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Student wollte sich von Polizisten losreißen: Verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 09. November 2015, 16:03 Uhr

LINZ/WIEN. Weil er sich nach dem Ende einer Kundgebung gegen Burschenschafter von einer Amtshandlung losreißen wollte, ist am Montag ein Student aus Linz im Wiener Straflandesgericht verurteilt worden.

Der 23-Jährige sei "sicher kein gewalttätiger Mann", habe mit seinem Verhalten aber einen Widerstand gegen den Staatsgewalt gesetzt und eine fahrlässige Körperverletzung begangen, stellte der Richter fest.

Der Angeklagte Jahn B. hatte am 4. Juni 2014 in der Bundeshauptstadt an einer Kundgebung gegen Burschenschafter teilgenommen. Als er nach deren Abschluss heimfahren wollte, bemerkte er in der U-Bahn-Station Schottentor ein Großaufgebot der Polizei, das einen Demonstranten festnehmen wollte. Der 23-Jährige mischte sich in die Amtshandlung ein, "weil mir die Person leidgetan hat", wie er nun im Grauen Haus darlegte. Was er zum damaligen Zeitpunkt nicht wusste: Der ihm unbekannte Mann war von Polizeibeamten wieder erkannt worden, dieser hatte rund ein halbes Jahr zuvor bei der Anti-Akademikerball-Demo mit einer Fahnenstange auf eine junge Polizistin eingeschlagen.

Er habe die vor seinen Augen stattfindende Amtshandlung "unverhältnismäßig gefunden", machte der Student geltend. Im Nachhinein betrachtet "war es ein Fehler, mich in die Amtshandlung einzumischen, aber es war nie das Ziel, einen Polizisten zu schädigen", erklärte er.

Beamter erlitt Sehnenriss

Weil der 23-Jährige die Amtshandlung beharrlich behindert hatte, sollte er schließlich festgenommen werden. Ein 45-Jähriger Beamter packte den jungen Mann an der Schulter und versuchte, ihn in seine Richtung zu drehen, um die Festnahme vollziehen zu können. Der Student wollte sich losreißen. Er ging in die Knie und soll "ruckartig angezogen" haben, wie der Beamte als Zeuge zu Protokoll gab.

Das genügte offenbar, um den Wega-Beamten außer Gefecht zu setzen. Der Mann erlitt einen Sehnenriss im linken Bizeps und ist seither zu 20 Prozent Teilinvalide. Verteidiger Günther Schmid betonte in der Verhandlung, sein Mandant sei dafür nicht verantwortlich zu machen. Schmid ging von einer "Vorschädigung" aus, der Polizist müsse bereits "Verschleißerscheinungen" gehabt haben, ansonsten hätte die Sehne nicht reißen können.

Den Richter überzeugte diese Argumentation nicht, nachdem ein gerichtsmedizinisches Gutachten zum Schluss kam, dass der Sehnenriss auf jeden Fall Folge einer mechanischen Belastung war. Nach herrschender Judikatur sei "keine besondere Intensität" erforderlich, um den Tatbestand des Widerstands gegen die Staatsgewalt zu erfüllen, stellte der Verhandlungsleiter klar. "Mehrmaliges Losreißen" reiche bereits für einen Schuldspruch aus. Der 23-Jährige bekam dafür und für die damit einhergegangene Körperverletzung eine Geldstrafe von 720 Euro aufgebrummt, wobei die Hälfte unbedingt ausgesprochen wurde.

Urteil nicht rechtskräftig

Wesentlich gravierender dürften den Studenten die zivilrechtlichen Folgen treffen. Der 23-Jährige muss dem Beamten, der sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren angeschlossen hatte, den Verdienstentgang und die Behandlungskosten ersetzen sowie Schmerzengeld bezahlen. Bei sonstiger Exekution hat er ihm laut Urteil binnen 14 Tagen 14.832 Euro zu überweisen. Verteidiger Schmid erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

ÖH über Schuldspruch empört

Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) hat empört auf die Verurteilung reagiert. "Das Urteil ist nicht gerechtfertigt und legitimiert Polizeigewalt gleich zweimal", stellte Meryl Haas vom Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung in einer Presseaussendung fest. Der Student sei "zum Opfer von Machtausnutzung durch die Staatsgewalt" geworden. Um die Prozesskosten des Studenten mitfinanzieren zu können, hat das "Bündnis Linz gegen Rechts" ein Spendenkonto eingerichtet. Die ÖH ersucht unter dem Verwendungszweck "Spende für Prozesskosten" um Überweisungen. Kontoinhaber: "Bündnis Linz gegen Rechts", IBAN: AT93 5400 0002 0065 9688, BIC: OBLAAT2L

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35  Kommentare
35  Kommentare
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2good4U (17.368 Kommentare)
am 10.11.2015 09:03

Oft ist es besser eine vermeintlich unverhältnismäßige Amtshandlung zu filmen, als sich direkt einzumischen.
Besonders wenn man die Hintergründe und die Personen nicht kennt.

