 2011, 18:13 Uhr
Nach Tod von Mädchen ist Gerichtsmedizin am Zug
Das 17-jährige Mädchen starb im Wagner-Jauregg Bild: apa

LINZ. Im Fall jener 17-Jährigen, die heuer im Mai in der Landesnervenklinik Wagner Jauregg in einen künstlichen Tiefschlaf versetzt wurde und dann gestorben ist, stehen nun zwei Spitalsärzte wegen fahrlässiger Tötung unter Verdacht.

Anfang Dezember langte bei der Staatsanwaltschaft Linz ein Gutachten der Gerichtsmedizin in Salzburg nach dem tragischen Tod der 17-Jährigen ein. Das Gutachten ist brisant: die Todesursache war demnach eine „globale Sauerstoffmangel-bedingte Hirnschädigung in Kombination mit einer ausgedehnten Leberzellschädigung infolge einer massiven Methohexital-Überdosierung“. Damit bestätigt sich die Befürchtung, dass das in einen künstlichen Tiefschlaf versetzte Mädchen durch eine Überdosierung des Narkosemittels (Wirkstoff Methohexital) starb.

Wie berichtet wurde die junge Frau im Spital psychiatrisch behandelt und sollte durch die Narkose „ruhiggestellt“ werden. Das gerichtsmedizinische Gutachten empfiehlt nun der Staatsanwaltschaft die Befragung weiterer Gutachter: eines Anästhesisten, Psychiaters und eines Pharmakologen. Diese sollen auch klären, ob die Anwendung einer „Schlafkur“ den Regeln der medizinischen Wissenschaft entspricht.

Mitte Jänner werde es zu einer Einvernahme beider beschuldigter Mediziner kommen, heißt es aus der Staatsanwaltschaft Linz. Bislang wurde das Verfahren gegen „unbekannte Täter“ geführt. Nach dieser Einvernahme werde man entscheiden, welche Gutachter bestellt werden.

Der Spitalsträger Gespag betonte gestern, man könne nicht, wie in dem Gutachten, von einem „gewaltsamen Tod“ sprechen. Ein von der Gespag beigezogener Sachverständiger spreche hingegen von einem „schicksalhaften“ Ableben der Patientin.

Die Verstorbene war jenes Mädchen, das behauptet hatte, von ihren Großeltern und deren Nachbarn (darunter ein Richter) mehrfach sexuell missbraucht worden zu sein. Das Verfahren gegen die Beschuldigten wurde aber heuer eingestellt.

 

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