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Sadomaso-Sex für gute Testnoten: Lehrer verurteilt

Von staro, 24. Mai 2018, 12:44 Uhr
Der Angeklagte mit seinem Anwalt Andreas Mauhart.
Bild: Dostal

LINZ. Wegen Amtsmissbrauch ist am Donnerstag in Linz ein Berufsschullehrer verurteilt worden. Eine 18-jährige Schülerin hatte ihm Sex für positive Noten geboten. Das Urteil, sieben Monate bedingt, ist bereits rechtskräftig.

Sein spitzbübisches Gesicht verbarg der Angeklagte unter einer dunkelblauen Steppjacke, um sich vor dem Blitzlichtgewitter der Pressefotografen zu schützen. Verständlich, denn die berufliche wie private Zukunft des gelernten 50-jährigen Bäckermeisters, zweifachen Vaters und Berufschullehrers hängt an einem seidenen Faden. 

Seit er im Jahr 2015 auf das Angebot einer bereits 18-jährigen Schülerin einging, sexuelle Dienstleistungen im Austausch für gute Noten zu bieten. Ganz spezielle Dienstleistungen in Form von Sadomaso-Sex.

Vor den drei in Rede stehenden Tests gab der Lehrer seiner Schülerin, der auch ihr Klassenvorstand war, vorab die die gestellten Aufgaben plus die Lösungen in die Hand. Einen vierten schriftlichen Testbogen füllte die Schülerin anstatt mit ihrem vermeintlichen Wissen nur mit frivolen Sprüchen aus. Der Angeklagte vernichtete den Test und gab der 18-Jährigen dennoch ein „Sehr gut“. Ein lupenreiner vierfacher Amtsmissbrauch.

Im Raum stand auch eine Diversion: die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße. Diese würde im Strafregister niemals aufscheinen und kein Hindernis für die weitere berufliche Laufbahn des 50-Jährigen darstellen. „Mein Job ist weg, es gibt eine Ehekrise sondergleichen, wahrscheinlich kommt es zur Scheidung. Aber meine Brüder stehen zu mir“, sagte der vom Schuldienst suspendierte Angeklagte zu Richterin Andrea Haidvogl. Der Strafverteidiger Andreas Mauhart betonte, an der Berufschule hätten schon zahlreiche Kollegen eine Petition für den Verbleib des 50-Jährigen unterschrieben, weil sein Mandant ein geschätzter Lehrer sei.

Der Wunsch einer Diversion ging nicht in Erfüllung. Gerade in Zeiten der Zentralmatura sei eine Diversion, wenn Lehrer Schülern vorab Prüfungsfragen samt den Lösungen in die Hand geben, „das falsche Signal“. Der Schöffensenat entschied sich für eine bedingte Haftstrafe von sieben Monaten, bei einem gesetzlichen Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren.

Der ganze Fall war aufgeflogen, weil die junge Frau in einem völlig anderen Ermittlungsverfahren, in dem es um das Suchtmittelgesetz geht, „Lebensbeichte“ ablegte. Demnach kommt sie aus schlechten sozialen Verhältnissen und pflegte Kontakt zu einer Prostituierten, die eine Art mütterliche Freundin für sie gewesen sei und von der sie auch ihr „Handwerk“ gelernt habe. 

Den Antrag der jungen Frau auf ein Teilschmerzengeld in Höhe von 500 Euro wegen der angeblich erlittenen seelischen Leiden lehnte das Gericht ab. 

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