Bei Verdacht einer Straftat ist es das Recht und die Pflicht eines Bürgers Beweismittel zu sichern und an die zuständigen Behörden zu übergeben.
Die Polizisten dürfen daher das Handy bzw. die Kamera auch nicht abnehmen oder die Löschung des Videos verlangen, da dies Vernichtung von Beweismaterial und Amtsmissbrauch wäre.

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Honigsammler (4.501 Kommentare)
am 09.11.2015 20:50

OK, einen Hunderter habe ich überwiesen.
Reicht das fürs Erste?

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4707 (1.912 Kommentare)
am 09.11.2015 21:13

Bleiben noch ca. 750 von der Mindestsicherung für dieses Monat?

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uncrowd (273 Kommentare)
am 09.11.2015 21:23

Müssten Sie doch wissen..

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metschertom (8.030 Kommentare)
am 09.11.2015 20:48

Typisch für eine gewisse Gruppierung der Studenten. Überall einmischen und randalieren, aber wenn so eine Aktion ins Aug geht dann war wieder mal die böse Polizei schuld!
Für angehende Akademiker ist der ganz schön weich in der Birne!

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ElimGarak (10.744 Kommentare)
am 09.11.2015 21:00

Genaiuso arm der Bursch wie jene Weichbirnen die wrgen Verhetzung in Facebook angeklagt werden. Ach so dort geht es ja wider der Meinungsfreiheit.....

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uncrowd (273 Kommentare)
am 09.11.2015 21:25

Oje. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. ( Oder Kiwara, Spaß) Das können Sie besser, jede Wette.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 09.11.2015 21:06

Randaliert haben nur pragmatisierte Testosterongeschwängerte.

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Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 10.11.2015 09:07

Am besten gar nicht zu solchen aggessiven Demos hingehen,
dann kann auch nicht zum Einschreiten in Amtshandlungen genötigt werden.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 10.11.2015 09:13

Na klar. Wozu gibts verfassungsmäßig geschützte Rechte.

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criticar (626 Kommentare)
am 09.11.2015 20:33

Der arme Student. Vielleicht kommt bei dem Spendenaufruf so viel zusammen, dass er noch in den Urlaub fahren kann. Besser wäre er würde zu Sozialleistungen an Unfallopfer (z.B. Sehnenrissverletzung) verurteilt. Die Patienten könnten ihm dann erzählen wie schmerzhaft so ein Sehnenriss ist.

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mape (8.837 Kommentare)
am 09.11.2015 19:51

Die ÖH ist empört - Der Witz der Woche !
Lebt von Zwangsbeiträgen die sie in den Sand setzt und ist empört.
https://de.wikipedia.org/wiki/Caf%C3%A9_Rosa

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gscheidle (4.089 Kommentare)
am 09.11.2015 20:19

Die ÖH ist empört? Geht's noch! Was bilden die sich eigentlich ein! Körperverletzung ist nun einmal kein Kavaliersdelikt, so gescheit müßten unsere angehenden Akademiker doch sein!

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 09.11.2015 20:36

Ja - der B*lle gehört ins Hä#fen.

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gscheidle (4.089 Kommentare)
am 09.11.2015 22:00

In Griechenland war die Eule Symbol für Klugheit! Leider auch Geschichte!

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gima100 (182 Kommentare)
am 09.11.2015 16:47

"Student wollte sich von Polizisten loßreissen: Verurteilt"
Welch eine linkslinke Überschrift!! Da war sicher mehr dahinter, ohne Grund erhält man nich gleich eine Anzeige wegen Widerstandes und wird noch dazu verurteilt!
Burschenschaft hin und her - lasst sie halt ihren Ball od. Veranstaltugnen machen. Von denen ist noch nie Gewalt ausgegangen. die Linken Demonstranten aber verwüsten die ganze Wiener Innenstadt - einfach so - weils so lustig ist - irgend einen Tummult müssen sie ja machen!!
Würde die nicht demonstrieren, würde alles friedlich ablaufen!!

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 09.11.2015 20:37

"Von denen ist noch nie Gewalt ausgegangen. "

Klar - 60 Millionen haben sich selber umgebracht.

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metschertom (8.030 Kommentare)
am 09.11.2015 20:50

Die Burschenschafter haben also 60 Millionen umgebracht? Kann es sein dass du anstatt den Nachrichten Horrorcomics liest?

