Sehkraft durch Laser-OP verschlechtert: Arzt zahlt
LINZ. Um keine Brille mehr tragen zu müssen, unterzog sich ein 16-jähriger Oberösterreicher bei einem Salzburger Augenarzt einer Laserbehandlung. Drei Jahre später begannen die Beschwerden.
Die Sehschärfe des jungen Mannes verschlechterte sich zunehmend und er litt unter einem ausgeprägten Blendungsgefühl. Andere Ärzte stellten daraufhin fest, dass die Beschwerden Folgen der Laserbehandlung waren. "Die Augen von Jugendlichen sind noch im Wachstum. Eine Laserbehandlung kann bei jungen Patienten nicht nur erfolglos sein, sondern die Sehschärfe sogar verschlechtern", sagt der auf medizinrechtliche Fragen spezialisierte Linzer Rechtsanwalt Karl Krückl. Schon bei der ersten OP beim damals 16-Jährigen im Jahr 2001 bestanden Richtlinien, wonach sich junge Menschen diesem Verfahren nicht unterziehen sollen. Der Anwalt erstritt für seinen Mandanten Schadenersatz und die Rückzahlung der OP-Kosten in Höhe von mehr als 8000 Euro. Zudem wurde der Arzt durch das rechtskräftige Urteil verpflichtet, auch künftig alle Behandlungskosten zu tragen, die aus der OP resultieren.
Das Oberlandesgericht Linz hielt fest, dass der Mediziner den Patienten über das Risiko einer Laser-Operation bei 16-Jährigen hätte aufklären müssen. Stattdessen ließ er den Eindruck entstehen, dass der 16-Jährige "bis zum Eintritt der Altersweitsichtigkeit keine Brillen und keine Kontaktlinsen mehr" benötige. "Mein Mandant hätte sich die Augen niemals lasern lassen, wären ihm die Risiken bekannt gewesen", sagt Krückl. Kontaktlinsen verträgt der Mann als Folge der schadhaften Behandlung heute überhaupt nicht mehr. (staro)
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