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Selbstbestimmt sterben: Darf man das?

25. Oktober 2014, 00:05 Uhr
Das Ende des Lebens eines schwerkranken Menschen ist ein Balance-Akt: Darf er selbst entscheiden, wann er sterben möchte? Bild: colourbox.de

Eine todkranke Amerikanerin will am 1. November sterben. Das entflammt auch hierzulande die Diskussion, ob Sterbehilfe rechtens ist. Was sagen Mediziner, die Kirche, das Gesetz?

Es ist das wahrscheinlich schwierigste und ernsteste Thema, über das man nachdenken kann: Dürfen wir selbstbestimmt sterben? Ausgangspunkt ist die erneut aufflammende Diskussion über den Freitod des früheren deutschen MDR-Intendanten Udo Reiter. Der 65-Jährige hat sich – nach 48 Jahren im Rollstuhl – aus Sorge, seine Selbstständigkeit zu verlieren, vor drei Wochen erschossen. Auch der Fall einer todkranken Amerikanerin berührt. Brittany Maynard (27) leidet an einem Gehirntumor und will am 1. November ihrem Leben ein Ende setzen. Sie ist dafür in den US-Bundesstaat Oregon übersiedelt, wo Sterbehilfe erlaubt ist. In Österreich ist die aktive Sterbehilfe gesetzlich verboten.

Die Sicht der Kirche

Die katholische Kirche lehnt aktive Tötungen unter Berufung auf die Menschenwürde und die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens ab. "Wenn wir Sterbehilfe positiv verstehen wollen, dann bedeutet sie die Unterstützung und Begleitung eines Menschen in der letzten Phase seines physischen Lebens. Diese wichtige Aufgabe kann im seelischen Beistand ebenso wie in pflegerischen oder medizinischen Maßnahmen bestehen", sagt der Linzer Bischof Ludwig Schwarz. Oft sei es nur der Wunsch der Sterbenden, dass jemand bei ihnen sei. " Natürlich gehört es zur Pflege sterbenskranker Menschen, ihnen Schmerzen zu nehmen, auch medikamentös, und auch wenn das Auswirkungen auf die Lebenszeit hat. Allerdings ist diese Form der Sterbehilfe von der absichtlich herbeigeführten aktiven Tötung zu unterscheiden", sagt der Bischof.

"Es gibt Dinge, die sollten unverfügbar sein. Da gehört der Tod dazu", sagt auch der evangelische Superintendent Gerold Lehner. Leiden sei Teil des Lebens. Lehner kann sich aber Einzelfälle vorstellen, in denen selbstbestimmtes Sterben nachvollziehbar sei.

Für den evangelischen Krankenhaus-Pfarrer Martin Brüggenwerth steht die "Autonomie des Patienten an erster Stelle – natürlich unter den gesetzlichen Möglichkeiten". Bei guter Betreuung würden viele merken, dass es noch Lebensqualität gebe. "Das Ende zu gestalten und sich gut verabschieden zu können, ist sehr wichtig", sagt Brüggenwerth.

MDR-Intendant Udo Reiter hat keine Perspektive mehr für sein Leben gesehen – obwohl Freunde laut Medienberichten versucht haben, ihm klarzumachen, dass sein Weiterleben Sinn macht. "Das erscheint bei einem derart kreativen Menschen von außen fast unglaublich", sagt Moraltheologe Michael Rosenberger und erklärt: "In einer Depression haben Menschen oft eine Tunnelperspektive." Aus diesem Grund sind die Begriffe "selbstbestimmtes Sterben" oder "Freitod" seiner Ansicht nach unbedingt zu hinterfragen. "Wenn sich jemand für den Tod entscheidet, dann kann ich dies in der Sache nicht akzeptieren, aber den Menschen respektiere ich selbstverständlich dennoch."

Gegner und Befürworter

Auch Psychiater und Neurologe Werner Schöny kennt die ethischen und religiösen Argumente gegen die Sterbehilfe. "Außerdem haben sich die Möglichkeiten der Palliativ- und Schmerzmedizin in den letzten Jahren wesentlich verbessert", sagt der Universitätsprofessor und gibt zu bedenken, dass die Ereignisse des Dritten Reiches hineinspielen. " Es sollte deshalb alles unternommen werden, um Missbrauch oder leichtfertigen Umgang zu verhindern."

Befürworter der Sterbehilfe wiederum sprechen davon, dass sich jeder Mensch eigenverantwortlich ist. "Außerdem werde in Ländern, in denen aktive Sterbehilfe möglich ist, genau geprüft, ob es sich um eine freie Willensentscheidung handelt und ob entsprechende Krankheitsvoraussetzungen vorliegen", sagt Schöny.