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Hank2705 (713 Kommentare)
am 10.11.2015 13:54

...und als zweites Vogelattribut zusätzlich zum Eulenauge über ein Spatzenhirn verfügst?

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Honigsammler (4.501 Kommentare)
am 09.11.2015 20:55

Du kennst die Wiener Bullen nicht.
Mich hat einmal einer in der U-Bahn angerempelt und als ich protestierte hat er ganz hinterfotzig gefragt: Wollen sie mitkommen?
Was glaubst, welchen Tatbestand hätte er mir umgehängt?

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 10.11.2015 08:51

Auf "Wollen Sie mitkommen" hättest fragen müssen "zu mir oder zu dir".
Diese "harten Kerle" haben ja fast alle eine Homophobie. Dann hätte er vielleicht Abstand gehalten zwinkern

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 10.11.2015 09:06

Was die Schlagzeile angeht, da gebe ich dir Recht.

Den Rest deines Postings möchte ich nicht kommentieren.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 09.11.2015 16:32

Der arme WEGAner. Ein Studenterl reißt sich los, und gleich hat er einen Sehnenriss!!!

Mah, hat der aber ein Glück gehabt, dass das kein RICHTIGER Krimineller oder Terrorist war, da wär er ja glatt gestorben! Armes Österreich.

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amha (11.322 Kommentare)
am 09.11.2015 16:35

Der Student ist ja noch jung. Er kann ja noch ein RICHTIGER werden. Die Ansätze dazu hat er ja bereits.

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 10.11.2015 08:52

OMG

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 10.11.2015 08:56

Ein Sehnenriss hat nichts mit mangelnder Kraft des Verletzten oder der übertrieben Gewalt des Verursachers zu tun.
Es genügt eine blöde Bewegung im falschen Winkel.
Es war einfach Pech wie es scheint.

Mich wundert dass es nicht für Polizeibeamte im Außeneinsatz eine Versicherung gibt die für solche "Unfälle" geradesteht.
Niemand der sich losreißen will rechnet damit dem anderen einen bleibenden Schaden zuzufügen.

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amha (11.322 Kommentare)
am 09.11.2015 16:24

Die rabiate Pipp´n wird noch viel mehr und noch sehr lange blechen können. Die Teilinvalidität des vom Attentäter verletzen Beamten wird dieser vermutlich am Zivilweg "versilbern". Recht geschiet dem Kerl.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 09.11.2015 20:39

Rabiat waren nur die Einsatzkräfte.

Ob Sie die auch als "Pipp'n" bezeichnen würden?

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mape (8.837 Kommentare)
am 09.11.2015 21:23

Kann es sein, dass Sie unter einer gestörten Wahrnehmung leiden?

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 10.11.2015 08:59

Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich glaube sie machen sich durch die Bezeichnung "Attentäter" strafbar, da dies meiner Ansicht nach Verleumdung ist.

Fahrlässige Körperverletzung ist kein Attentat!

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Peter1983 (2.250 Kommentare)
am 09.11.2015 16:19

Selber schuld, wer sich in eine Amtshandlung einmischt.

Dass sich die ÖH empört zeigt, wundert mich gar nicht mehr.
"Der Student sei zum Opfer von Machtausnutzung durch Staatsgewalt geworden" - eine von vielen Aussagen die mich glauben lässt, dass die ÖH vorwiegend aus Anarchos zu bestehen scheint...

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uncrowd (273 Kommentare)
am 09.11.2015 18:53

Lass es sein Ziegenpeter

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ziegenpeter (1.093 Kommentare)
am 09.11.2015 19:23

Na hallo, der mit den Ziegen bin immer noch ich.

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uncrowd (273 Kommentare)
am 09.11.2015 21:26

Sorry Verwechslung^^

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Dampfplauderer (5.900 Kommentare)
am 10.11.2015 09:11

Schwarz-Weiss-Denken in Österreich

Vorwiegend linke Demonstranten glauben, die Guten zu sein und rechtfertigen damit Körperverletzungen, Einschreiten in Amtshandlungen und Sachbeschädigungen.

Auch derbe Beleidigungen gingen von den Demonstranten aus. Es ist ein bodenlose Frechheit und einer Demokratie nicht würdig, Besucher eines Balles pauschal als Nazis oder ähnlich zu verunglimpfen.

Ich stehe weder der FPÖ noch den Burschis nahe, aber ein Mindestmaß an Respekt sollte man auch bei unterschiedlichen Meinungen bewahren.

Das Urteil ist angesichts der fehlenden Einsicht viel zu milde!

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