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Staatsanwalt ermittelt nach Razzia der Faschingspolizei

Von Hannes Fehringer, 10. März 2017, 00:04 Uhr
Staatsanwalt ermittelt nach Razzia der Faschingspolizei
Faschingspolizei mit Kommandanten Alfred Eglseer (ganz rechts): der Amtsanmaßung verdächtigt. Bild: Facebook

ERNSTHOFEN, STEYR. Beamte des "Bundesministeriums für Fasching" (BMF) prüften Registrierkassen bei Wirten: Verfahren wegen Amtsanmaßung.

Katerstimmung beim Ernsthofner Karnevalsklub nach Aschermittwoch: Die Staatsanwaltschaft Steyr ermittelt jetzt in der Fastenzeit gegen die Faschingsgilde zum Vorwurf der Amtsanmaßung.

Für einen Filmbeitrag der "versteckten Kamera" für ihre Faschingssitzungen hatte sich die Gilde als Uniformierte des "Bundesministeriums für Fasching" (BMF) in Gasthöfe in Enns und Kronstorf begeben, um dort die Registrierkassenpflicht zu kontrollieren. Die Narren zeigten Ausweise der Faschingspolizei vor und ließen die Razzia von einem Kameramann mitfilmen.

Die Scherereien vor Gericht fußen für Gildepräsidenten Alfred Eglseer, der vor seiner Pensionierung Amtsleiter am Gemeindeamt Ernsthofen war, auf einem Missgeschick und nicht darauf, dass die Wirte keinen Humor hätten: "Unseres Wissens hat jemand bei der Polizei in Enns angerufen und sich wegen falscher Polizisten erkundigt, die angeblich in der Stadt umgingen." Von allen Beteiligten unbeabsichtigt sei dann nach einem Faschingsscherz eine Amtshandlung entstanden. Der Steyrer Staatsanwalt Andreas Pechatschek bestätigte, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Ernsthofener Fasching und Eglseer läuft: "Es hat eine Anzeige gegeben, derzufolge es Ermittlungen geben muss."

Die vom "Bundesministerium für Fasching" ausgestellten Polizeiausweise seien jedenfalls noch kein Freibrief. "Man kann von niemandem verlangen, dem ein solches selbst gebasteltes Dokument unter die Nase gehalten wird, das Kleingedruckte zu lesen", sagt Pechatschek. Das Filmteam der Faschingsgilde ist bereits zu den Vorwürfen der Amtsanmaßung einvernommen worden. "Ich habe nicht im Traum daran gedacht, dass wir rechtliche Schwierigkeiten bekommen", sagt Eglseer, bei dem Pechatschek aber "als ehemaligen Amtsleiter eine gewisse Rechtskenntnis" voraussetzt.

Ob das Verfahren eingestellt wird oder dann doch eine Anklage wegen Amtsanmaßung vor dem gar nicht heiteren Landesgericht herauskommt, entscheidet sich in den nächsten Tagen. "Wir sind mit den Erhebungen so weit durch", sagt Pechatschek. Der Präsident der österreichischen Faschingsgilden (BÖF), Adolf Mittendorfer aus Bad Hall, hofft auf eine Verfahrenseinstellung, zumindest aber auf eine Diversion: "Wir schätzen die Ernsthofener Gilde sehr, die bisher immer eine sehr gute Arbeit für das Brauchtum im Fasching geleistet hat."

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6  Kommentare
6  Kommentare
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jack_candy (7.727 Kommentare)
am 10.03.2017 11:30

Lächerlich. Hat die Staatsanwaltschaft nichts besseres zu tun?

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glingo (4.941 Kommentare)
am 10.03.2017 18:41

einer anzeige muss nach gegangen werden
wenn du irgend jemand anzeigst und es passiert nichts würde dir das auch nicht paasen oder?

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 10.03.2017 08:20

Manche gehen halt in den Keller lachen zwinkern

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anschinsan (1.359 Kommentare)
am 10.03.2017 07:40

könnt man die offenbar zuwenig ausgelastete staatsanwaltschaft viell. zum eurofighterteam oder zum khg versetzen?

wir haben grobe bröseln bei der aufarbeitung komplexer wirtschaftsVERBRECHEN über viele JAHRE und verfolgen faschingsscherze innerhalb 1 monat?

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( Kommentare)
am 10.03.2017 10:50

Anzeigen gegen nachweisl.amtsmißbrauchende ÖVP Bürgermeister wird nicht nachgegangen...fürs Faschingsscherze verfolgen ist der Arm des Gesetzes aber lang genug u. vor allem rasend schnell? ZUM ......

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 10.03.2017 07:30

Da soll man sich dort bei der eigenen Nase packen , ich saß einmal im Zimmer einer Untersuchungsrichterin dort, da hingen Faschingsbilder herum wie Richterinnen und Staatsanwälte als Nonnen und Priester verkleidet Fasching feierten. Diese Leute sind Amtsträger einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und dabei handelt es sich somit um nichts anderes.

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