 

Das Gesetz sagt

Aktive Sterbehilfe: Das gezielte Herbeiführen des Todes auf Wunsch der Person ist in Österreich verboten. Erlaubt in den Benelux-Staaten und im US-Bundesstaat Oregon.

Indirekte Sterbehilfe ist in Österreich legal. Gemeint ist damit, dass der beschleunigte Tod als Nebenwirkung eines schmerzlindernden Medikaments in Kauf genommen wird.

Passive Sterbehilfe ist in Österreich ebenfalls erlaubt. Lebensverlängernde Maßnahmen werden dabei bewusst unterlassen oder verringert.

Assistierter Suizid: Beihilfe leistet jener, der ein entsprechendes Medikament bereitstellt, aber nicht verabreicht. In Österreich strafbar, in Deutschland nicht.

 

Wie Menschen sterben möchten

Sabine Feichtner, Hospiz OÖ
Sabine Feichtner, Hospiz OÖ Bild: privat

"Wenn alle denkbaren Hilfestellungen für Betroffene und Angehörige ausgeschöpft sind, kann man einem urteilsfähigen Menschen nicht das Recht auf selbst bestimmtes Beenden seines Lebens absprechen.“
Sabine Feichtner, Hospiz OÖ

 

„Menschen wollen zumeist in ihrem Zuhause, frei von quälenden Symptomen und im Beisein von Menschen, die betroffen sind von ihrem Zustand, sterben“, sagt Sabine Feichtner. Sie ist Vorstandsmitglied des Hospiz-Landesverbands und lehrt „Palliative Care“. In der Realität sterben die meisten in Krankenhäusern, trotzdem, dass durch ambulante Palliativ- und Hospizteams die Möglichkeit des Verbleibs zu Hause erhöht wurde.

„Wenn Leidenszustände unerträglich und menschenunwürdig erlebt werden, dann taucht der Wunsch auf, den Zeitpunkt des Todes selbst zu wählen“, sagt Sabine Feichtner. Was spricht dagegen? „Keinesfalls darf solch eine Entscheidung getroffen werden, um Angehörige oder Betreuende von der Last des eigenen Leides zu befreien. Es ist dafür Sorge zu tragen, schwerkranken und sterbenden Menschen und deren Familien die Möglichkeit einer kompetenten Palliativmedizin sowie einer psychosozialen, spirituellen Unterstützung angedeihen zu lassen.“

 

Das sagen die Experten zum Thema:

Unter welchen Umständen darf ein Mensch selbstbestimmt sterben?

Werner Schöny, pro mente-Vorstandsvorsitzender: Ich vertrete die Meinung, dass eine sachliche Diskussion mit verschiedenen Vertretern unserer Gesellschaft geführt werden sollte, um die Voraussetzungen für eine derartige Entscheidung in beide Richtungen aufzubereiten. Keinesfalls kann diese Entscheidung den Ärzten aufgezwungen werden.

Gerold Lehner, evangelischer Superintendent: Es ist problematisch, Menschsein und -werden immer stärker zu kontrollieren. Mein Vertrauen in den Menschen ist an dieser Stelle nicht groß genug. Als Christenmensch glaube ich Anfang und Ende des Lebens bei Gott aufgehoben.

Michael Rosenberger, Moraltheologe: Der Begriff „selbstbestimmtes Sterben“ ist zu hinterfragen. Selbstbestimmt bedeutet ja, dass man aus mehreren Möglichkeiten auswählen kann. Genau das ist einem Menschen, der sich das Leben nehmen will, aber nicht möglich. Er erkennt nur diese eine Möglichkeit. Es handelt sich also um eine zwanghafte Entscheidung. Menschen mit Depressionen vergessen, dass sie auch ihren Mitmenschen gegenüber Verantwortung tragen, und können nicht erkennen, dass es immer Perspektiven für eine gute Zukunft gibt.

Hans Zoidl, Palliativmediziner Barmherzige Schwestern Linz: Wir versuchen eine Diskussion zu führen über eine Lebenssituation, die wir selbst nicht für uns kennen. Palliativbetreuung ist geleitet vom Respekt der Selbstbestimmtheit des Menschen in unheilbarer Krankheit. Dies schafft eine Atmosphäre des Vertrauens und schafft Möglichkeiten eines intensiven Prozesses des gelingenden Abschieds. Eine Tochter schreibt in ihrem Mail: „In diesen Wochen habe ich dank der Begleitung so viel gelernt wie in meinem ganzen Leben nicht und dieses Abschiednehmen wird mir in meinem Leben weiterhelfen.“ Vielleicht kann dieser Satz etwas beitragen, was gegen einen vorzeitigen Schlussstrich spricht.

