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Steyrer "Feuermord": Prozess fixiert

31. Jänner 2015, 00:04 Uhr
Steyrer »Feuermord«
Opfer an Knebel erstickt. Bild: OÖN

STEYR. Suchtkranke Prostituierte soll Freier angezündet haben – Verhandlung startet am 24. März.

Weil sie im Herbst 2014 in Steyr ihren Freier in dessen Wohnung an den Heizkörper gefesselt, geknebelt, mit Benzin übergossen und angezündet haben soll, muss sich ab 24. März eine junge "Erotikmasseurin" (24) vor Gericht verantworten. Wie die Gerichtsmedizin feststellte, ist der 43-Jährige an dem Knebel erstickt.

Die Staatsanwaltschaft Steyr hat aber keine Anklage wegen Mordes bzw. Brandstiftung erhoben, sondern beantragt die Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Laut einer Expertise der Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner gilt die 24-Jährige als zurechnungsunfähig. Die Diagnose lautet auf paranoide Schizophrenie und eine schwere Drogensuchterkrankung. Geben die Geschworenen dem Antrag statt, muss die Linzerin nicht ins Gefängnis, sondern wird zeitlich unbefristet so lange in einer geschlossenen Anstalt behandelt, bis sie keine Gefahr mehr für andere darstellt. "Ein Einspruch des Verteidigers gegen den Unterbringungsantrag wäre möglich gewesen, ist aber nicht erfolgt", sagt der Steyrer Richter Christoph Mayer. Verteidiger Andreas Mauhart hat auf ein Rechtsmittel verzichtet.

Das Gutachten, das den OÖN vorliegt, war in nur einem Monat fertig. Die Psychiaterin kannte die Patientin bereits. Schon im Dezember 2013 ließ die Anklagebehörde die Frau von Kastner untersuchen, weil sie strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

Gefahr war nicht erkennbar

Sie war in ihrem Verfolgungswahn in eine Softwarefirma eingebrochen, weil sie geglaubt hatte, Computer würden ihre Gedanken manipulieren. Zur selben Zeit stand sie auch unter Verdacht, ein fremdes Auto entwendet zu haben. Es gehörte Erich S., dem späteren Todesopfer. Doch zu einem Prozess wegen Sachbeschädigung oder Autodiebstahls kam es nie, das Verfahren wurde eingestellt.

Die Diagnose damals war dieselbe wie heute. Weil es sich nicht um Gewaltdelikte handelte, konnte die Frau nicht in die Psychiatrie eingewiesen werden. "Zum Untersuchungszeitpunkt konnte sie sich von ihren Wahnideen distanzieren. Eine höhergradige zukünftige Gefährlichkeit war nicht ableitbar", heißt es im Gutachten. So blieb die Frau auf freiem Fuß. Es gab 2014 zwar mehrere Psychiatrie-Aufenthalte. Doch da eine Anhaltung gegen den Willen der Frau rechtlich nicht möglich war, erfolgte die Entlassung. (staro)

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