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Sturmgewehre und Masken im Oberlandesgericht

Von Valentina Dirmaier, 28. Juli 2016, 00:05 Uhr
Sturmgewehre und Masken im Oberlandesgericht
Muhammad U. wird nach der Verhandlung abgeführt und bis zur Abschiebung in der Justizanstalt Linz untergebracht. Bild: (APA)

LINZ. Das Oberlandesgericht Linz bewilligte die Auslieferung des Terrorverdächtigen Muhammad A. nach Frankreich.

Die Ketten seiner Fußfessel rasseln am Boden, die Füße schlürfen hörbar träge übers Linoleum am Gang. Noch bevor Muhammad U. den Saal 208 im Oberlandesgericht Linz widerwillig betritt, sichert eine schwerbewaffnete Sondereinheit der Polizei den Raum.

Dann wird er, der mutmaßliche Dschihadist, in den stickigen Gerichtssaal geführt. 36 Jahre ist er alt. Gebürtiger Pakistani, klein gewachsen, in Poloshirt und Jeans gekleidet.

Von fünf Polizisten mit Gesichtsmaske wird er umstellt, zwei davon nehmen ihm die Hand- sowie Bauch- und Fußfesseln ab und platzieren ihn auf dem Stuhl in der Raummitte. Weitere vier Maskierte patrouillieren mit Schusswaffen verteilt im Gerichtssaal.

Auslieferung nach Frankreich

Es ist Mittwochnachmittag, kurz nach 14.30 Uhr. Die Fortsetzung eines aufsehenerregenden Gerichtsprozesses, der in Salzburg seinen Anfang genommen hat, beginnt. Muhammad U. wird verdächtigt, Teil jenes Terrornetzwerkes zu sein, das vergangenen November in Paris ein Blutbad mit 130 Toten angerichtet hat.

Das Salzburger Landesgericht hat die Auslieferung von Muhammad U. und dem Algerier Adel H. an Frankreich bereits bereits bewilligt. Doch U. hat anders als Adel H, gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde eingelegt.

Im Ermittlungverfahren sollen der Algerier und der Pakistaner laut "Salzburger Nachrichten" zugegeben haben, von der Terrormiliz IS den Auftrag erhalten zu haben, in Frankreich Anschläge zu verüben. Rufdatenauswertungen ihrer Handys hätten laut "Kurier" auch ergeben, dass das Duo auch von Österreich aus Verbindungen zu IS-Terroristen gehalten habe und vom IS auch über eine Bargeldtransfer-Firma finanziell versorgt worden sei.

"Dass sie mir etwas antun"

Der Richter in Linz (Anm.: er wird aus Sicherheitsgründen nicht namentlich genannt) will von Muhammad U. wissen, warum er gegen die Auslieferung Berufung eingelegt hat.

U. blickt auf seine Hände und stammelt die Begründung, die von einer Dolmetscherin übersetzt wird: "Ich fürchte, dass sie mir in Paris etwas antun." Sein Verfahrenshelfer, ein junger Jurist der Salzburger Kanzlei Mollatz, Reitsam + Partner, erklärt, dass der Angeklagte fürchtet, dass sein Recht auf Leben bei der Übergabe missbraucht und ihm Gewalt zugefügt werden könnte.

Für den Staatsanwalt ist das nicht haltbar. Die Beschwerde solle nicht anerkannt werden. Dann werden Muhammad U. wieder Fesseln angelegt. Er wird aus dem Saal hinausbegleitet, die Richter ziehen sich zur Besprechung zurück.

An Mumbai-Anschlag beteiligt?

30 Minuten später, der Richter verkündet das Urteil: "Der Beschwerde wird nicht Folge gegeben. Muhammad U. wird wie Adel H., der in der Haftanstalt Wels untergebracht ist, abgeschoben. Reaktionen oder Emotionen zeigt der 36-Jährige nicht.

Laut "Sunday Times" soll es sich bei Muhammad U. auch um einen der Terror-Bomber von Mumbai handeln. Im Jahr 2008 waren bei Bombenanschlägen in der indischen Großstadt 166 Menschen getötet worden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte das nicht: die tatsächliche Identität des 36-Jährigen sei noch nicht eindeutig geklärt.

Ein Verfassungsschützers, der in beide Fälle involviert ist, verlässt nach dem mutmaßlichen Dschihadisten das Oberlandesgericht Linz und sagt: "Endlich ist der Fall abgeschlossen." Er setzt seine Sonnenbrille auf und meint: "Aber wir sind erst am Anfang."

 

Muhammad U., der Terrorverdächtige

Ankunft: Der Pakistani Muhammad U. und der Algerier Adel H. waren am 3. Oktober mit zwei weiteren Männern – sie zählten zu den späteren Paris-Attentätern – mit einem Flüchtlingsboot auf der griechischen Insel Leros gestrandet. Fingerabdrücke wurden genommen.

Festnahme: Im Gegensatz zu den beiden anderen Männer wurden Muhammad und Adel an der Weiterreise gehindert. Die griechische Justiz nahm sie wegen ihrer gefälschten Reisedokumente, die in einer Datenbank mit etwa 4000 vom IS gestohlenen syrischen Blankopässen auftauchten, fest.

Weiterreise: Der Pakistani und der Algerier wurden nach 28 Tagen wieder freigelassen. Das Duo reiste über die Balkanroute nach Österreich. Als U. und H. hier ankamen, hatten ihre mutmaßlichen Komplizen, mit denen sie in die EU eingereist waren, bereits die Selbstmordattentate von Paris am 13. November 2015 verübt.

Endstation: Am 10. 12. wurden Muhammad U. und Adel H. in einem Flüchtlingslager in Salzburg wegen Dokumentenfälschung festgenommen. Kurz darauf beantragte die französische Justiz die Auslieferung: Das Duo stehe in dringendem Verdacht, unmittelbar Teil des Netzwerks der IS-Attentäter von Paris gewesen zu sein.

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