Gerhard Hochreiner, Onkologe und Palliativmediziner AKH Linz: Aus der täglichen Arbeit im Umgang mit Schwerkranken wissen wir, dass Gedanken über ein nicht lebenswertes Leben wirklich oft schwinden, wenn durch entsprechende Maßnahmen eine Linderung und Entlastung erreicht werden kann.

 

„Möchte nicht als Pflegefall enden...“

Diese Prominenten wollten nicht unter Qualen oder im „würdelosen Zustand“ sterben

"Möchte nicht als Pflegefall enden..."
Udo Reiter starb vor drei Wochen. Bild: dpa

Udo Reiter starb vor drei Wochen. (Bild: dpa)

 

„Nach 48 Jahren im Rollstuhl haben meine körperlichen Kräfte in den letzten Monaten so rapide abgenommen, dass ich demnächst mit dem völligen Verlust meiner bisherigen Selbstständigkeit rechnen muss. Vor allem die Fähigkeit, aus eigener Kraft die Toilette zu benutzen und das Bett zu erreichen und wieder zu verlassen, schwindet zunehmend. Parallel dazu beobachte ich auch ein Nachlassen meiner geistigen Fähigkeiten, das wohl früher oder später in einer Demenz enden wird. Ich habe mehrfach erklärt, dass ein solcher Zustand nicht meinem Bild von mir selbst entspricht und dass ich nach einem trotz Rollstuhl selbstbestimmten Lebens nicht als ein von anderen abhängiger Pflegefall enden möchte. Aus diesem Grund werde ich meinem Leben jetzt selbst ein Ende setzen. Ich habe vielen zu danken, die meinen Weg begleitet und meinem Leben Freude und Sinn gegeben haben.“

Das ist die Erklärung, die der ehemalige MDR-Intendant Udo Reiter vor seinem Suizid vor drei Wochen geschrieben hat.

"Möchte nicht als Pflegefall enden..."
Ludwig Hirsch starb 2011 Bild: Heidi Nerath

Ludwig Hirsch starb 2011

Der schwer krebskranke österreichische Sänger Ludwig Hirsch wählte 2011 ebenfalls den Freitod. Der 65-Jährige litt zum damaligen Zeitpunkt an schwerer Atemnot.

"Möchte nicht als Pflegefall enden..."
Gunter Sachs starb ebenfalls 2011 Bild: Reuters

Gunter Sachs starb ebenfalls 2011


In seinem Abschiedsbrief schreibt der deutsche Fotograf und „Playboy“ Gunter Sachs vor drei Jahren von einer „ausweglosen Krankheit A.“ und meinte damit Alzheimer. „Der Verlust der geistigen Kontrolle über mein Leben wäre ein würdeloser Zustand, den ich mich entschlossen habe, entschieden entgegenzutreten.“ Diese Zeilen hinterließ der 78-Jährige seinen „Liebsten“.

Herbert Fux
Herbert Fux starb 2007 in der Schweiz Bild: OÖN

Herbert Fux starb 2007 in der Schweiz.

2007 starb der österreichische Schauspieler Herbert Fux (79) nach schwerer Krankheit. Sein Tod war ein geplanter Selbstmord. Fux fuhr zum Sterben in die Schweiz, trank dort einen Gift-Cocktail. Herbert Fux hatte nach langem Leiden und schweren Operationen zwölf Tage vor seinem 80. Geburtstag den Entschluss gefasst, sein Leben zu beenden. Seine Ehefrau Edith (52) wusste davon und sagte: „Herbert wollte aufrecht aus dem Leben scheiden und genau das hat er gemacht. Er wollte mir und sich selbst die Pflege ersparen.“

 

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12  Kommentare
12  Kommentare
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pepone (60.622 Kommentare)
am 25.10.2014 16:09

Politiker haben das RECHT über Menschenleben zu entscheiden wenn sie auf Menschen schiessen lassen und bombardieren ...
aber der Mensch selber sollte das Recht zu sterben verwehrt bleiben ??? wie passt das zusammen ?

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pepone (60.622 Kommentare)
am 25.10.2014 15:47

"Wenn alle denkbaren Hilfestellungen für Betroffene und Angehörige ausgeschöpft sind, kann man einem urteilsfähigen Menschen nicht das Recht auf selbst bestimmtes Beenden seines Lebens absprechen.“
Sabine Feichtner, Hospiz OÖ

so stelle ich mir das auch vor ... SELBSTBESTIMMUNG !
das Thema ist sicher nicht leicht zu behandeln ...daher sollten wir es JEDE/R Person selbst überlassen ...

der Spruch von Chris Lohner gefällt mir ... zwinkern

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capsaicin (3.836 Kommentare)
am 25.10.2014 11:45

wenn es WIRKLICH SOWEIT ist !?

als relativ gesunder mensch, kann man sich ein leben an maschinen hängend/gelähmt naturgemäss nicht vorstellen.

fakt ist, und in studien erwiesen, dass selbst

* locked-in-patienten (totale bewegungsunfähigkeit)
* wachkoma-patienten
* parkinson/demenz-erkrankte

sehr wohl lebensfreude & extremen lebenswillen an den tag legen können, wenn auch halt auf ihre möglichkeiten beschränkt; das gehirn kann sich schier unglaublichen lebensumständen bestens anpassen.

conclusio: als dann handlungsunfähiger --> kannst deine ehemals verfasste patientenverfügung nicht mehr revidieren...

dazu ein buchtipp:

"Dein Gehirn weiß mehr, als Du denkst"

schildert eindrucksvoll die gemütswelt/psychologie o.g. patienten...

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 25.10.2014 11:35

aus den alten Löchern.

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tacitus (4.799 Kommentare)
am 25.10.2014 10:16

°wwenn ich schon bei der Geburt, beim Anfang meines Lebens, nicht entscheiden durfte, ob ich leben will, will ich wenigsten am Ende meines Lebens entscheiden wollen, wann ich sterben will!"

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Gugelbua (31.892 Kommentare)
am 25.10.2014 08:59

Wer maßt sich an darüber zu bestimmen? traurig
Ein Freund von mir mußte mit einem unheilbaren schmerzvollen Krebsleiden 2 Jahre förmlich dahin faulen, fürs Krankenhaus ein lukratives Einkommen.

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 25.10.2014 08:59

millionen durfte und mußte man
sterben,es bleit in der heutigen
milionen,durfte man normal
sterben,

medizinischen lage macht es nicht mehr
möglich,also ich möchte nicht
vom egoismus der angehörigen und
der übertrehten mediziner künstlich am
leben erhalten werden wenn es so
weit ist,

es ist das normale sterben nicht mehr
erlaubt wis scheint,

ausserst UNMENSCHLICH............

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 25.10.2014 09:01

einige fehler eingetipt!

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( Kommentare)
am 25.10.2014 00:27

als ich bei meine schwiegermutter hörte, dass "die ärzte sich zurückziehen und die überlassen der natur seinen lauf" (oder so ähnlich), hab leichtes schauder bekommen und dachte ich - jetzt wird die infusionsfütterung gedrosselt.
darf man sowas - dachte ich nochmals. ist es keine sterbehilfe?

wie ich jetzt lese - ja und ganz legal. entschieden wurde es von ärzten und
nicht sie durfte über sich entscheiden.

was sagt die kirche dazu? ist es nicht töten?

wo ich noch unsicher bin, war es bei ihr eine indirekte oder passive sterbehilfe?!

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( Kommentare)
am 25.10.2014 00:41

wenn jemand unheilbar krank ist und auf eigene wunsch zu hause nahrung verweigert und dadurch täglich weniger kalorien zu sich nimmt, als man braucht, wird man ins krankenhaus gebracht und zwangsernährt.
aufgepeppelt darf nach hause und darf die krankheit fortschreiten. aufgepasst wird, dass man ordentlich isst und dann kommt die dämmerung zuerst im krankenhaus, dann im pflegeheim und erst dann darf "die natur (unter ärztliche aufsicht) seinen lauf nehmen".

ist es wirklich menschlich???

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Zenith (662 Kommentare)
am 25.10.2014 08:25

das Problem ist immer der Missbrauch durch Menschen, auch durch nahe Angehörige. Es ist nicht Jedermanns Sache, einen nahen Angehörigen beim Sterben zu begleiten. Da geht es um Bettlägerigkeit, Unwissenheit über richtige Ernährung, unkontrollierbare Ausscheidungen, Körperpflege, Schmerzbehandlung. Da ist der Gedanke diese Zeit abzukürzen schon recht nahe, auch gegen den Willen des Sterbenden.

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max1 (11.582 Kommentare)
am 25.10.2014 08:41

gibt es eben die Patientenverfügung. So nebenbei bemerkt hat niemand über mein Leben oder meinen Tod zu entscheiden ausser ich selbst.
Wann für mich der Zeitpunkt gekommen ist obliegt alleine mir. All diese sogenannten selbsternannten Experten sollte ganz einfach schweigen und sich die Menschenrechte einmal genauer durchlesen. Das gilt auch für alle religiösen Gemeinschaften.

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